Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-03-22 · Heft 12 (22.3.1870) · p. Seite 230

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 12 (22.3.1870)
Date
1870-03-22
Page
Seite 230 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226744-3226757--28192-3302006
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

230 und ist auch die diesjährige, in Gegenwart des Primärs Hr. I. Frank und noch mehrerer Regierungsbeamten stattgefundene öffentliche Hauptprüfung vom glänzendsten Erfolge gekrönt worden. Trotzdem daß daS Institut erst drei Jahre besteht, sind schon 73 Schüler zu Handwerken, 65 zu Waarengcschäftcn und 12 Schüler der vierten (höchstens Classe zum hiesigen Gymnasium übergegangen, und werden Letztere sicherlich auch dort die vorzüglichsten bleiben. Ja bei der gänzlichen Hingebung des Directors für dieses Institut, und bei der sorglichen Treue des ganzen Lehrkörpers, mit welcher diese sämmtlich dem heiligen Berufe obliegen, läßt sich auch gewiß nichts Anders als ein solcher erspießlicher Erfolg erwarten. So wirkten segensreich für's Hebräische und Deutsche der Director und die vorzüglichen Lehrer Hr. I. Teller und Hr. H. Teller, und ebenso rühmlich für's Rumänische der treffliche Fachmann Hr. I. Jstrate, Professor der dritten und vierten, und Herr I. Eerkes, Jnstitutor der ersten und zweiten Elaste. Wir vertrauen daher fest, daß es nunmehr keiner Freolcrhand jemals gelingen werde, diesem Institute, welches für die Jugend so heilbringend ist, und dadurch schon starke und tiefe Wurzeln im Volke gefaßt hat, Hindernisse bereiten zu können, vielmehr wird dasselbe, wie bisher, auch ferner durch besten Erfolg als eine Musterschule im ganzen Lande glänzen. — Am verflossenen Neujahr wurde auch in hiesiger Synagoge zum ersten Male rumänisch gepredigt, und zwar mit großem Erfolge vom Herrn Prediger und Rabb. Anton Levy aus Bukarest. Bukarest, 9. März. In die Depurirtenkammer wurde der Antrag eingebracht, die Israeliten von den Pachrlicitarionen befsarabischer Güter auszuschließen Der Minister-Präsident Golesco erklärte, das betreffende Gesetz schließe die Israeliten nicht aus. Hierauf wurde der Uebergang zur Tagesordnung beschlossen. Die 15 dissentirenden Deputirten verließen den Saal. (Welch ein Schade!) Frankreich. Paris, im Februar. In der Sitzung des Senats vom 1. Febr. kam eine Petition von 58 protestantischen Bewohnern von Bvziers zur Verhandlung, welche verlangten, daß, sowie die französischen Cardinäle und der Erzbischof von Paris geborene Senatoren seien, dies auch mit dem Präsidenten des protestantischen Centralconsistoriums und mit dem Großrabbiner des israelitischen Centralconsistoriums der Fall sei, damit diese beiden Confcssionen ebenso gut wie die kacholische vertreten seien. Unter dem Vorwände, daß dies eine Constitutionsverändcrung enthalte, schlug die Commission des Senates den einfachen Uebergang zur Tagesordnung vor, und der Senat genehmigte dies ohne Debatte. — In der That wäre es eines französischen Senates würdiger gewesen, diese flagrante Verletzung der Gleichberechtigung doch mit einigen Debatten zn beehren; aber es ist eben kein französischer, sondern ein napolconischer Senat, bei dessen Bildung der Wunsch vorwaltete, den katholischen Clerus auf die Seite des Cäsars zu ziehen, was denn auch mit gutem Erfolge gelungen. Die Redaction der Arch. isr. bemerkt, daß es besser sei, die Geistlichkeit bleibe überhaupt aus dem Senate fern, und die katholischen Vertreter des Klerus als solche würden aus ihm beseitigt. Dagegen hätten wir nichts einzuwenden, da, wenn es sich um religiöse Gegenstände handelt, die anderen Senatoren jene schon vertreten werden. Paris, im Febr. Dem Senate ist von der Regierung der Entwurf eines Senatusconsultus über Algerien vorgelegt worden, in welchem es heißt: Art. 9. Die französische Justiz entscheidet in Civil- und Handclsstreitigkeiten zwischen Franzosen, Europäern und Israeliten und zwischen diesen und den Muselmännern. Art. 11. In Criminal-, correctionellen und Polizeisachen sind die Franzosen, die Europäer und die Israeliten, welche auf irgend einem Punkte Algeriens ansässig sind, und die Eingeborenen, die auf Civilterritorium ansässig sind, den Entscheidungen der französischen Gerichtshöfe unserworfen. Art. 14. Specielle Senatusconsulte sollen über den Primärunrerricht, über den muselmännischen Eultus, über das Eigenthum der Araber, über die in das Civilrecht der Muselmänner und der eingeborenen Israeliten einzuführenden Veränderungen Bestimmungen festsetzen. Paris, im März. Zur Besetzung des durch den Tod Munk's erledigten Lehrstuhls der hebräischen und chaldäischen Sprache wurden von der Facultät und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.