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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-04-12 · Heft 15 (12.4.1870) · p. Seite 293

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 15 (12.4.1870)
Date
1870-04-12
Page
Seite 293 (sequence 13)
Language
German
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293 sam. Solche Notizen in christlichen Kreisen gemacht, nützen dem Judenchume mehr als alle Ovationen für die Vorkämpfer der Glaubensfreiheit zusammen genommen. Zum Schlüsse im Interesse der Wahrheit eine Berichtigung. In dem Berichte Nr. 9 der Zeitung des Judenthums sagt Ihr sehr geehrter Berichterstatter unter andern, daß „Ben Chananja", redigirt vom OberrabLiner Löv, sich wegen Theilnahmlosigkeit nicht halten konnte. Ben Chananja wurde vom gelehrten Oberrabbiner Löv in Szegedin aufgegeben, weil der Herausgeber dermalen mtt den Vorarbeiten einer ungarisch-jüdischen Geschichte beschäftigt ist und vor kurzem seine Kanzelreden in ungarischer Sprache herausgegeben hat. I. I. Rosenmeher. Karlsbad, im März. lPrivatmitth.) Es ist noch gar nicht so lange her, daß die Juden das Wohnrecht in hiesiger Stadt nicht hatten und daß Jeder Einzelne die besondere Licenz der Stadtbehörde dazu haben mußte. Nachdem diese Schranke gefallen war, versuchten es angesehene Mitglieder der hiesigen Gemeinde, auf Grund des freien Corporationsrechtes der Religionsgemeinden nach den Staatsgrundgesetzen die Constituirung einer Cultusgemeinde behördlich anzusuchen — aber bezeichnend genug für das Zopsthum unserer Verwaltungsbehörden trotz parlamentarischen Regimes: die Kreisbehorde wie die Statthalterei in Prag beschieden die Petenten abschlägig, erlaubten die Constituirung einer selbstständigen Gemeine nicht und verwiesen auf den Anschluß als Filiale an die nahe winzige Muttergemeinde, die thatsächlich ganz nach Karlsbad übergezogen ist — mit Berufung aus ein Rescript der Kaiserin Maria Theresia!! Den opferwilligen Bemühungen der Petenten gelang es, die Angelegenheit beim Cultusminifterium durchzusetzen und der Minister Has ner hat es nicht versäumt, in seiner Zuschrift an die Statthalterei diese es merken zu lassen, daß es ihr besser anstehe, nach den Gesetzen von 1868 als nach denen von 1700 und einigen und sechzig sich zu richten. Die neu constituirte Gemeinde hat alsbald einen geeigneten Platz für einen Gottesacker, neben denen der anderen Confessionen gelegen, angekauft und einen Concurs für einen Prediger und zweiten Cantor und Lehrer ausgeschrieben. Zu erstcrem wurde unter den zahlreichen Bewerbern Herr Dr. I. H. Oppenheim, Sohn des bekannten Rabbiners D. Oppenheim, bereits gewähtt. An dem weiteren Gedeihen dieser hoffnungsvollen Gemeinde dürfen wol die weitesten Kreise warmen Antheil nehmen. Ihre Existenz ist allein schon ein Sieg über ein altes Stück „Goluth." Auö Oesterreich , im Februar. lPrivatmitth.) Daß unsre Zeit keine .leichte Arbeit zu vollbringen hat, dafür braucht man Beweise nicht heranzubringen. Dem klarsten Geiste und dem auftichtigsten Herzen erscheinen die Gegensätze an sich schon unüberwindlich, um sie zu vereinigen und keinem dieser sein Recht zn entziehen; um wie viel schwieriger ist die Aufgabe, wo die Leidenschaften sich hineinmischen, alle Mittel für gleich erachten, die zu dem Ziele führen, welches sie wünschen, und in ihrer Schroffheit an ein Nachgeben, an einen Compromiß nicht denken. Dies zeigt sich nun ganz besonders in Oesterreich wie auf dem polittschen, so auch auf dem religiösen und kirchlichen Gebiete. Nichts ist thörichter, als die Meinung, welche in revolutionären Zeiten so oft gehegt wird, daß man nur das drückende Joch abzuschütteln, die beschränkenden und erdrückenden Institutionen zu zerbrechen habe. Ist dies geschehen, so kommt die viel schwierigere Arbeit des Organisirens, des Herstellens, des Umgestaltens. Darüber fallen die Parteien auseinander, und der Kampf beginnt erst recht. Ja, das ist erst der rechte Fluch des Despottsmus, der Hierarchie, des Obscuranttsmus, daß, wenn sie glücklich beseittgt sind, auf den leer gewordenen Stätten weder Plan noch Material vorhanden sind, um rasch und in Einheit das neue Gebäude aufzuführen. Spanien bietet hierfür den neuesten Beweis. Nicht so arg, aber arg genug ist es bei uns in Oesterreich. Man kann in ehrlichster Weise die Freiheit wollen, auch das Princip der Nationalität anerkennen: wie aber soll in Oesterreich eine einheitliche Regierung möglich sein, wenn man beide Principien in voller Consequenz verwirklichen möchte? Die historische Bereinigung so vieler Völkerschaften und die politische Nothwendigkeit des österreichischen Staates zwischen dem Osten und Westen Europas, um alle diese kleinen Völkerschaften vor den Gefahren, die ihnen aus Osten drohen, zu schützen, haben doch auch ihre zwingende Berechttgung. In gleicher Weise steht es um die religiösen und ttrchlichen Angelegenheiten. Von der einen Seite will man die unbedingte Religionsftecheit, und Je-

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