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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-03-29 · Heft 13 (29.3.1870) · p. Seite 247

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 13 (29.3.1870)
Date
1870-03-29
Page
Seite 247 (sequence 7)
Language
German
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247 Jahre erneuert werden. Sie haben weder Sitz noch Stimme in derselben. Die Vermögenderen unter ihnen schließen sich gewöhnlich, nach längerer oder kürzerer Zeit, der Gemeinde als Mitglieder an. Diese Miethgelder sind in den meisten Gemeinden eine Hauptquelle der Einnahme. Bergeffen wir nicht zu bemerken, daß den Armen allenthalben Sitze unentgeltlich überlaßen werden. 5) Fast eine jede größere Gemeinde hat ihren eigenen B e g r ä b n i ß p l a tz, der in Antheile (lots) ausgelegt ist. Eine solche „lot" bringt, je nach ihrer Lage, oft einen sehr beoeutenden Preis. Wer es nur erschwingen kann, ob Mitglied der betreffenden Gemeinde, oder nicht, kauft sich einen solchen Familienplatz, so daß manche Gemeinde einen großen Theil ihrer Ausgaben aus dieser Quelle deckt. Dem Unbemittelten wird auch hier nichts abgenommen. 6) In den Gemeinden, in denen die „Mischeberach" noch nicht abgeschafft sind, bilden auch diese eine Einnahmsquelle , in säst allen Gemeinden aber sind die Spenden, die am Versöhnungstage bei der Todtenfeier gemacht werden, sehr beträchtlich. 7) Stellt sich in einer Gemeinde dennoch ein Deficit heraus, so beruft der Vorstand in einem solchen Falle eine Gemeindeversammlung, der er die Sache vorlegt. Ist nun die jährliche Contribution schon so groß, daß eine Erhöhung derselben die Minderbemittelten drücken würde, so bedarf es nur einiger ermunternden Worte des Vorsitzenden oder eines anderen Mitgliedes, und im Augenblicke erheben sich eine Anzahl von Männern, die sich bereit erklären, durch freiwillige Beiträge das Deficit zu decken. Ich muß hier nämlich bemerken, daß hier in Bezug auf die jährliche Contribution der Satz: „der Reiche gebe nicht mehr, der Arme nicht weniger" buchstäblich durchgeführt ist. Der Arme würde sich höchlich verletzt fühlen, wenn man ihm eine geringere Contribution, als dem Reichen zumuthen würde. Nach all' dem, was vorausgegangen, können wir die letzte Frage: m. Welches sind die Wirkungen der völligen Freiheit? in wenigen Worten abmachen. Daß dieselben nur heilsam und segensvoll sein können, das geht aus Allem, was wir bisher gesagt, hervor. Wo kein Zwang vorherrscht, da sin: auch zu Zänkereien wenig Grund und und Boden. Findet Einer den Gottesdienst seiner Gemeinde in Widerspruch mit seiner religiösen Anschauung und Ueberzeugung, wozu der Zank und Streit? er kann ja in jedem Augenblicke aus der Gemeinde treten und sich einer anderen, seiner Ansicht mehr entsprechenden anschließen. Und wo keine solche cxistirt — nun, da muß erwarten, bis sich ihm eine hinlängliche Anzahl von Gcsinnungsgenoffen zur Bilrung einer neuen Gemeinde anschließt. Man irrt aber gar sehr, wenn man glaubt, daß die Gemeinden, weil vom Staate völlig unabhängig, deshalb auch vogelfrei seien. Im Gegentheil breitet der Staat in keinem Lande seine schützenden Arme mit solcher Sorgfalt über die Gemeinden aus, als in den V.-St. Er schützt jede Gerneinde mit der größten Unparteilichkeit in ihren Rechten. Der Freibrief und die Bersaffung der betreffenden Gemeinde allein sind es, die ihn bei seinen Entscheidungen leiten. Strenge ahndet er jede Störung des „öffentlichen Gottesdienstes" (ckisturdLnoe ok public worsbip), ob von Innen oder von Außen kommend. Rirgends wird den Dienern der Kirche, ohne Unterschied des Bekenntniffes, mit größerer Rücksicht und Achtung begegnet, nirgends selbst die Ausschreitur^D« der einen oder der anderen Religionsgenossenschafr mit größerer Nachsicht beurtheilt, als in diesem Lande; nirgends aber auch trägt die Preffe bei allen sonstigen Ausschreirungen eine solch' humane und acht religiöse Färbung — die rein kirchlichen Qrgane natürlich ausgenommen — als bei uns. Das sind die; Wirkungen der völligen Freiheit. Möge sie uns Gott erhalten! Hochheimer. Zeitungsuachrichten. Deutschland. Berlin, im März (Privatmitth.i jBon unserem dritten Eorrespondenteus. Hier .ist wieder einmal große Aufregung. Erlauben Sie mir, daß ich über das Factum referire, ohne irgendwie ein Urtheil aussprechen. Eine Anzahl Mitglieder 'der hies. jüd. Gemeinde hatte folgende Eingabe an den hies. Geiueindcvorstand gerichtet: „Die bekannt gewordene Absicht des löbl. Vorstandes, Herrn vr. Geiger die Kanzel in der dem alten

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