Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1870)
- Date
- 1870-02-22
- Page
- Seite 148 (sequence 8)
- Language
- German
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148 Strafgefangenen hatte durch eine Verfügung vom 6. October v. I. der Minister des Innern angeordnet, daß die in der Strafanstalt seines Ressorts detinirten Gefangenen jüdischen Glaubens an einer größeren Zahl von jüdischen Festtagen vom Arbeiten befreit werden sollten, als es bisher der Fall war. Es sind nun aber wiederholt noch weitergehende Anträge gestellt worden, namentlich dahin, daß die jüdischen Gefangenen von der Verpflichtung zur Arbeit auch am Sabbath entbunden und dafür an den Sonntagen zur Arbeit herangezogen würden. Die Bedenken, welche gegen die Ausführung dieses Anttages, namentlich in der Unvereinbarkeit mit der Anstaltsordnung bestehen, sind freilich unverkennbar, doch kommt anderersetts in Betracht, daß die jüdischen Satzungen das Arbeiten am Sabbath geradezu als strafwürdig bezeichnen und die nach dem Anstaltsreglement bestehende Verpflichtung zur Arbeit auch an diesem Tage wenigstens für die strenggläubigen jüdischen Gefangenen einem Gewissenszwange gleichkommt, der gegen die Mitglieder anderer religiöser Gemeinschaften nicht geübt wird. Der Minister hat daher dem Anträge volle Berücksichtigung zu Theil werden lassen, hält es jedoch vor der Entscheidung für nothwcndig, die königlichen Regierungen über die Angelegenheit gutachtlich zu vernehmen, und hat daher denselben eine Reihe von Fragen zur baldigen Beantwortung vorgelegt. Als wünschenswerth wird in dem ministeriellen Erlaß noch bezeichnet, daß dem Berichte das Gutachten von jüdischen Gelehrten beigefügt werde über die Frage, ob nach den Satzungen ihrer Religion eine zeitweise Dispensation von dem Gebote der Arbeitsenthaltung am Sabbath für zulässig erachtet, resp. ob solche an Gefangenen, die darum nachsuchen, seitens der Rabbiner für die Dauer der Detention ertheilt wird. — Das unterm 25. Juni v. I. von der königlichen Gewerbe-Akademie ausgeschriebene Stipendium „dcrB enny B urch ardt'schen Eheleute zu Landsberg a. W.", bestehend aus den jährlichen Zinsen von 4000 Thlpn. Capital ist am 25. Januar, dem Hochzeitstage der Sttfter, durch den Herrn Handelsminister an den Studirenden der Gewerbeakademie Leo Grummach aus Schwetz verliehen worden. Berlin, 13. Febr. (Privatmitth.) Beinahe hätte die außergewöhnliche Kälte der hiesigen Gemeinde ein schweres Unglück zugefügt. Vorgestern »Freitag» Abend, nach Beendigung des Gottesdienstes, platzte der übermäßig geheizte Ofen, welcher die Lust für die durch die Synagoge gelegten russischen Röhren erwärmt, und die Flammen schlugen schnell aus demselben hervor. Das Feuer ergriff mehrere Bänke, züngelte an der Wand empor, deren reiche Malerei cs zerstörte und zersprengte die Scheiben mehrerer Fenster. Nur der energischen und geschickten Thätigkett unserer vorzüglichen Feuerwehr, die auf das Signal „großes Feuer" sofort in starker Anzahl erschien, gelang es, das herrliche Gebäude vor gänzlicher Zerstörung zu retten. Der Schaden wird immer noch aus mehrere Tausende von Thalern abgeschätzt. — Wieder ist ein jüdischer Assessor, May, zum Richter in Beuchen (Oberschlesien) ernannt. Karlsruhe, 28. Januar. Unter diesem Datum giebt die Redattion der „Badischen Landeszeitung" folgenden Artikel: Seit einigen Tagen werden wir mit Artikeln über die israelitischen Gemeindeverhältnisse dahier überhäuft, und es versteht sich von selbst, daß wir unmöglich diese Artikel sämmtlich bringen können, um so weniger, wenn sie von einem verbissenen Parteistandpunkte und mit persönlichen Spitzen geschrieben sind, mögen diese nach rechts oder links gehen. Wir können nur sachliche Gesichtspunkte und Anschauungen brauchen, welche der Bedeutung des Gegenstands angemessen sind. Durch den Ausspruch des Verwaltungsgerichrshofes sind die Grundlagen des israelitischen Gemeindeverbands thatsächlich gesprengt. Vollkommen recht haben also nach unserer Privatmeinung jetzt Diejenigen, welche den neuen Synagogenbau nicht unternehmen wollen, bevor festgestellt ist, wer denn eigentlich künfttg die Kosten übernehmen wird. Denn das ist klar: sobald die bloße Erklärung, nicht mehr dem Judenverband des Landes angehören zu wollen, alle Verbindlichkeiten aufhebt, müssen zuerst neue Formen gesunden werden, in welchen der Gemeindeverband sich rechtlich und thatsächlich bethätigt. Diese Formen werden gefunden werden, aber nicht in 8 und 14 Tagen. Was die israelitische Gemeinde Karlsruhe betrifft, so vertrauen wir zu dem Charatter und der Ehrenhaftigkeit ihrer Mitglieder, daß sie nicht sofort sich selbst aufgibt, wie sic das ja auch nicht thun will. Einiger Opfermuth aber muß entwickelt werden, und namentlich müssen die steisinnigen Gemeindemitglieder