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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-03 · Heft 18 (3.5.1870) · p. Seite 347

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 18 (3.5.1870)
Date
1870-05-03
Page
Seite 347 (sequence 3)
Language
German
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847 aber nicht in dem zufälligen Umstande, daß die Macht der Flexion in den indogermanischen Sprachen stärker ist, als in den semitischen; von so verhältnißmäßig geringfügigen Ursachen ist die Entwickelung der wichtigsten Ideen bei großen Bölkerracen nicht abhängig. Vielmehr ist der Grund der, daß die Semiten von Anfang an abstracter dachten, die Jndogermanen sinnlich-plastischer. Kehren wir von dieser Abschweifung, die uns allerdings sehr wichtig scheint, zu den Erörterungen Müllers zurück, und zwar zu der Polemik gegen Renan. Nachdem er seine Meinung über den Grund der wesentlichen Verschiedenheit zwischen dem arischen und semitischen Göttersysteme gegeben, fährt er fort: Der eigentliche Kern der Frage ist indeß noch nicht berührt, wir wissen immer nicht, wie so die drei Hauptreligionen der Welt, deren Grundton die Einheit Gottes bildet, direct semitischen Ursprungs sind. Nun führt er das bereits oben Angedeutete an: wir dürfen eigentlich nicht von drei selbstständigen monotheistischen Religionen semitischer Geburtsstätte sprechen, sondern nur von einer, der israelitischen, indem die beiden anderen aus dieser erwachsen sind. Noch immer fragt es sich indeß, wieso sind die Juden dazu gekommen, den Monotheismus zu schaffen und der Welt zu verkünden? Auch unsere eigene Auseinandersetzung vermag diese Frage nicht zu beantworten, denn die positive Empfänglichkeit für den Monotheismus, die wir den Semiten zuschrieben, ist noch weit entferut von der activen Schöpferkraft für eine solche Religionsanschauung; wir haben das ja an den nichtjüdischen semitischen Nationen bereits bemerkt. Die Antwort Müllers hierauf ist die: einzelne Männer wie Abraham, Moses, Elias, Jeremias erhielten den monotheistischen Gottesbegriff durch innere Offenbarung. Wir wollen hier diesen schwierigen und, wie wir glauben, wohl nie klar zu erledigenden Punkt nicht weiter erörtern, sondern nur bemerken, daß uns der Ausspruch Müllers: Jnstinct sei keineswegs wissenschaftlicher und nur unverständlicher als persönliche Offenbarung, ganz gerechtfertigt erscheint. Wir möchten hinzusetzen: viele werden Jnstinct gerade deshalb für wissenschaftlicher halten, weil dieser Ausdruck unverständlicher ist. Die weiteren Auseinandersetzungen Müllers gegenüber den Renan'schen Ansichten interessiren uns hier weniger, und finden wir die Gegengründe bei anderen genaueren Kennern der semitischen Philologie besser und gründlicher.*) Es kam uns nur darauf an, für jenen Hauptpunkt in der Religionswissenschaft die Ansicht eines so bedeutenden Sprachforschers, wie Max Müller unzweifelhaft ist, hervorzuheben. Ehe wir indeß von seinem Buch scheiden, wollen wir bemerken, daß er auch die Träumereien eines Zendgelehrten, des Professors Spiegel, über den Einfluß, den Zoroaster auf die Verfasser der Genesis geübt haben sollte, in einem besonderen Aufsatze „Genesis und Zendavesta" gebührend abfertigt, indem er sie einer gelehrten und scharfen Kritik unterwirft. Wen es interessirt zu sehen, wie einer von den vielen wissenschaftlichen Piraten, die beständig gegen die Bibel unter Segel gehen, gründlich zurückgeschlagen wird, den verweisen wir auf den betreffenden Essay von Max Müller. *) Man vergleiche den Auffatz „Die Race" bei Dr. L. Philippfon, Weltbewegende Fragen, I. 31 ff. Bonn, 24. April. An die Vorstände und Nepräsentantev-Verlamrnlungen der Synagogen-Gemeindeu in Preußen. Wiederholt haben die öffentlichen Blätter mitgetheilt, daß die preußische Staatsregierung die völlige Aufhebung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 beabsichtige und einen desfallsigen Antrag bei dem Abgeordnetenhause einzubringen gedenke. Von diesem Gesetze sind allerdings noch die, das Civilstands-Register und die Gemeindeverfassung betreffenden §§ (also § 8—22 und § 35 — 69) in Geltung und würden eine Aufhebung durch gemeinsamen Beschluß der drei gesetzgebenden Factoren erfordern. Unsere Informationen lehrten uns, daß die Staatsregierung hieran gar nicht dachte und daß die bezüglichen Correspondenten wohl mehr ihre eigenen Wünsche als Thatsachen bekundeten. Allein der jetzt in der Gemeinde zu Berlin ausgebrochene Zwiespalt wird jedenfalls in naher Zeit zu einer Erörterung dieser Angelegenheit treiben. In einer Berliner Correspondenz der „Köln. Ztg." vom 21. April heißt es: „Es ist in der Thal hohe Zeit, daß das gleich bei seinem Erscheinen veraltete, die „Verhältnisse der Juden" betreffende Gesetz vom 23. Juli 1847 endlich in aller Form Rechtens aus der Welt geschafft werde, nachdem es längst alle Geltung nach außen verloren hat und 18*

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