Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 14 (5.4.1870)
- Date
- 1870-04-05
- Page
- Seite 262 (sequence 2)
- Language
- German
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262 den Congreß aus dem allgemeinen Stimmrecht hervorgehen ließ. Aber die Wahlen schon riefen eine ungeheure Bewegung hervor. Die Orthodoxen verblieben in der Minderheit, und traten somit schon als Feinde in den Congreß ein. Die Radicalen und selbst einige Partien aus der Mittelpartei blieben grundsätzlich fern. Würden die Orthodoxen die Majorität im Congreß gegehabt haben, so würde wahrscheinlich die Fortschrittspartei protestirt haben. Obwohl nun der Congreß sich von allen Cultus- und dogmatischen Fragen fernhielt, so lag es doch in der Natur der Sache, daß das Uebergewicht in Gemeinde und Schule doch immer zuletzt auch für die Cultusangelegenheiten entscheidend werden mußte. So wie daher die Congreßbeschlüsie normirt waren, richtete die orthodoxe Partei durch ihren Verein „Lebowre hadatli“ ihren Kampf gegen denselben. Sie unterlagen beim Ministerium und bei dem Kaiser, der die Congreßbeschlüsse sanctionirte. Sie leistete daher gegen die Durchführung zunächst passiven Widerstand, und richtete ihre Gesuche an das Unterhaus. Hierzu vereinigten sich nun mit den Orthodoxen die Radicalen, und Herr Horn, der frühere Prediger der Pester jüdischen Reformgemeinde, wurde einer ihrer thatigsten Borkämpfer. Finden wir doch in einem der jüngsten Telegramme der „N. fr. Pr." die Depesche: „Der orthodoxe Verein „Glaubenswächter" ist Mitgründer des Neuen Freien Lloyd geworden," welches letztere Blatt ein radicales ist, und, wenn wir nicht irren, Herrn Horn zum Redacteur hat. Hier trat nun ein eigenthümliches Berhältniß ein. Der Minister hatte die ganze Congreßangelcgenheit, also die Schöpfung einer jüdischen Kirchenverfafsung auf autonomem Wege durch die Juden selbst als eine rein administrative Maßregel angesehen, weil ein eigenthümliches Religionsgesetz für Ungarn noch nicht besteht. Er umging daher den Landtag und die Sanction des ungariscben Königs genügte ihm. Als nun die Petition der Lebomre liadath an das Unterhaus gelangte, sah dasselbe jene administrative Aeaß- ~ nähme als einen Uebcrgriff der Verwaltung an, und annullirte sie. Aus diesem Grunde erklärt sich wohl die Einstimmigkeit des Unterhauses, das sonst so wenig Einhelligkeit zeigt. Aber es ging über diese seine Befugniß hinaus, und ließ sich auch zur Beurtheilung des materiellen Stoffes, nämlich der jüdisch-religiösen Parteifrage selbst, heran, was ihm nicht zusteht, und niemals zugestanden werden darf. Die Congreßbeschlüsie sind also sistirt, wenn nicht annullirt. Factisch besteht hiernach für die Juden Ungarns gar keine Gesetzlichkeit, gar keine Rechtsverbindlichkeit, gar keine Ordnung, sondern einfach die Auflösung. Was aus diesem Chaos heraus sich gestalten werde, kann Niemand sagen. Die orthodoxe Partei hat jedenfalls den großen Bortheil, daß sie bis jetzt einig war und organisirt. Ob sie, wenn sie keine reale Opposition mehr bildet, so verbleibt, oder ob sich auch in ihrem Schoße Differenzen erheben werden, läßt sich noch nicht absehen. Die andere Partei ist weder einig noch organisirt; sie zerfällt in mancherlei Schattirungen, und die auf die Gesammtheit berecbneten Gesammtbeschlüffe gewähren ihr keinen Anhalt; sie hat endlich auch die Muthlosigkeit gegen sich, welche immer die Folge einer Niederlage nach langem Kampfe, noch dazu einer jähen Niederlage nach vermeintlichem Siege ist. Ob sie die Kraft und Energie haben werde, sich aufzuraffen, zu concentriren, zu organisiren und neue Gestaltung zu schaffen, muffen wir dahin gestellt sein laffen. Gehen wir nun etwas auf das Einzelne ein. Zunächst ein Bericht über die betr. Sitzung des Unterhauses nach einem Pester Blatte: „Folgen die Petitionen, welche der Verein „Schomre Hadath," dann 304 orthodoxe Jsraelitengemeinden wegen Sistirung jener Verfügungen eingebracht haben, die zur zwangsweisen Durchführung der Beschlüffe des Jsraelitencongreffes getroffen worden sind. In dem Berichte der Petitionscommission heißt es: „In Anbetracht, daß das Abgeordnetenhaus dieReligions- und Gewiffensfreiheit principiell ausgesprochen hat und daß der in dieser Angelegenheit vom Ministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf binnen Kurzem von der Legislative berathen werden wird; — in Anbetracht, i daß es mit den Principien der Religions- und Gewissensfreiheit im directen Widerspruch stünde, wenn die Minorität gezwungen werden könnte, eine mit ihren Fundamentalglaubensgesetzen im Widerspruch stehende Organisation anzunehmen; — in Anbetracht endlich, daß die Petenten behaupten, daß die Beschlüffe des Jsraelitencongreffes mit den Fundamentallehren der jüdischen Glaubensgesetze und mit der durch dieselben festgestellten Fundamentalorganisation im Widerspruch stehen, daß also demzufolge die auf Grund jener Beschlüffe neu zu bildende Religion und Kirche von der auf Grund der jüdischen Glaubenslehren in Ungarn bisher bestandenen jüdischen Religion und Kirche eine wesentlich verschiedene Corporation sein wird, deren Mitglied Jedermann den