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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-03-08 · Heft 10 (8.3.1870) · p. Seite 186

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 10 (8.3.1870)
Date
1870-03-08
Page
Seite 186 (sequence 6)
Language
German
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186 Wird sie bei uns noch aufrecht erhalten, so kann sich jedenfalls keine fremde Regierung dazu hergeben, als Werkzeug für die Ausführung derselben zu dienen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Breslau, im Febr. (Privatmitth.) Auf eine abermalige Immediateingabe bei dem Könige seitens des hies. Oberbürgermeisters ist ein Erlaß des Cultusministers erflossen, welchen die Tagesblätter zur öffentlichen Kenntniß gebracht haben. Dieser Erlaß ist sehr diplomatisch abgefaßt, aber gerade dadurch befriedigt er am wenigsten. Er gesteht zu, daß die beiden Breslauer Lehranstalten den „christlichen" Charakter haben sollen, also Simultanschulen seien. Hierüber war aber der Streit garnicht, sondern um die Forderung der Breslauer, daß bei Anstellung der Lehrer jede confessionelle Berücksichtigung wegfalle, also auch jüdische und dissidentische Lehrer angestellt werden können. Davon spricht der Minister kein Wort. Wohl aber kann man aus seinem Rescripte das gerade Gegentheil herauslesen. Denn er hat immer behauptet, der Charakter einer Schule werde durch die Confession der Lehrer bestimmt; haben also die Breslauer Schulen erst statutarisch „einen christlichen Charakter ," so heißt dies nach der Interpretation des Herrn v. Mühler nichts Anderes, als es dürfen nur katholische und evangelische Lehrer angestellt -werden. Der Cultusminister hat es also gut verstanden, ein Rescript zu erlassen, das scheinbare Zugeständnisse macht, aber die Sache läßt, wo sie gerade liegt. Jetzt bleibt den städtischen Behörden, um Klarheit in die Sache zu bringen, nur noch ein Schritt übrig: die Statuten für die beiden Anstalten mit den bekannten Bedingungen und Forderungen zu entwerfen und so dem Ministerium einzureichen; werden sie bestätigt, so ist der Conflict gelöst, werden sie nicht bestätigt, nun, so bleiben eben die beiden Schulgebäude, nach wie vor, zu Bureaus und für andere Zwecke vermiethet. Bei dieser Gelegenheit können wir nicht umhin, die Aufmerksamkeit der Leser dieser Zeitung auf das Unterrichtsgesetz zu lenken, welches gegenwärtig dem englischen Unterhause zur Berachung vorliegt und welches sich durch eine für continentale Unterrichtsminister beherzigenswerte Freisinnigkeit auszeichnet. Die Frage der confessionslosen Schulen ist in dem strengkirchlichen England in der einfachen Weise erledigt, die aus der bedeMenden Rede des Ministers Bright den Lesern dieser Blätter aus polittschen Zeitungen bekannt sein dürfte, und niemand befürchtet, daß hieraus eine Beeinträchttgung der Religion hervorgehe. Königsberg in Pr., 25. Febr. (Privatmitth.) Der hiesige „Jsraelittsche Stndien-Beförderungs-Berein für Ost- und Westpreußen," der sich aus Grund eines Auftufs vom 4. November 1868, wie auch in d. Bl. zur Zeit berichtet worden, gebildet hat, veröffentlichte in diesen Tagen seinen ersten Jahresbericht für 1869. An der Spitze des Vereins steht ein Vorstand von 7 Herren, dessen Vorsitz die Herren Rabb. Dr. Bamberger und Prof. vr. Jakobson übernommen haben. Der Aufruf hatte einen günstigen Erfolg, denn er brachte aus 27 Synagogengemeinden 311 Mitglieder mit 1024 Thlrn. jährlicher Beiträge und einmalige Gaben von 1238 Thlrn. Am 19. April wurden 10 halbjährliche Stipendien von 335 Thlrn., und im October 11 mit 290 Thlrn. verthellt. Die Einnahmen betrugen 2314 Thlr., die Ausgaben 632 Thlr.; 1536 Thlr. wurden zum eisernen Fond geschlagen und 145 Thlr. blieben in Cassa. Wir brauchen wohl kein Wort zur Belobung des Vereines hinzuzufügen, wenn wir aus dem Berichte folgende Stelle wiedergeben. „Unser Verein trägt einen defensiven Charakter, keinen aggressiven, er will nicht Exclusivität befördern oder begünstigen, er will sie vielmehr als in Widerspruch mit dem Zeitgciste und mit dem Gerechtigkeitsgefühle der Gegenwart brechen und beseittgen. Er ist hervorgerufen durch die Zurücksetzung und Ausschließung, die unsere Glaubensgenossen auf religiösem und geistigem Gebiete erleiden. Während der Staat beispielsweise an unserer Hochschule jährlich zweitausend Thaler sog. Königliche Stipendien aus öffentlichen Mitteln zur Unterstützung armer christlicher Studirenden beisteuert, während er Institute einrichtet und unterhält, in welchen auf Staatskosten die Lehrer der beiden christlichen Confessionen ihre Ausblldung erlangen, ist die jüdische studirende Jugend von dem

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