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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-03-01 · Heft 9 (1.3.1870) · p. Seite 169

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 9 (1.3.1870)
Date
1870-03-01
Page
Seite 169 (sequence 9)
Language
German
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169 des Umbaues abzugebenden Synagogenstuhl keine andere Entschädigung als ein neuer Synagogenstuhl gleicher Kategorie gewahrt werden. 3. Die Gemeinde beauftragt und ermächtigt den Synagogenrath, die dermalige Synagoge alsbald abzureißen und etwaige andere, als die unter Absatz 2 bezeichneten Ansprüche von Synagogenstuhl-Jnhabern richterlicher Entscheidung anheim zu geben. 4. In der neugebauten Synagoge soll die in der Stadt Mannheim übliche neuere Form des israelitischen Gottesdienstes jedenfalls eingeführt werden. Diese Anträge wurden zwar von der Mehrheit der Erschienenen zum Beschluß erhoben, waren jedoch nicht rechtskräftig, weil bei der Versammlung die für eine solche gesetzlich erforderliche Zahl von Anwesenden nicht erschienen war, indem die Orthodoxen und alle diejenigen sonst, welche den projectirten Bau nicht wünschten, um die Beschlußfähigkeit zu verhindern, fich von derselben fern hielten. Die die Zahlung ihrer Gemeindesteuern wegen angeblichen Austritts aus der Gemeinde verweigernden Gemeindeglieder wurden mittlerweile von dem Synagogenrathe bei dem Bezirksrath verklagt und durch denselben zur Zahlung verurtheilt, jedoch später auf dem Recurswege von dem Großh. Bad. Berwaltungsgerichtshofe durch die bereits erwähnte bekannte Entscheidung wieder frei gesprochen. Von welcher traurigen Tragweite diese Enscheidung für sammtliche isr. Gemeinden unseres Landes sich erweisen dürste, wurde bereits in Ihrem geschätzten Blatte vielfach hervorgehoben; welche Folgen die in der israel. Gemeinde Karlsruhe ins Leben gettetene Spaltung für diese im Besondern nach sich ziehen werde, läßt sich vorerst nicht mit Bestimmtheit Voraussagen. Die Erzielung einer Verständigung resp. Wiedervereinigung der Getrennten dürste kaum zu erwarten sein. Denn schon vor dem offenen Hervortreten des drohenden Bruches wurden bereits Versuche einer Verständigung zwischen den Reformern und den Orthodoxen gemacht, die jedoch bei der Schroffheit der sich einander gegenüberstehenden divergirenden religiösen Anschauungen und Denkrichtungen scheiterten. Die Reformer zeigten sich eben so wenig geneigt, auf die Einführung der Orgel, des Hauptsteins des Anstoßes für die Orthodoxen, zu verzichten, als man auf der andern Seite nur irgend Zugeständniffe wegen Derbefferung der seitherigen Cultussorm zu machen sich bereit finden wird. Sie wiffen ja, daß von dieser letztern Seite der unschuldigsten und zulässigsten Reform resp. Abweichung von dem Bestehenden ein entschiedenes non xossumus entgegengehalten zu werden Pflegt. Vorerst wird die Folge dieser Zerklüftung in der Gemeinde Karlsruhe die Folge haben, daß der Synagogenbau sowie die durch denselben bedingte Reform des Cultus wieder ad calendas graecas hinausgeschoben werden wird, da es zweifelhaft ist, ob nicht, wenn durch Ausführung des beschloffenen Neubaues die Gemeindesteuern um ein Namhaftes erhöht werden müßten, eine weitere Anzahl Gemeindeglieder, um sich der erhöhten Steuerlast zu entledigen, dem Beispiele der Frommen folgen und ebenfalls aus dem jüdischen Gesammtverbanve des Großherzogthums austreten werden. Dieser Zustand der Gemeinde Karlsruhe ist um so schmerzlicher zu beklagen, weil sowohl das Innere der Synagoge daselbst sowie der darin stattfindende Gottesdienst sich in einem höchst verwahrlosten Zustande befindet. Das Innere der Synagoge hat noch die unzweckmäßige alte Einrichtung, daß in der Mitte derselben sich ein einen unverhältnißmäßig großen Raum einnehmender Almemor befindet, welcher auf den beiden Langseiten und hinten und vorn von den durch zeitweises Umstürzen wahrend des Gottesdienstes ein Schrecken erregendes Geräusch verursachenden sogenannten Ständern — lucus a non lucendo — umgeben ist, und daß die Frauensynagoge in einer durch viele Pfeiler und verschließbare Fenster von der Synagoge abgeschlossenen, dieselbe umgebenden Gallerie besteht. Außerdem ist sowohl die Männerals die Frauen-Synagoge für die seit 50 Jahren bedeutend angewachsene israel. Gemeinde namentlich an Festen viel zu enge, so daß an den hohen Festen, wegen Mangels an Raum in der Hauptsynagoge, mehrere Privatgottesdienste gehalten werden müssen. Der Gottesdienst hat noch eine ganz alterthümliche Form, sämmtliche überkommene, den Gottesdienst oft bis zur Ungebühr verlängernde und zum Theil unzeitgemäße Gebete sind beibehalten, die deutsche Sprache ist dabei vollständig ausgeschloffen und nicht einmal der fast allgemein eingeführte Choralgesang besteht zur Erhöhung der gottesdienstlichen Andacht. Der Besuch deS Gottesdienstes ist deshalb auch ein sehr schwacher, er wird von jüngern Männern und Frauen, von Jünglingen und Knaben außer an hohen Festtagen fast nie, von Ledigen und Kindern weiblichen Geschlechts gar nie besucht. Viele unterlassen den Besuch, weil sie in dem Gottesdienst keine Erbauung finden, während ein Theil der 9

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