Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1870)
- Date
- 1870-04-19
- Page
- Seite 310 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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BIO Die Eulogie rr n ^'^2 “i“i' war der atte Segensspruch jener Priester, deren Abstammung bei der genealogischen Prüfung als rein erwiesen war lMiddoth V. z. Ende). Die Form rTv-imr; mrr mit der weibl. Endung hat wohl schwerlich ihren Grund in dem Zahlenwerthe dieser Worte (rrnm), welche :r'Vri weniger 1 ausmacht, wie yz'-dr § 467 bemerkt; dagegen und wieder mit männl. Ausgang gegen den bibl. Gebrauch! — Die strittige Punctationsweise von "2^ entscheidet B. dahin, daß sie mit Patach richtig sei und beweist dies aus Talmudstellen (S. 53). In den 13 hermeneutischen Regeln des R. Jismael wird für Z'zSz das richtige -,r^j y?tir, „eine neue Bedeutung aus bürden" , festgestellt <S. 54). Sehr eingehend bespricht B. den ursprünglichen Text und dessen Aenderungen in der Bcracha , im Talmud genannt, wobei er z'V'-z aus trrsr;: „Protestanten" erklären will, was ich gleichfalls früher that, aber nicht haltbar ist. — In dem Bekenntniß, -c!T|, des R. Äüssim hat B. das sinnlose sb -|n:irr: “jC'rtrrb (S. 325) stehen lasten; das rr b ist zu streichen, wie ich in „Mebaster" von I. Kohn nachgewiesen und in einem alten sefardischen Machsor auch gesunden habe. Die Formel der Neumond - Beracha ics-n bs-a*1 *c:“pr stammt aus dem Talmud/ jer. Berachoth IX, woselbst auch die pastendere 'z-,r.iz angeführt ist, was Herrn B. entging. Die ältesten Zusammenstellungen von Legenden hießen zniz^z (Totuog) Sab. 115 b — man hatte also schon in talmud. Zeit förmliche Gebetbücher. — Der Psalterabdruck ist äußerst correct, wie überhaupt das Ganze. Wir wollen durch derlei Hinzufügungen uns nicht länger aufhalten, vielmehr diese Ausgabe nachdrücklich empfehlen und der Lerlagshandlung gegenüber den Wunsch aussprechen einen erneuerten Druck des Commentars mit einem auf ein viel geringeres Maß reducirten Text zu veranstalten, womit sie sich den Dank aller Jener verschaffen wird, denen es weniger um die Maste, als um das wistenschrftliche Maß zu thun ist. Rabb. D. Oppenheim. Endingen (Aargau), 20. März. Herr Prof. Heinrich Kurz, welcher die „Correspondenz des Kaisers Napoleon I." auszugsweise in deutscher Übersetzung herausgiebt i Hildburghausen), hat in dem demnächst erscheinenden 3. Bande auch die Decrete, Briefe und Noten Napoleons über das Sanhedrin mit ausgenommen. In den ersten 6 vorliegenden Bogen sind alle diejenigen Briefe und Noten enthalten, welche in dieser Zeitung bereits 1841 nach einer Handschrift mitgetheilt sind. Auf das Weitere kommen wir demnächst zurück.*) Bonn, 11. April. Die Rede des Abg. Lasker über die Todesstrafe in der Sitzung des norddeutschen Reichstages am 28. Febr. d. I., welche einen so tiefen Eindruck gemacht, ist in einem besonderen Abdrucke Berlin, Peiser) erschienen. Lasker bemerkte in derselben, daß die jüdische Nation zwar das Gesetz über die Todesstrafe, als ein göttliches, nicht abschaffen konnte, in ihrer Rechtsentwickelung aber durch außerordentliche Cautelen, die sich an die Bibel anknüpfen, die Todesstrafe so gut wie unmöglich gemacht. Diesem Ausspruche kommt die folgende Abhandlung zu Hülfe: „Das peinliche Rechtsverfahren im jüdischen Alterthume. Ein Beitrag zur Entscheidung der Frage über Aufhebung der Todesstrafe von Di-. I. I. Fürst, Rabbiner der israel. Cultusgemeinde Bayreuth. Heidelberg, Bastermann, 1570." Niemand kann mehr, als wir, das Bestreben billigen, die Ergebnisse der jüdischen Wissenschaft durch populäre Darstellung in die allgemeine Welt einzuführen, und zwar ganz besonders auf dem social-politischen Gebiete. Der Zusammenhang des Judenthums mit den Ideen der modernen Humanität wird hier immer hervortreten und bietet den zwiefachen Erfolg, Vorurtheile gegen das Judenthum zu verdrängen und der modernen Humanität eine historisch-positive Unterlage zu geben. Was Lasker an gedeutet, führt hier Herr vr. Fürst aus, nämlich die Häufung der Vorsichtsmaßregeln und der beschränkenden Bedingungen gegen das Tvdesurtheil und gegen die Vollstreckung desselben. Besonders ist die Bemerkung richtig, daß man sich für Beibehaltung der Todesstrafe immer auf die Autorität der Bibel berief, während man es stets unterließ, die biblischen Forderungen für das peinliche Rechtsverfahren, durch welche die Criminaljustiz aller Völker bis zur Gegenwart verurtheilt wird, zu berücksichtigen. Wenn wir einen Tadel aussprechen müßten, so wäre es zwar nicht *i Vieles von diesem findet man auch schon in A. E. Halphen, Ueeueil des Lois, Decrets, Ordonnances, etc. coueernant les Israelites depuis la revolution de 1789. Paris, 1851. p. 13 — 66. 234—301. Die Redactiorn