Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1870)
- Date
- 1870-04-19
- Page
- Seite 314 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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314 da es ohnehin bekannt ist, daß die Stelle zur Bewerbung freigestellt ist und wie der Administrationsvorstand Anwalt Josephthal bekannt gab, (Kandidaturen in Aussicht stehn, wie sich dies auch nicht anders erwarten läßt, da dem Rabbiner neben einem fixen Gehalt von 2500 fl. und einer geräumigen Dienstwohnung in dem neben der Synagoge gelegenen Gemeindehause noch Emolumente von 2—3000 fl. in Aussicht stehen. Die Sammlungen zur Unterstützung des westrussischen Auswanderungsprojectes wird von dem hiesigen Comit6 fortgesetzt; ob auch in den andern bayrischen Gemeinden, ist uns nicht bekanut. Oesterreichischungarische Monarchie. Pest, 8. April. Ein Telegramm der N. Fr. Presse von hier besagt: Das Landesvertheidigungs - Ministerium forderte vom Pestcr Magistrate einen Ausweis über die Zahl der siellungspflichtigen und conscribirten Israeliten. (Werden denn im ungarischen Heere die Conscribirten nach dem Religionsbekenn tniß rubricirt?» Rumänien. Bukarest, im März. Ueber die rumänische Juden - frage läßt sich die A. A. Z. Folgendes schreiben. Betrachtet man mit Rücksicht ans die freie Verfassung, wie sie in Rumänien zur Zeit noch ohne die rechten Vortheile benützt wird, die sogenannte Judcnfrage, welche hier durchaus keine religiöse Frage ist, indem Religion hier den politischen Volksansührern nicht als der leitende Gedanke gilt, in ihrem nackten Zustande, so beruht sie lediglich auf Neid und Gemeinheit. Es gibt zwei Kategorien Juden in Rumänien: eingesessene und eingewanderte, sogenannte Wanderjudcn. Die letztere Kategorie liefern dem Lande vorzugsweise Galizien, Bukowina und Bessarabien. Der Wanderjude steht in der Bildung eher unter als über dem rumänischen Bauer; in der Schlauheit aber jedenfalls über ihm. Als Product des gegenseitigen Verkehrs zwischen dieser Classe und den rumänischen Bauern erzeugt sich nothwendig Zank, Streit, Haß mit allen ihren Folgen. Es ist die Zahl der Wanderjuden nicht unbedeutend. Ihre Zahl mindert sich jedoch, ja sie verschwinden überall, wo eine gute Provinzial- und Districtsverwaltung sich geltend zu machen weiß. Die eingesessenen Juden, im Gegensätze zu den Wandcrjuden, bilden einen integrirenden Theil der Einwohnerschaft von Rumänien, insbesondere in der Moldau, der gar nicht entbehrt werden kann, wenn Handel und Gewerbe, die vorzugsweise in den Händen derselben sich befinden, nicht völlig unterliegen sollen. Der eingesessene Jude ist fleißig, sparsam, erzieht seine Kinder mit großer Sorgfalt, bringt sich und seine Familie in diesem reich gesegneten Lande in die Höhe. Es gibt sehr viele solcher Juden, welche die größte Achtung verdienen, und sich durch ihre Kenntnisse, ihren Geist und ihren Charakter weit besser zu Vertretern der Interessen des Landes in den ihnen leider bis jetzt verschlossenen Kammern eignen, als viele der darin schreienden Nichtjuden. Der in den Städten wohnende sogenannte gebildetere-Rumäne ist in großer Anzahl leider nicht gewöhnt, im Schweiße seines Angesichts sein Brod zu verdienen. Er spart nicht, es kümmert ihn auch die Kindercrziehung wenig; mit einem Wort, er lebt gern in den Tag hinein, aber gut, recht gut, und luxuriös, so lange er Geld hat, oder chm Credit gegeben wird. Er bildet eine schwache Concurren; gegen die eingesessenen Juden, daher auch die WUth gegen das Emporkommen der letzteren. Wenn so ein Stadt-Rumäne oder größerer Grundbesitzer der demagogischen Partei den Juden viel schuldig geworden, so strebt er danach, sich einen Sitz in dem Abgeordnetenhause zu erwerben. Gelingt das, so tritt er in der Kammer mit Heftigkeit gegen die Juden auf, fordert deren Ausrottung mit Stumpf und Stil u. dgl. m. Solche Subjecte waren es, welche im Jahre 1868 den vielbesprochenen, berüchtigten Gesetzentwurf der Einunddreißigcr <d. h. von 31 Deputirten ausgegangen» über Vertreibung der Juden aus dem Lande bei den Kammern cinbrachten. Beim Vollzug eines solchen Gesetzes ließen sich Privatschulden allerdings leicht streichen. Tie Judenaustreibung, wie sie getrieben wurde, gewährte auch manchen Bürgermeistern ein einträgliches Geschäft. Die Bevölkerung eines Ortes wurde gegen die Juden aufgehetzt. Diese bezahlten dem Primär das sogenannte Bakschisch, zu deutsch: „Schmiergeld," um sie zu schützen. Der Primär schützt dann die Juden; will er mehr Geld, so läßt er sie hinaus-