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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-03-29 · Heft 13 (29.3.1870) · p. Seite 248

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 13 (29.3.1870)
Date
1870-03-29
Page
Seite 248 (sequence 8)
Language
German
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248 Ritus seither überlassenen Synagoge, in der Heydereutergasse, einzuräumen, veranlaßt uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß Sie an die Spitze der Gemeinde gestellt sind, nicht um eine Partei auf Kosten der Anderen zur Alleinherrschaft zu bringen, nicht um auch die einzige Stätte, die das hiesige conservarivc Judenthum noch besitzt, der Reform zu unterwerfen. Es ist von Ihnen offen verkündet worden, daß die alten Institutionen neben den neuen .bestehen sollen, daß sie nicht angetastet worden, auch nicht angetastet werden sollen. Kann es aber eine ärgere Antastung geben, kann das auf traditioneller Basis beruhende Judcnthum tiefer verletzt werden, als wenn die diesem eingeräumtc Synagoge auch dem Bertreter der äußersten Reform, dem Or. Geiger, anheim gegeben wird? Wir ersuchen Sie im Interesse des Rechts und der Gewissensfreiheit, im Interesse des Friedens in der Gemeinde, hiervon abzustchen; Sie würden anderen Falles der Welt das Beispiel geben, daß der sogenannte Liberalismus sich Whh scheut, seine Herrschaft zur Unterdrückung anderer berechtigter Ansichten zu mißbrauchen, und uns zwingen, an die öffentliche Meinung zu appelliren." (Unterschriften.) Nachdem Herr vr. Geiger in der alten Synagoge gepredigt, erschien jetzt ein Flugblatt „An die Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu Berlin," welches folgendermaßen lautet: „Die auf Kosten der ganzen Gemeinde erbaute neue Synagoge ist durch Einrichtungen, welche dem Geiste des überlieferten Judenthums widersprechen, durch Einführung eines Gebetbuches, das wesentliche lehren des Judenthums negirt, durch Predigten im Sinne der äußersten Reform, den altgläubigen Gemeindemitgliedcrn unzugänglich macht. Nunmehr werden sie auch aus der dem alten Ritus seither erhaltenen alten Synagoge gettieben, indem der Vorstand die toben mitgetheilte) Eingabe damit beantwortete, daß er Herrn Dr. Geiger am Sonnabend den 26. Februar er. die Kanzel auch dieses Gotteshauses besteigen ließ. Die religiöse Richtung des Herrn vr. Geiger ist bekannt: sie ist der schärfste Widerspruch zu den Lehren der Synagoge, wie sie in den Gebeten derselben ihren Ausdruck finden. Wir constatiren daher dies Factum als einen Gewissenszwang, ausgeübt von einer Behörde, die ihre Wahl einer äußerst geringen Majorität verdankt, und appelliren an den Rechtssinn unserer Gemeindemitglieder, und aller vorurtheilslosen Freunde des Rechts und der Gewissensfreiheit. Berlin, im März 1870. Im Aufttage einer Versammlung: M. I. Levy. Jacob Bamberger. M. G. Lewy. W. Goldschmidt. Karlsruhe, im März. (Privatmitth.) Der Großh. Oberrath der Israeliten hat folgende Ansprache an die Israeliten Badens erlassen: „Mehrere Mitglieder der israelitischen Gemeinde Karlsruhe haben von einer Meinungsverschiedenheit über einzelne gottesdienstliche Einrichtungen, welche jedoch nicht im Entferntesten einen Religionsgrundfatz berühren, Veranlassung genommen, ihre gerichtliche Freisprechung von der Beittagspflicht gegenüber der hiesigen Gemeinde zu erwirken. Es ist ihnen dies gelungen um den Preis der vor Gericht von ihnen abgegebenen Erklärung: daß sie nicht nur aus der Jsraelitengemeinde Karlsruhe, sondern auch aus der gesammten Judenheit unseres Landes austteten. Seit neuerer Zeit findet man zwar in mancher großen Jsraelitengemeinde Deutschlands zwei Culte nebeneinander: einen altherkömmlichen und einen mehr oder weniger reformirten. Noch niemals aber wurde um dieser Verschiedenheit der Culte willen die in allen übrigen Beziehungen herrschende Einheit der Gemeinde durch Verweigerung der Beittäge gefährdet. Unsere Geschichte kennt kein zweites Beispiel, daß Israeliten im Namen der Orthodoxie sich öffentlich und feierlich von dem Judenthum und der Judenheit eines ganzen Landes losgesagt haben. Auf Grund der oben angeführten Austrittserklärung hat der Großh. Verwaltungsgerichtshof unterm 21. December v. I. die Klage der israelitischen Gemeinde Karlsruhe gegen die ausscheidenden Mitglieder auf Zahlung von Gemeindebeittägen abgewiesen. Dieses Erkenntniß mußte begreiflicher Weise bei den Israeliten Badens einen tiefen Eindruck Hervorrufen; es hat aber auch Mißverständnisse, irrige Folgerungen und manche unbegründete Besorgniß erzeugt. Mit Gegenwärtigem möchten wir zur richttgen Würdigung der Rechts- und Sachlage und dadurch zur Beruhigung der Gemücher beittagen.

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