Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1870)
- Date
- 1870-03-08
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage zur Allg. Ztg. des Iudenthums Nr. lO. p. p. Das beiliegende Statut, *) hervorgegangen aus reiflicher Erwägung in einem engeren Kreise, ist dann von einer größeren Versammlung berathen und angenommen worden. Es ist auch schon inosoweit zur Verwirklichung gediehen, als sich auf Grund desselben ein Verein gebildet hat, der sich die Ausgabe stellt, eine Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums zu errichten und zu erhalten. Das Unterzeichnete, von der constituirenden Versammlung (in der Sitzung vom 5. Januar c.) erwählte Curatorium erkennt seine erste Pflicht darin, die Theilnahme weiterer Kreise zu gewinnen. Indem es aber seine Thätigkeit beginnt, sieht es sich vor Allem veranlaßt, die Bedeutung und die Aufgabe der Anstalt zu erläutern, welche in's Leben gerufen werden soll. Daß weder der Name allein noch auch die Bestimmungen der Statuten vollkommen genügen, um den Sinn und die Richtung des Werkes, das geschaffen werden soll, klar zu legen, ist durch die Erfahrung bestätigt, aber auch aus der Natur der Sache durchaus begreiflich. Denn der Name bezeichnet eine Sache, die in dieser Besonderheit und in diesen Grenzen noch nirgends vorhanden ist, und die Statuten halten die knappe Form ein, welche nur die gesetzlichen Normen bezeichnet, nach denen die Anstalt errichtet und geleitet werden soll. Der Name einer Hochschule bezeichnet ras Niveau der wissenschaftlichen Thätigkeit, welches in Bezug auf die Lehrer (§ 15j wie aus die Schüler (§ 26) den Anforderungen unserer deutschen Universitäten entspricht. Dieses Höhenmaß wäre auch durch den Namen einer jüdisch-theologischen Facultät zu bezeichnen gewesen. Indessen einerseits reicht der Umfang der Studien, .welche auf unserer Anstalt getrieben werden sollen, über die Grenzen der Theologie hinaus. Die gesammte Wissenschaft des Judenthums ist nicht blos die Wissenschaft seiner Theologie; die Geschichte der Juden z. B. oder die Geschichte der jüdischen Literatur, selbst die semitischen Sprachstudien treten aus dem Rahmen einer theologischen Facultät heraus. Alle Erzeugnisse und Schicksale des jüdischen Geistes, sein Beruf und seine Entwickelung, seine Berührung und Durchdringung mit dem Geiste anderer Völker, seine Theilnahme an der theoretischen und praktischen Entwickelung des Geistes und seine Stellung in der Geschichte der Menschheit — dies Alles wird von der gesummten Wiffenschast des Judenthums umfaßt, aus den Schätzen seiner eigenen oder fremden Literatur erforscht und in verschiedenen Disciplinen gelehrt. Andererseits aber wird auf unserer Anstalt manches nicht gelehrt werden, was eine selbstständige Facultät nicht von sich ausschließen könnte. Denn nicht blos auf der Höhenstufe der Universität soll unsere c) S. Beilage zn Nr. 8. d. Z.