Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1870)
- Date
- 1870-02-22
- Page
- Seite 145 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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145 statt, der nur durch ein zwischenliegendes Zimmer vom Cabinet des Generalgouverneurs getrennt war. Vor allem wurde uns ein Project über die gänzliche Wegräumung aller Beschränkungen der Freizügigkeit vorgelegt. Die Commission kam zu dem Beschluffe, daß es unumgänglich sei, allen Juden ohne Ausnahme die Thore des großen russischen Reiches zu öffnen, und zwar nicht nur zum zeitlichen Aufenhalt, sondern um auch nach Verlauf einer bestimmten Frist zu den Ortsgemeinven eingeschrieben zu werden, und ihnen die Erwerbung von Grund und Boden zu gestatten. Man kann sich denken, welchen sreudigen Eindruck diese erste Vorlage der Commission auf uns machte. Jedoch fanden es drei Deputirte für nothwendig noch einen Einwurf gegen diese zu erheben. Die Commission hatte nämlich eine neue Beschränkung motivirt, der Art, daß die Zahl der sich an einem bestimmten Orte niederlaffenden Juden nicht die der ursprünglichen Einwohner des Ortes übersteigen darf. Die Commission will damit verhüten, daß in der Zukunft eine Stadt im Innern Rußlands, wie es jetzt in Westrußland der Fall ist, mehr jüdische, als christliche Einwohner zähle. Nun kann aber die Befürchtung der Commission niemals eintreffen. Dies gesteht auch die Commission selbst ein. Da aber ein solches Vorurthell den Juden nicht schaden kann, so hielt sie es für angemessen, dasselbe in ihr Project aufzunehmen. Die Commission hat ihre gute Absicht dadurch zu erkennen gegeben, daß sie die Erklärung hinzufügte, daß die an einem Orte einmal niedergelassenen Juden nicht aus demselben verwiesen werden dürfen, auch wenn in Folge der Verminderung der ursprünglichen Einwohner erstere die Mehrzahl der Bewohner ausmachen würden. Aber die Deputirten hielten es nicht für räthlich, auch nur die unbedeutendste Beschränkung einzuschalten, die einen Schatten auf die Emancipation der Juden werfen und an die alte Zeit erinnern könnte. In dieser Sitzung halten wir auch Gelegenheit, einen für die Juden überaus wichtigen Vorfall zu erfahren. In der Mvtivirung ihres Antrags führte die Commission unter Anderem an, daß vor sieben Jahren der Finanzminister eine Vorstellung gleichen Inhalts an den Reichsrath einbrachte, welche im Princip die Allerhöchste Genehmigung erhielt; da aber die Freizügigkeit der Juden eine Abänderung vieler Artikel des Gesetzbuches erforderte, so wurde das Comits für die Judenangelegenheiten beauftragt, mit den betr. Ministerien zu conferiren und die projectirte Abänderung auf dem Wege der Gesetzgebung zur Allerhöchsten Genehmigung in den Reichsrath einzubringen. Was das Comitö gethan hat — ist unbekannt. In derselben Sitzung wurde uns noch die Beseitigung folgender Beschränkungen vorgelegt: das Verbot, christliche Dienerschaft zu halten; über die Verhehlung von jüd. Deserteuren und über die Gerichtsbarkeit für eine solche Verhehlung. Die Erlaubnis, christliche Dienerschaft zu Hallen, motivirte die Commission dadurch, daß jenes Verbot ebenso für die dienstsuchenden Christen als für die Juden eine Beschränkung enthalte. Alle übrigen Projecte der Commission sind, obwohl nicht unmittelbar mit ihrem ersten Projecte, der Freizügigkeit, verbunden, doch nur als Ergänzungen zu demselben zu betrachten. Was die Commission auch projectirte, sie hatte nicht die gegenwärtige Lage der Juden, nicht ihr jetziges Domicil im Auge, sondern die versprochene neue Aera. Die Commission hat uns auch angekündigt, daß, wenn das Hauptproject nicht verwirklicht würde, auch die übrigen Projecte, als unmittelbar aus demselben fließend, keinen Sinn haben würden. Der Leser wird aus näherer Einsicht in die Projecte und theilweise auch aus der von diesem Geiste durchdrungenen projectirten Erlaubnis, christliche Dienerschaft zu halten, erkennen, daß dies für die Uebersiedelung in das Innere Rußlands unentbehrlich ist. In der darauf folgenden Sitzung am 6. October (alle Sitzungen fingen 7 Uhr Abends an) waren folgende von der Commission beantragte BorschlägeGegenstand unserer Berathung. a) Die Einführung der Jmmatriculation gleich nach der Namengebung; b) über die jüd. Handlungsdiener, und e) über das Wahlrecht der Juden. Ueber den ersten Vorschlag beantragte die Commission, und die Deputirten pflichteten ihr bei, daß die Namen nur in ihrer russischen Form in die Matrikel eingetragen werden sollten, also nicht Jankel, sondern Jakob u. s. w.; daß zwei Namen unzulässig seien und daß jeder Jude verpflichtet sei, seinen Stammbaum oder wenigstens seinen Geburtsschein vorzuzeigen. Ueber den zweiten Antrag wurde beschlossen, daß fortan nur derjenige Handlungsdiener werden dürfe, der das Examen einer Volksschule gemacht hat. Dies gilt indessen nur für die jüngeren, die noch im Stande sind, jene Vorschrift zu erfüllen. Ueber das Wahlrecht werde ich das nächste Mal ausführlicher sprechen. So weit der Bericht des Exdeputirten. Sie sehen, hochgeehrrer Herr Redacteur, daß die Zu-