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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-02-22 · Heft 8 (22.2.1870) · p. Seite 151

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 8 (22.2.1870)
Date
1870-02-22
Page
Seite 151 (sequence 11)
Language
German
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151 Zeit 24,000 Rubel jährlich zu Freitischen für jüdische Studenten ausgesetzt. Der vollen Emancipatian der Juden widersetzen sich am meisten Fanatiker aus ihrer eigenen Mitte." Wir würden sehr erfreut sein, wenn obige Angaben sämmtlich richtig wären. Was die Verlängerung der Mi- - litärpflicht für die Juden bis zum 31. Lebensjahre betrifft, so haben wir darüber mehrfache Zuschriften aus - verschiedenen Städten Polens erhalten, deren Angaben > zu bezweifeln wir bis jetzt keine Ursache haben. Daß; die Gemeinden für die Einstellung der einzelnen Recruten verpflichtet sind, ist schwerlich eine passende Einrichtung, - da sie zu den mannigfaltigsten Mißbräuchen veranlaßt.' Kowuv, im Jan. Mau schreibt der „Pos. Ztg." von hier: „Endlich fängt man die allseitig als nothi wendig anerkannte Auswanderung der Juden aus Litthauen zu organisiren an. Seit dem 8., Januar, an welchem Tage aus hiesiger Stadt der erste - Auswanderertrupp sich aufmachte, strömen fast alltäglich größere oder kleinere Häuflein mit Sack und Pack zur Bahn und ziehen nach Jnnerrußland ab. Freilich ist diese Richtung, welche.die Auswanderer nehmen, die bequemste, aber es ist die Frage, ob alle Rothleidenden von Westrußland im Süden und Osten des weiten Reiches werden unterzubringen sein. Es ist vielmehr zu befürchten, daß, wenn nur dieser eine Abzug für die Auswanderer offen gelassen wird, die Noth in Gestalt der Concurrenz und des Brodneides mit ihnen . wandert und sie in den weiten Steppen des Czarenreichs eben so schwer bedrängt, als in dem heimathlichen Litthauen. Jndeß darf man den Umstand, daß; jetzt die Auswanderung sich mit aller Kraft nach der einen Richtung wirft, nur darin suchen, daß erst im vorigen Neonat die Regierung den jüdischen Handwerkern das Recht verlieh, sich im ganzen Bereich der russischen Herrschaft anzusiedeln. Davon wird nun jetzt Gebrauch gemacht, — freilich mehr, als im Interesse der Auswanderer liegt, denn wenn man bedenkt, daß Handwerker sich eben nur in Städten mit Aussicht auf Erfolg niederlassen können, der Osten unseres Rußlands aber an Städten ungemein arm ist und bald genug in diesen wenigen Ueberfüllung eintreten muß, so möchte man wünschen, daß bald der Auswanderung eine Direction nach dem Westen gegeben werde." (Diese Nachrichten scheinen uns der Bestätigung noch sehr zu bedürfen, da das scheinbare Recht der Freizügigkeit für die jüdischen Handwerker nicht erst seit einem Neonat datirt, sondern feit zwei Jahren — wir sagen scheinbar, da es durch die Bedingung einjähriger Pässe sehr beschränkt ist. Red. d. A. Z. d. I.) Kiew, im Januar. Die „Ostsee-Zeitung" schreibt: „Ein unlängst in Kiew zur Verbreitung des russischorthodoxen Glaubens ins Leben gerufener Verein hat dort auf seine Kosten ein Asyl für solche Personen eingerichtet, welche ihre bisherige Religionsgemeinschaft verlassen und zum russisch orthodoxen Glauben übertreten wollen. In diesem Asyl, das unter dem unmittelbaren Schutze der Polizeibehörde steht, erhalten die Eonvertirenden während der Zeit ihrer Vorbereitung freie Wohnung und freien Lebensunterhalt und werden gegen alle Anfechtungen von Seiten ihrer Angehörigen geschützt. Nachdem sie ihren Uebertritt vollzogen haben, werden sie von dem Verein anderweitig je nach ihren Fähigkeiten untergebracht und in der Regel gut versorgt." Wenn sich dies so verhält, so ist hier wieder einmal die Humanität durch die Religion, und die Religion durch die Humanität mißbraucht und gefälscht; denn eine wird unter dem Vorwände der anderen ins Werk gesetzt, um auf Abfall und Untreue in Sachen der Religion eine Belohnung zu setzen. Wir haben sicher das Recht, an dieser Stelle hierüber zu sprechen, da gerade nach Kiew mehr Juden als nichtrusfische Christen kommen. A n z e r gen. Die Cantorstelle in unserer Gemeinde soll zum 1. April er. anderweit besetzt werden. Mit derselben ist außer den Revenuen aus der Schechita und anderen nicht unbedeutenden Nebeneinkünften, ein festes Gehalt von 300 Thlrn. verbunden. Bewerber, welche musikalisch gebildet, zur Leitung eines Synagogen-Chors und zum Vorlesen aus der Thora befähigt, auch als Schächter geprüft sind, wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisie über Qualification sowie über moralischen und religiösen Lebenswandel baldigst schriftlich bei uns melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Ostrowo, den 12. Februar 1870. Der Borstand der Synagogen-Gemeinde. Spiro. 8*

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