Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1870)
- Date
- 1870-05-03
- Page
- Seite 350 (sequence 6)
- Language
- German
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350 welchem Dr. Jutrosinski angehört, daß dieses jüdische Sechstel unserer Bevölkerung ein sehr hervorragendes Stück unseres städtischen Lebens bildet, daß die hiesige Judenschaft in Bildbarkeit, Bildung und Tüchtigkeit den hiesigen christlichen Bevölkerungsschichten ebenbürtig dasteht, ja daß in ihr unsere städtischen Königl. Schulinteresien sehr eifrige und sehr einsichtige Förderer finden. Es kann ferner nicht ignorirt werden, daß zu den Verwaltungskosten unserer städtischen Elementarschule die jüdische Steuerkraft überwiegend beiträgt, daß in dem Curatorium, welches im Aufträge unserer städtischen Behörden unsere Realschule verwaltet, ein Mitglied jüdischen Glaubens statutengemäß Sitz und Stimme hat, daß in diesen städtischen Behörden selbst, welchen die Leitung dieses Eigenthums ihrer Stadt obliegt, das Iudenthum mit mehr als 30 H>Ct., also nahezu einem Drittheil, vertre- Diese Thatsachen ergeben von selbst, nach welchen Grundsätzen das so eigenartig gestaltete Gemeinwesen unserer Stadt im Allgemeinen und in seinen einzelnen Zweigen beurtheilt und behandelt werden muß. Es sind die Grundsätze der Humanität und der Toleranz. Sollte die Nothwendigkeit der Beobachtung dieser Grundsätze in unserer städtischen Verwaltung eines Belages bedürfen, so liefern wir Liesen Belag durch Hinweis auf eine Thatsache, welche ebenso ehrenvoll für den humanen und toleranten Geist unserer Bürgerschaft ist, als sie zugleich Zeugniß ablegt für die Fähigkeit dieser Bürgerschaft zur Beurtheilung ihrer eigensten Bedürfnisie. Eben jene unsere Realschule ist es, welcher zur Bethätigung dieser Grundsätze ein Bürger unserer Stadt vor wenigen Jahren eine weithin gerühmte Schenkung im Werthe von nahezu 70,000 Thalern mit den Worten zugewendet hat: „Diese ganze Zuwendung, also sowohl das Gebäude für die Realschule, als des Ueberschuffes zu Stipendien, knüpfe ich an die Bedingung: daß in der Realschule der Stadt Posen für alle Zeiten Schüler jeder Religion und jeder Nationalität ausgenommen, und daß in Betreff der Schüler kein Unterschied wegen der Religion oder der "Rationalität stattfinde, und daß endlich auch bei der Stiftung, welche aus dem Ueberschusse gebildet werden soll, kein Unterschied nach Glauben und Nationalität gemacht werden soll. Zur Festsetzung dieser Bedingung hat mich außer Len Gründen der Humanität und der christlichen Religion die von mir durch mein langes Leben gemachte Erfahrung bewogen, indem ich durch eigene Wahrnehmung zu der Ueberzeugung gekommen bin, daß durch das Zusammenleben der Kinder und Jünglinge in Simultanschulen die uns durch die Religion gebotene Toleranz am meisten befördert und daß durch das friedliche Zusammenleben in der Schule auch ein Band der Vereinigung für reifere Jahre erzielt werde." Diese schönen Worte haben durch Bestätigung der Stiftungs-Urkunde die Königliche Sanction erhalten und haben in unserer Bürgerschaft den kräftigsten Widerhall gefunden. Mit diesen Worten steht aber im Widerspruche, wenn ein Lehrer an einer hiesigen städtischen höheren Lehranstalt, weil er ein Jude ist, in Ausübung seiner legal erworbenen Lehrerbefähigung behindert wird. Mag das System christlicher Schulen für die anderen Provinzen unseres Staates mehr oder weniger paffend oder unpaffend sein, die Stadt Posen ist kein Boden für dieses System. Mag das System in anderen Gegenden unseres Vaterlandes Segen verbreiten oder nicht verbreiten, in der Stadt Posen ruft es nichts hervor, als Widersprüche, Verwirrung, Unfrieden. In Würdigung dieser unserer Lage haben wir deshalb auch stets, sowohl bei Gründung der städtischen Realschule, als auch seitdem bei jedem Anlaffe gegen eine Benennung „christliche" und gegen alle Folgerungen aus solcher Benennung als gegen etwas schon thatsächlich Unrichtiges protestirt, und wir wiederholen diesen Protest hiermit von Neuem. Wir haben ihn an dieser Stelle um so nachdrücklicher zu betonen, als es in dem vorliegenden Falle an jedem inneren Grunde fehlt, um den Frieden unserer bürgerlichen Gemeinde durch Conservirung solchen Aergerniffes dauernd in Störung zu erhalten. Wir wenigstens vermögen es nicht zu fasten, warum aus dem ministeriellen Systeni christlicher Schulen nothwendig die Unzulässigkeit der Erlheilung des Deutschen und Geschichts-Unterrichts durch einen Lehrer jüdischen Glaubens an einer höheren Schule folgen soll. Der Herr Unterrichtsminister hat uns gesagt, daß der Unterricht in der deutschen Sprache und in der Geschichte nicht Lehrgegenstände betreffe, bei deren Behandlung das von dem religiösen Charakter der Schule abweichende Glaubensbekenntniß des Lehrenden zurücktritt. Es bedarf nicht erst der Andeutung, daß vr. Jutrosinski dasjenige Deutsch spricht und lehrt, welches von allen gebildeten Deutschen gesprochen wird und welches in unserer Provinz und in unserer Stadt Posen allgemein sogar reiner und correcter gesprochen wird, als z. B. in Schlesien, Pommern, Berlin u. s. w. Sollte aber vielleicht die Beforgniß obwalten, als ob ein Lehrer jüdischen Glau-