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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-04-19 · Heft 16 (19.4.1870) · p. Seite 311

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 16 (19.4.1870)
Date
1870-04-19
Page
Seite 311 (sequence 7)
Language
German
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311 gerade der, daß der Berf. nur selten die Beweisstellen hinzugefügt hat, denn dies sehen wir einer populären Schrift gern nach, wohl aber, daß er es unterlaßen hat, auf einige wissenschaftliche Werke zu verweisen, in welchen die nähere Begründung und die ausführlichere Darstellung zu finden sei, wie Frankels der gerichtliche Beweis nach mosaisch-talmudischem Rechte, Saalschütz' Mosaisches Recht u. s. w. Hieran ist uns darum gelegen, daß die Kenntniß der jüdisch-wissenschaftlichen Arbeiten, oder wenigstens das Bewußtsein von ihrer Epistenz in das allgemeine Publicum eindringe. Man kennt den hochgehaltenen talmudischen Brauch, daß die Jünger bei jedem Ausspruche den Meister zu nennen haben, von welchem fie ihn gehört. Im weiteren Sinne gefaßt, bringen wir diese Verpflichtung unseren jüngeren Collegen in die Erinnerung. Zeitungsnachrichten. D eutschlarid. Berlin, 5. April. In der gestrigen Sitzung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Strafgesetzbuches und zwar über den eilsten Abschnitt: „Vergehen, welche sich auf die Religion beziehen," fortgesetzt. tz 163 lautet: „Wer öffentlich Gott lästert oder eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Eorporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehende Religionsgesellschaft oder Gegenstände ihrer Verehrung, ihre Lehren, Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft oder verspottet, ingleichen wer in einer Kirche oder in einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft." Neubronner beantragt: in erster Zeile statt der Worte „Wer öffentlich Gott lästert" zu setzen: „Wer durch öffentliche Gotteslästerung Aergerniß erregt"; zieht indeß seinen Antrag zu Gunsten des Antrages Lasters zurück, welcher dahin geht, den Eingang zu fassen, wie folgt: „Wer dadurch, daß er öffentlich in beschimpfenden Ausdrücken Gott lästert, ein Aergerniß gibt", sodann folgende Worte: „oder Gegenstände ihrer Verehrung", ferner „oder verspottet" — zu streichen, und vor „Einrichtungen" zu setzen: oder ihre. Die Amendements Lasters werden angenommen. Der K lautet nunmehr: „Wer dadurch, daß er öffentlich durcb beschimpfende Aeußerung Gott lästert, ein Aergerniß gibt, oder wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Eorporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehende Religions- Gesellschaft, oder ihre Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft, imgleichen wer in einer Kirche oder in einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft." Durch diese Fassung wird nur das strafbar, was menschlich-strafbar sein muß, und es nicht ermöglicht, daß jede Aeußerung über eine andere Religionsgenossenschast vor Gericht gezogen werden kann. Berlin, 5. April. Am 3. April hat die hiesige Universität einen großen Verlust durch den Tod des Professors der Geschichte, I)r. Philipp Ja ff 6 erlitten. Man schreibt der K. Z. hierüber Folgendes: „Von früh an historischen Studien eifrig ergeben, erlangte er vor 16 Jahren einen Ruf durch seine Regesten der Päpste. Seiner Verwendung im Dienste der Wissenschaften stand jedoch bei dem damaligen Uuterrichrs-Minister v. Raumer das jüdische Glaubensbekenntniß Jaffas entgegen, und dem gelehrten Geschichtsforscher wurde nicht einmal eine Stelle an der Bibliothek eröffnet. Jafsö entschloß sich deshalb im reiferen Alter, als ein Historiker von Ruf, Medicin zu ftudiren. absoloirte sein vierjähriges Studium an der hiesigen Universität, wurde von der zweiten Faculrät, der mediciniscben, zum Toctor promovirr und legte die Staatsprüfung ab, so daß er die Ausübung der ärztlichen Praxis sich erworben harre. Inzwischen hauen aber andere Ansichten im Unterrichts-Ministerium die Oberhand gewonnen und Jaffs wurde außerordentlicher Professor in der philosophischen Faculrät. Einige Jahre später trat er aus treuer Ueberzeugung zum Ehristcnthume über: Inzwischen wurde allmälig sein Geist zerstört, bis er vorgestern in Wittenberg durch einen Pistolenschuß seinem Leben ein Ziel setzte. Mommsen und Müllenhof haben die Nachricht seines

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