Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 11 (15.3.1870)
- Date
- 1870-03-15
- Page
- Seite 206 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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206 Der zweite Beschluß berührt die humanitäre und volkswirthschaftliche Aufgabe, die sich der Gemeindetag gestellt, zugleich: „Für Bildung von größeren Armenverbänden innerhalb bestimmter geographischer Bezirke Behufs Beseitigung der im Fremden-Unterstützungswesen herrschenden Mißbräuche." Fortan sollen die Heerstraßen Europas nicht mehr durchzogen werden von dem sprüchwörtlich gewordenen jüdischen Schnorrerthum. Die deutsche Judenheit soll das Beispiel geben. Nur die Vereinbarung aller deutschen Gemeinden vermag der bis zur Unerträglichkeit sich steigernden Last des wandernden Bettelwefens beizukommen. Nur durch Herstellung gemeinsamer Maßregeln vermag man es dahin zu bringen, daß arbeitsfähige Arme Beschäftigung finden und auch annehmen; die arbeitsunfähigen aber durch die Orts-, Kreis- oder Gemeindeverbände derart unterstützt werden, daß sie nicht dem sich selbst demoralisirenden, den jüdischen Stamm aber beschämenden Wanderleben verfallen. Nur durch Vereinigung aller deutschen Gemeinden kann es möglich werden dem Einbruch der gewerbsmäßigen Bettelei an der östlichen und südöstlichen Grenze der Culturstaaten dadurch beizukommen, daß durch ein wohlorganisirtes Auswanderungssystem der Strom der hilfsbedürftigen Einwanderer nach den Auswanderungshäfen oder nach dünnbevölkerten Gegenden geleitet werde. Die Gemeinden an den östlichen und südöstlichen Einbruchsstationen werden besonders in's Auge zu fassen und in den Stand zu setzen sein, nach einem gewissen Principe zu verfahren, welches praktisch sein muß, um den Gemeinden möglichst wenig Last zu bereiten, den Armen aber, welche ein Opfer glaubensgehässiger oder überhaupt barbarischer Regierungen geworden sind, die Möglichkeit zu einer menschenwürdigen Existenz zu schaffen. Das ganz unvolkswirthschaftliche, persönliche 6t-milnsebeseä, so ehrenvoll für den Einzelnen und ein Charakteristicum des jüdischen Gemüthes, hat das Uebel nur genährt. Vorhin erwähntes allgemeine Gefühl beweist thatsächlich, daß es in den Verwaltungen der Gemeinden an Vielem fehle. „Wir brauchen nur Vorstände, die unser Rechnungswesen in Ordnung haltenkann man sagen hören. Wenn das wahr wäre, genügte überall ein bezahlter, redlicher Caffenbeamter, und es würde sich nicht verlohnen, daß Männer, deren Zeit Werth, deren Talente und Stellung noch anderseitigen öffentlichen Anforderungen zu entsprechen haben, sich all der Mühewaltungen, Entbehrungen und Zeitaufwand unterziehen, um ein würdiges Gemeindewesen zu führen. Aber es ist nicht wahr. Die jüdische Gemeinde ist in der glücklichen Lage, frei von jeder Bevormundung und Antreibung Seitens des Staates, die Angelegenheiten des Judenthums autonom zu führen. Der Schwerpunkt der Erhaltung und Entwickelung des Judenthums liegt in der Gemeinde. Dieses hohe Recht bedingt eine hohe Pflicht. Diese Pflicht steigert sich mit der gesteigerten Stellung der Juden im Staat, in der Gemeinde (den Städten oder Ortschaften) und in der bürgerlichen Gesellschaft. Der moderne Jude muß das volle Gefühl seiner Verantwortlichkeit gewinnen, die er dem Staate, der Gesellschaft und dem Judenthume selbst gegenüber hat, und die Gemeindevertreter sind die erstberufenen Träger dieser Verantwortlichkeit. Die höchste Verantwortlichkeit aber culminirt in der Art, wie die Jugend im Äudenthum erzogen wird und innerhalb des Welt- und Staatsbürgerthums, der Heiligkeit ihres Glaubens gewahrt bleibt. Gegen zwei gleichbösartige feindliche Elemente ist anzukämpfen. Einerseits gegen jene Hypercultur, welche gewiffenloserweise die jüdische Jugend der Religion entfremden will. Wir kennen Eltern, welche ihre Kinder nicht nur ohne Religionsunterricht, sondern auch, um sie nicht als Juden vor den Mitschülern zu entlarven— an fremdem Religionsunterricht Theil nehmen lassen. — Andererseits gegen jene Hyperorthodoxie, welche den ganzen Unterricht nur in jüdischen Schulen ertheilen und so unsere Jugend von der allgemeinen Cultur gänzlich abgesperrt und, wie im Mittelalter separatistisch heranwachsen lassen will. Aber die Erziehung zur Religion geschieht nicht blos in der Schule, sondern auch in der Familie und im Gotteshaus. Die Familie entzieht sich den Verwaltungsorganen; aber daß die Jugend den sabbathlichen und Festgottesdienst regelmäßig besuche, dafür die Möglichkeit zu schaffen und nach Möglichkeit zur Ausführung hinzuleiten, ist eine Gewissens- und Sittlichkeitspflicht jeder Gemeindevertretung. Diese Pflicht erstreckt sich dahin, daß bei den Schuldirectoren oder Schulpatronen, wenn nöthig bei den Regierungen, Alles geschehe, | um den Stundenplan der Schulen so einzurichten, daß