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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-04-26 · Heft 17 (26.4.1870) · p. Seite 333

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 17 (26.4.1870)
Date
1870-04-26
Page
Seite 333 (sequence 9)
Language
German
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333 Der Jahresbericht über die Religionsschule zn Stargard in Pommern von Rabbiner vr. P. Buchholz spricht sich über „den confessionslosen Religionsunterricht" aus, und zwar in einer den letzteren billigenden Weise, ein heikler Gegenstand, welcher vielen Widerspruch erfahren möchte, vr. Kirschstein ladet mit dem 15. Bericht über die Religionsschule der jüdischen Gemeinde zu Berlin zu deren öffentlicher Prüfung ein, und handelt über „die Bibel, insbesondere die biblische Geschichte," ganz besonders über die Opferung Jsaacs. Ueber Religionsunterricht spricht kurz M. Seligssohn in dem Jahresbericht der jüd. Gemeindeschule zu Th orn. Rabb. vr. M. Joel zu Breslau giebt in der Einladung zur öffentlichen Prüfung der jüd. Religions-Unterrichts- Anstalt eine kritische Untersuchung über die Bedeutung der Worte „Be Rab" und zwar daß dieselben sich auf R. Akiba beziehen. — Wir fügen dem noch die Erwähnung einer schönen, kräftigen Festrede des Predigers vr. I. Hulisch über den „Lehrerberrf in religiöser, politischer und socialer Beziehung" zum 25-jährigen Jubiläum des Lehrers Herrn Alexander Cahn in Sobernheim hinzu. Zeituugsuachrichteu. Deutschland. Berlin, 14. April. sPrivatmitth.) Abermals ein kleiner Schritt vorwärts! Was wir meinen, geht aus dem folgenden Ministerialerlaß hervor, welchen das eben ausgegebene Märzhest des „Centralblattes für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen" enthält. 51) Organe der Staats-Regierung für die Local-J nspection über jüdische Schulen. Berlin, den 14. März 1870. In der abgelaufenen Landragssession hat die jüdische Gemeinde zu N. ihre Petition wegen Uebertragung der Local - Jnspection über die dortige jüdische Schule an ihren Rabbiner wiederholt. Das Abgeordnetenhaus hat diese Petition mittels Beschlusses vom 17. November v. I. der Staatsregierung zur Abhülfe überwiesen. Die rechtlichen Gesichtspunkte, nach welchen die Angelegenheit zu beurtheilen ist, habe ich in der Verfügung vom 10. Mai 1868 -- Centralblatt S. 442 — bezeichnet. Sie wurzeln in dem Artikel 47 der Verfassungsurkunde, wonach die Besetzung der Staatsdienststellcn, soweit nicht das Gesetz ein Anderes verordnet, der Executive zusieht, und müssen auch ferner maßgebend bleiben. Ich habe jedoch die Frage von Neuem erwogen, in welcher Weise die Staatsregierung von ihrem verfassungsmäßigen Recht in Beziehung aus den zur Verhandlung stehenden Gegenstand den richtigsten Gebrauch machen würde. Hierbei kommt in Betracht, daß es der Natur der Sache und den hierauf beruhenden allgemeinen Grundsätzen der Schulverwaltung entspricht, Schulen von bestimmt ausgeprägtem religiösen Charakter durch staatliche Organe derselben Religionsgemeinschaft beaufsichtigen zu lassen. Diesen Grundsatz auch auf die bestehenden jüdischen Schulen in Anwendung zu bringen, unterliegt principicll keinem Bedenken. Seine praktische Ausführung hängt allerdings davon ab, ob cs in den einzelnen jüdischen Schulgemeinden nicht an Juden fehlt, welche befähigt und bereit sind, die Localinspection über die Schule als ein ihnen vom Staat übertragenes Amt zu übernehmen. Das Rabbinat an und für sich ist weder als zureichender Nachweis noch als nothwendige Voraussetzung jener Besähigung anzusehen. Von diesen Erwägungen aus habe ich, zumal der in N. hervorgetretene Wunsch der Juden nicht vereinzelt dasteht, beschlossen, fortan die Uebertragung der Localinspection über jüdische Schulen an Juden überall da als Derwaltungsgrnndsatz festzuhalten, wo es an geeigneten jüdischen Organen zur Beaufsichtigung jüdischer Schulen nicht fehlt. Indem ich die Prüfung, ob die bezeichneten Voraussetzungen im einzelnen Falle gegeben sind, der Königlichen Regierung überlasse, beauftrage ich Dieselbe, Sich der Erledigung sowohl der beifolgenden Petition der jüdischen Gemeinde in N., als auck anderer an Sie herantretender gleicher Anträge im Sinne des vorstehenden Erlasses zu unterziehen. Von der weiteren Entwickelung des die Schule in A. betreffenden Falles ist mir Anzeige zu machen. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten, von Mühler. An die Königliche Regierung zu N. 17. 3382. 17

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