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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-04-12 · Heft 15 (12.4.1870) · p. Seite 288

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 15 (12.4.1870)
Date
1870-04-12
Page
Seite 288 (sequence 8)
Language
German
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288 ZeitvLgsuachrichten. Deutschland. Berlin, 1. April. (Privatmitth.) k. Morgen Abend (2. April) will die jüdische Reformgemeinde allhier ihr 25-.jähriges Bestehen in ihrem Gotteshause feiern, und hat hierzu der Vorstand der Reformgemeinde die Mitglieder derselben durch ein Circulär eingeladen. Mit Recht konnte der Vorstand in diesem Circulär auf die Opferwilligkeit der Mitglieder dieser Gemeinde anerkennend Hinweisen. Denn obschon sie die Kosten der Gesammtgemeinde vollständig mitzutragen haben, steuern sie die beträchtlichen Kosten der Reformgemcinde, haben ein prächttges Gotteshaus gebaut und den Bestand der Gemeinde durch Capitalienansammlung gesichert. Ohne die einzelnen Sätze dieses Schreibens besprechen zu wollen, mögen wir eine Bemerkung an den Passus des Circulärs, „daß diese 25 Jahre die Zeit des Aufschwunges und des Kampfes in sich schließen," anknüpfen. Wir wissen von keinem Kampf, den die Reformgemeinde zu bestehen hatte, als daß sie anfänglich einen Beitrag zu ihren Kosten von der Hauptgemeinde forderte, und da dies verweigert wurde, die Beiträge zu den Cultuskosten jener nicht leisten wollte, hierzu aber durch das preußische Gesetz gezwungen war. Wir wollen eben hierzu bemerken, daß, wie damals die orthodoxe Partei das Recht der Reformgemeinde nicht anerkennen wollte, dies gegenwärtig, wie in einem Acte der Vergeltung, den orthodoxen Fracttonen der Gemeinde ergeht und folglich auch sie demselben Gesetze unterliegen. — Was wir in d. Bl. allen Widersprüchen gegenüber aufrecht erhielten, wird nun bestättgt, daß der Abg. Dr. La sker nach Beendigung der Session zum Stadtgerichtsrath ernannt werden wird; der Aufschub kam daher, daß man nicht erst noch eine Neuwahl vornehmen lassen wollte. Breslau,. 29. März. «Privatmitth.) Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung folgende Vorlage mit dem Anträge zugehen lassen, „das königl. Provinzialschulcollegium zu bitten, dasselbe wolle uns die Eröffnung der bekannten beiden höheren Unterrichtsanstalten, und zwar zunächst zum 1. October d. I. die des jetzt leer stehenden neuen Johannesgymnasiums ohne eine statutarische Beschränkung des religiösen Bekenntnisses der zu wählenden Lehrer gestatten. Gleichzeitig aber wollen wir gegen die im Rescript des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten vom 16. Februar d. I. enthaltene Auslegung dieses Antrags ausdrücklich Verwahrung einlegen, um darüber keinen Zweifel zu lassen, daß wir bei der Stellung des von uns adoptirten Antrags der Immediateingabe vom 13. Decbr. sv. I. den von uns in dieser Angelegenheit ursprünglich eingenommenen, in den Berichten vom 1. Oct. und 25. Mai 1867 entwickelten Standpunkt festgehalten haben und daß bei der Errichtung der neuen Anstalten keine statutarische Erklärung über einen besondern confessionellen, resp. religiösen Charatter der Anstalten von uns gegeben sei oder werde, welche uns in der Wahl der Lehrer in Bezug auf das religiöse Bekenntniß derselben binden wird." Die Schulencommission empfiehlt der Versammlung sich mit dieser Vorlage des Magistrats einverstanden zu erklären. Frankfurt a/M., im März. (Privatmitth.) Der Verein „Achava" zur Unterstützung hülfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer - Wittwen und Waisen in Deutschland" hat seinen fünften Rechenschaftsbericht für das Verwaltungsjahr 1869 veröffentlicht. Der Verein setzt seine segensreiche Wirksamkett fort und wurden von ihm im verflossenen Jahre 4 Familien und 9 alleinstehende Personen, dienstunfähige Lehrer und Wittwen mit 802 fl. 50 kr. und noch eine nothleidende Lehrerfamilie mit 101 fl. 50 kr. unterstützt. Die Einnahmen haben sich an fteiwilligen Spenden erhöht und betrugen diese 770 fl. 41 kr. Dagegen hat sich die Zahl der ordentlichen Mitglieder von 202 auf 177 Mitglieder, die 619 fl. zahlten, vermindert. Das Capitalvermögen beträgt gegenwärtig 7500 fl.; dagegen fand aus dem Druck des Jahrbuches Achava ein Deficit von 501 fl. statt, der eine Deckung in noch vorräthigen 3113 Exp. hat, wenn diese verkauft werden. — Es ist immerhin auffällig, daß die jüdischen Gemeinden Deutschlands einen so überaus geringen Antheil an allen solchen Anstalten nehmen und bethätigen, welche zur Unterstützung ihrer Lehrer in Nothfällen dienen sollen. Es ist dies um so auffälliger, als hierbei außer dem Wohlthätigkettssinne auch

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