Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1870)
- Date
- 1870-04-19
- Page
- Seite 315 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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315 jagen, und es kostet erhöhtes Bakschisch, dann dürfen sie wieder in den Ort herein. So wird in diesen Kreisen Politik getrieben. Türkei. Rustschuck, 27. März. (21. A. Z.) Die türkische Regierung hat aus Vorschlag des Gouverneurs von Bulgarien beschlossen an dem rechten Ufer der Donau, gegenüber von Jbraila, eine Handels- und Hafenstadt zu gründen, welche den Namen Gicet führen soll, und in der sich jeder Mensch, welcher Religion und welcher Nationalität er auch angehören möge, niederlassen und ansässig machen kann. Nur die Griechen, welche den Handel bereits fast in allen türkischen Provinzen an sich gerissen haben, um es der kaiserlichen Regierung alsdann mit schwarzem Undank zu lohnen, sind von dieser Erlaubniß ausgeschlossen. Die Lage von Gicet ist für den Handel so günstig, als dieselbe nur gedacht werden kann. Die Regierung giebt den Ansiedlern ohne Unterschied des .Bekenntnisses den Grund und Boden zu dem sehr geringen Preise von 23 Cent, pro Quadratklafter, und derselbe ist auf 30 Jahre vollkommen steuerfrei. Es kann daher nicht Wunder nehmen, daß ein großer Theil des von der Regierung ursprünglich zum Verkaufe bestimmten Landes auch bereits vergriffen ist. Besonders sind es Juden aus der Moldau, welche die Gelegenheit Grundeigenthum zu erwerben begierig ergriffen haben, um so mehr als dieselben in Rumänien das Recht des Grundbesitzes nicht allein nicht haben, sondern auch religiösen Verfolgungen ausgesetzt sind, und stets für ihr Leben und ihr Eigenthum zittern müssen. Anzeigen. Durch Berufung unseres Cantors ist dessen Stelle vacant, und soll möglichst bald wieder besetzt werden. Musikalisch gebildete Bewerber, welche als Schächter geprüft sind wollen sich melden. Das fixe Gehalt beträgt 300 Thlr. und die Sckächtergebühren mindestens 100 Thaler. p. a. Reisegelder werden nicht erstattet. Schwedt a/O., im Marz »870. Der Borstand der Synagogen-Gemeinde. Bekanntmachung. Die hies. Lehrer- und Cantorstelle, verbunden mit einem six. Gehalt von 290 Thlrn., wird am 1. September eour. vacant und soll gleich wieder besetzt werden. Nebenverdienste stehen durch Privat-Unterricht in Aussicht. Unverheirathete Bewerber um diese Stelle wollen Ihre Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand franco einsenden. Geldern (Rheinprovinz), im April 1870. G Gornpertz, Vorsteher der Syn.-Gem. Geldern. Die israelitische Cultusgemeinde Nördlingen sucht die Stelle eines Religionölehrers der zugleich die Functionen des Vorsängers und Schochet zu versehen hat, zu besetzen. Fixer Gehalt 350 fl. nebst freier Wohnung; Nebeneinkünfte von 3 bis 400 fl. jährlich. Bewerber wollen erforderliche Zeugnisse innerhalb 4 Wochen einsenden. Nördlingen, d. 3. April 4870. Der Ausschuß. Offene Lehrerstelle. An unserer Gemeindeschule ist die mit 400 Thalern dotirte Stelle des ersten Lehrers zu besetzen. Bewerber, welche befähigt sind, hebräischen Unterricht zu ertheilen, die Schüler für die Quarta eines Gymnasiums oder Realschule vorzubereiten, haben ihre Zeugnisse dem Unterzeichneten Vorstände frei einzureichen. Reisekosten werden nicht vergütet. Lublinitz, d. 7. April »870. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Zum sofortigen Antritt zu Ostern dies. I. oder etwas später ist bei hies. isr. Gemeinde die Stelle eines Vorbeters und Schächters, mit der Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts rc., bei einem, den Fähigkeiten gemäß zu vereinbarenden Jahresgehalt von 150 bis 180 Thlrn. nebst freier Wohnung. Bedienung, Mittags- und Abendtisch, und der außerdem alljährlich hinzukommenden Schächtergebühren von circa 60 Thlrn., zu besetzen. Hierauf Reflectirende belieben sich unter Anschluß von Zeugnissen ehebalvigst an Unterzeichneten zu wenden. Malchow i/Meckl., d. 30. März 1870. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Ein geprüfter Lehrer der englischen u. französischen Sprache, der die doppelte Buchführung und Handelscorrespondenz zu lehren versteht, auch das Examen als Religions- und Elementarlehrer gemacht, sucht eine Stelle in einer öffentlichen Schule. F. B. 3 Cit£ Bergere. — Paris. 16*