Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1870)
- Date
- 1870-05-03
- Page
- Seite 355 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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355 schiedenen verwerfen. (Wir werden einen Nekrolog bringen. Rössel (Ostpr.), 20. April. (Eingesandt.) Dieser Tage ist uns ein offenes Sendschreiben eines Dr. Pinn er aus Berlin an den hohen Reichstag des Norddeutschen Bundes zugegangen, welches sicherlich zu Euer Ehrwürden und aller jüdischen Gemeinden Norddeutschlands Kenntniß gelangt sein wird.*) Mit einer endlosen Reihe der gemeinsten Jnvectiven und Denunciationen gegen den Vorstand, die Rabbiner und hervorragendsten Juden Berlins und ganz Deutschlands wendet sich dieser Dr. an den Reichstag, um die „factifche Aushebung des Judengesetzes vom 23. Juli 1847" zu betreiben — zu dem Zwecke, die Streitigkeiten der „Adath - Jisrael" mit dem Berliner Gemeinde-Vorstände, hinzielend auf die Trennung derselben von der übrigen Gemeinde, zum Austrag zu bringen. Wegen einer solchen — nicht näher zu bezeichnenden — Dreistigkeit, sammtliche jüdische Gemeinden Deutschlands zur Unterzeichnung einer Petition an den hohen Reichstag in diesem Sinne auszufordern, fühlen wir uns gemüßigt gegen ein solches Gebühren öffentlich zu protestiren, und wird es hoffentlich von allen Gemeinden Norddeutschlands an Protesten gegen dieses Ansinnen nicht fehlen. Daher erlauben wir uns Ew. Ehrwürden hier anschließend das Begleitschreiben mitzutheilen, mit welchem wir jenes Pamphlet an seinen Autor zurückgesandt haben. An Herrn Dr. M. Pinner in Berlin. Ihr „Offenes Sendschreiben" haben wir empfangen, davon Einsicht genommen und würden es ohne Weiteres zurückgesandt haben, wenn nicht dieses beispiellose Ansinnen, ein solches Pamphlet an den hohen Reichstag mit unserer Autorisation gelangen zu lassen, uns einige Bemerkungen abnöthigte. Wir fragen Sie! Hoffen Sie mit solchen endlosen Denunciationen gegen den Vorstand und die Rabbiner Berlins und die hervorragendsten Juden Deutschlands den hohen Reichstag für sofortige Aufhebung des Judengesetzes und die Creirung talmudischrabbinischer Staatsgesetze lals: Schulklopfen, Malkoth, Mizwoth-Licitationcn rco gewinnen zu können? *) Wir haben es weder als Redacteur dies. Bl., noch als Vorsteher der hiesigen Gemeinde erhalten. Redact. Glauben Sie sammtliche jüdische Gemeinden Norddeutschlands durch solchen Achitophels-Rath (II Sam. 16, 21.) in's Schlepptau Ihrer — vielleicht nicht blos „halberblindeten" — Parteiwuth nehmen zu können, um Ihre und die Zwistigkeiten der übrigen 799 Mitglieder der Adath-Jisral mit dem Vorstände und den 23,000 Juden der Gemeinde Berlins zum Austrag zu bringen? Oder endlich — meinen Sie sich dadurch beim hohen Reichstage in einem bessern Lichte darzustellen als Ähre „Templaner" Seite 44 u. 45 Ihres Sendschreibens? Sie mögen diese Fragen nur sich selbst beantworten. Aus welchem Gesichtspunkte wir auch sonst Ihren Wunsch, die Aushebung des beregten Judengesetzes betreffend, um einer zeitgemäßern, die Religions¬ und Gewissenssteiheit nicht alterirenden Gesetzgebung für uns Platz zu machen, theilen könnten — zu solchen Machinationen können wir unsere Hand nicht bieten. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Österreichischungarische Monarchie. Wien, 22. April. Unter diesem Datum theilt man abermals einen herben Verlust für das Judenthum mit. Der Professor Dr. Wolfgang Wessely in Prag ist bei einem Aufenthalt in Wien plötzlich verstorben. Die „N. Fr. Pr.", meldet: „Dr. Wolfgang Wessely, Professor des Strafrechts an der juridischen Facultät in Prag, ist gestern Abends hier plötzlich gestorben. Derselbe kam vor einigen Tagen behufs Nachsuchung seiner Pensionirung nach Wien, logirte im Hotel „zum russischen Hof" in der Praterftraße und wurde während eines Besuches beim Leinwandhändler B. in der Wallsischgasse vom Tode ereilt. Professor Wessely ist der Sohn armer Leute aus Trebitscb in Mähren. Im Jahre 1830 wurde er bereits Religionslehrer an der Prager Universität und zehn Jahre später an derselben Hochschule zum außerordentlichen Professor ernannt. Als in Oesterreich im Jahre 1848 die Schwurgerichte hätten eingeführt werden sollen, kam dem Verblichenen von Seite der Regierung der ehrenvolle Auftrag den Rhein zu bereisen, um die dort bereits bestehenden Schwurgerichte zu studiren. Im Jahre 1857 wurde Wessely 18*