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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-02-15 · Heft 7 (15.2.1870) · p. Seite 130

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 7 (15.2.1870)
Date
1870-02-15
Page
Seite 130 (sequence 10)
Language
German
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130 heit haben, und es seien daher alle religiösen Secten von der Kirche zu dulden: der sei verflucht." Hiermit wird also jede Duldsamkeit gegen Andersgläubige verflucht und es jedem Katholiken zur unbedingten Pflicht gemacht, jeden Act der Duldsamkeit, jede Verbindung, jedes Verhältniß zu einem Andersgläubigen zu vermeiden und aufzuheben. Auch hier kann man nur erwidern: Fluchwürdig ist solches Beginnen, solche Vorschrift! Den Namen Gottes hierbei gebrauchen und dies als „göttliches Recht" ausgeben, erscheint uns als eine Blasphemie. Wir gehen über zu „12) Wer da sagt, von Christus unserem Herrn und Erlöser sei seiner Kirche nur die Macht übertragen, durch Rath und Zuspruch zu leiten, nicht aber durch Gesetze zu befehlen und die Irrenden und Widerspenstigen durch äußeres Gericht und heisame Strafen zu zwingen und zurückzuhalten: der sei verflucht." Durch diesen Satz wird der römischen Kirche das Recht der Inquisition und der Strafen aller Art, des Kerkers, des Schwertes und des Scheiterhaufens über alle Andersgläubige zugesprochen, alle die Greuel, die im Namen der Kirche in den vergangenen Zeiten verübt worden sind, werden gerechtfertigt und von Neuem in Aussicht gestellt. Endlich „19) Wer da sagt, alle unter den Wrenschen bestehenden Rechte stammten vom politischen Staate her, oder es gebe keine andere Autorität als die von diesem ertheilte: der sei verflucht." „20) Wer da sagt, im Gesetze des politischen Staates oder in der öffentlichen Meinung der Menschen sei für öffentliche und gesellschaftliche Handlungen die höchste Richtschnur des Gewissens enthalten; oder es erstreckten sich auf dieselben nicht die Urtheile der Kirche, in welchen diese sich über das, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, ausspricht; oder es werde kraft des bürgerlichen Rechtes erlaubt, was nach göttlichem oder kirchlichem Rechte unerlaubt ist: der sei verflucht." „21) Wer da sagt, die Gesetze der Kirche hätten nur in so weit bindende Kraft, als sie durch die Bestätigung der bürgerlichen Gewalt bekräfttgt würden, oder es stehe dieser selbigen bürgerlichen Gewalr kraft ihrer höchsten Autorität zu, in Sachen der Religion zu richten und zu entscheiden: der sei verflucht?' Mit diesen Sätzen soll constatirt werden, daß der Staat keinerlei Recht und Anspruch auf die katholische Kirche, dagegen die letztere eine Gewalt über den Staat, und dieser nicht die Freiheit hat, seinen Gliedern bestimmte Rechte zuzusprechen, wenn die Kirche nicht damit einverstanden ist. Die Kirche ist also unbedingt frei vom Staate, aber der Staat nicht von der Kirche, sondern dieser unterthänig! Hiermit ist denn einer der Hauptzwecke, wozu Pius IX. und die hinter ihm stehende Jesuitenpartei das Concil berufen hat, in authenttscher Weise offenbar geworden. Jetzt werden die Herren Diplomaten nicht mehr spöttisch auf den bayrischen Ministerpräsidenten, Fürsten Hohenlohe, blicken können, der die Regierungen zu gemeiuschaftlicher Aufmerksamkeit und Vorsicht aufgefordert hat. Jetzt wird Napoleon III. in der Thronrede nicht mehr sagen dürfen, daß der Zweck des Concils die „Versöhnung" sei. Jedes Wort, das wir zur Widerlegung oder Bekämpfung sprechen würden, erachten wir für überflüssig. Es ist Sache der Katholiken selbst, diesen Schlag zu pariren, von dem wir glauben, daß er mehr ihre eigene Kirche, als die gegenwärtige Gesellschaft und den jetzigen Staat treffen werde. Denn noch nie wohl hat sich eine Priesterherrschaft so sehr über die Zeitverhältnisse und über den Einfluß, den sie besitzt, getäuscht, als die Römische Curie beim Erlaß dieser Anträge. Die Voraussetzung, daß diese irgend eine factische Folge haben werden, wäre geradezu lächerlich. Wir unsrerseits können nun damit zuftieden sein, denn wir verkennen nicht, daß, wenn die Curie vorsichttg und gemäßigt aufgetreten wäre, die Zeitumstände für sie sehr günstig gewesen, um über zahllose katholische Herzen eine verstärkte geistliche Herrschaft zu erlangen. Bei solchen Extravaganzen aber, wie die obigen Sätze, hat die Curie nur Verurtheilung einer-, und Verhöhnung andrerseits zu erwarten. Sich einzubilden, daß noch in unserer Zeit zweihundert Millionen Menschen alles Selbstdenken, alle geistige Selbstthätigkeit und allen freien Willen der unbedingten Herrschaft eines einzelnen gebrechlichen Menschen unterwerfen, und die übrigen Eilfhundert Millionen sich ruhig verfluchen lassen werden, das gränzt an Geistesschwäche! Bei solchem Vorgehen erklärt es sich auch leicht, daß auf dem Concile selbst eine starke Opposition aufgetreten, und es liegt nahe, vorauszusetzen, daß das Concil vertagt werden, d. h. sich auflösen werde.

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