Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1870)
- Date
- 1870-02-22
- Page
- Seite 150 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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150 Rumänien. Bukarest, 20. Jan. Das amtliche Blatt veröffentlicht ein vom Minister Cogalnitscheano an die Präfecten versandtes Rundschreiben, das mit Energie darauf zu halten befiehlt, daß die Gesetze gegen das Anwachsen der jüdischen Bevölkerung im Lande wirklich gehandhabt und ausgeführt werden. Frankreich. Paris, 24. Jan. Der „N. fr. Pr." wird telegraphirt: Am Samstag sendete b« Alliance Israeli te eine von Cremi eux Unterzeichnete sehr energischeProteftschrift gegen die erneuerten rumänischen Judenverfolgungen an die Gesammt- Unterzeichner des 1858er Protokolls. Actenmäßige Belege wurden mitgesendet. Die Mächte werden im Namen des Rechtes um ihren Schutz und ihre Intervention in dieser Angelegenheit gebeten. —. Wir haben jüngst von einem Oberstlieutenant jüdischen Glaubens berichtet, der Oberst seines Regiments geworden; aber auch in niederen Graden zeichnen sich die Juden vortheilhaft aus. So hat jüngst ein Sergeant de Dille in Paris, Levy Naphtalie, die silberne Medaille 2. Classe erhalten, weil er außer anderen Auszeichnungen am 10. Mai 1867 bei einer Feuersbrunst aus einem Keller mit großer Lebensgefahr Brennstoffe entfernte, die zu explodiren drohten. — Cremieux ist mit einer imposanten Majorität zum Generalrath des Cantons Romans lDrome) erwählt worden. Rußland. Petersburg, 4 Febr. Den Juden ist durch kaiserliches Decret gestattet worden, als Ingenieure in den Staatsdienst einzutreten. Petersburg, im Februar. Die „Schles. Zeitung" schreibt: Ein neuer Ukas vom 23. Dec. v. I. gestattet den Juden des litthauischen Gouvernements freien Um* zug aus Litthauen nach Rußland ohne jede Förmlichkeit und Abgabe; der Umzügler hat nur ein baares Vermögen von 300 Rubeln für sich und 100 Rubel für jedes der übrigen Glieder seiner Familie nachzuweisen. Den Bewohnern nicht jüdischer Confeffion wird das Auswandern aus Litthauen sthr erschwert, da der Zudrang zum Verlassen der Provinz in Folge des Rothstandes sehr groß ist. Ein Pendant hierzu fft folgende Mittheilung: Bon Petersburg aus sind die die warschauer Paßbehörden angewiesen worden, an Juden keine Reisepässe nach dort zu ercheilen, mit Ausnahme von KaufleMen erster Claffe aber auch an solche nicht öfters, als einmal im Jahre und darf auch dieser Paß nur auf zwei Monate lauten, so daß, wenn ein solcher jüdischer Kaufmann erster Classe den Januar und Februar z. B. in Petersburg zugebracht hat, er während desselben Jahres keinen Augenblick mehr dort weilen darf. Es ist auch den paßertheilenden Behörden eingeschärst worden, die seit Wielopolski's Verwaltung hier aus den Pässen weggelassene Rubrik für die Religion wieder einzuführen. Aus Rußland, im Febr. Die „Köln. Z." theilt aus einer Zeitung, die sie nicht näher bezeichnet, Folgendes mit: „Die Nachricht, daß neueren Bestimmungen zufolge in Rußland die Juden bis zu ihrem 31. Lebensjahre recrutirungspfiichtig sein sollen, erweist sich, wie jetzt officiöse Blätter melden, als eine Erfindung. Thatsächlich werden in Betreff der Militärpflicht den Juden in Rußland größere Begünstigungen gewährt, als den Christen. Sie sind zum Zweck der Recrntirung in Gemeinden von je 1000 Seelen getheilt. Jeder Bruchtheil einer Recrutenstellung, welcher auf eine Gemeinde fällt, kann mit Geld abgelöft werden. Die in einem Bezirk bis zu 100 Werst von der österreichischen und der preußischen Grenze wohnhaften Juden haben das Recht, falls sie nicht mit ihren Abgaben im Rückstände sind, sich von der Recrutirung loszukaufen. Derjenige, welchen das Loos trifft, kann einen Ersatzmann stellen, der im stehenden Heere mit 200, in der Reserve mit 100 Rubeln jährlich zu bezahlen ist. Gewinnt er in seiner Gemeinde selbst einen Ersatzmann, so bleibt es ihm überlaffen, sich mit demselben privatim über die Entschädigungssumme zu verständigen. Außerdem sind alle Ackerbau treibenden Juden für eine Reche von Jahren gänzlich von der Recrutirung befreit. Ueberhaupt thut das Gouvernement sehr viel, um die Lage der Juden zu verbessern. Diejenigen, welche Gymnasien und Universitäten besucht haben, können in den Staatsdienst eintreten, resp. sich als Aerzte oder Apotheker etabliren. Von Staatswegen sind schon längere