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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-02-08 · Heft 6 (8.2.1870) · p. Seite 108

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 6 (8.2.1870)
Date
1870-02-08
Page
Seite 108 (sequence 8)
Language
German
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108 Berlin, 27. Jan. (Privatmitth.'» Bei dem Verlaufe, welchen im Fache der Justiz und des Unterrichts die Anstellung jüdischer befähigter Männer nimmt, ist es durchaus nochwendig, den wirklichen Standpunkt genau im Bewußtsein zu erhalten und sich die Thatsachen durch den Schein nicht unklar machen zu lassen. Es ist wahr, wir haben jetzt an den Universitäten Berlin, Breslau und Bonn Professoren jüdischen Glaubens — aber noch keinen einzigen ordentlichen. Traube ist nicht an der Berliner Universität ordentlicher Profesior und Bernahs, obschon Oberbibliothekar, ist außerordentlicher Prof, in Bonn, ebenso Steinthal in Berlin, ebenso Cohn in Breslau. Caro und Grätz sind — so hat man sich geholfen — Honorar-Professoren, d. h. ohne Gehalt von der Universität, nur daß Caro ein Gehalt aus — dem Ministerium des Auswärtigen bezieht. Lassen wir uns also in dieser Sache nicht blenden: die Creirung des vr. Grätz zum Honorar-Professor ist ehrenvoll für diesen, aber in der Sache ändert sie nichts. Grätz ist hier, um dem Minister v. Mühler, welchem in der bekannten Petition des „Jüdisch-cheologischen Vereins" Zustimmung zu seinen Grundsätzen ausgesprochen worden, seinen Dank darzubringen. Er wird im nächsten Semester an der Universität ein Publicum über die jüdische nachbiblische Literatur lesen. Jedenfalls ist aber hervorzuheben, daß hiermit diese Literatur eine Vertretung an einer preußischen Universität hat, nachdem Prof. Saalschütz in Königsberg verstorben ist. Berlin, 28. Jan. Der zur Zeit hier anwesende Rabbiner Abraham Baer Cohn aus Safed in Palästina hat vom norddeutschen Bundescanzleramt die Erlaubniß erhalten, im norddeutschen Bundesgebiete eine Sammlung zu veranstalten, behufs Gründung eines Hospitals, einer Apotheke und Schule für alle Confessionen in Safed und ist unser Consul in Beirut angewiesen worden, über die richtige Verwendung der ihm von hier zu übersendenden Gelder zu wachen und dem Unternehmen seinen Schutz angedechen zu lassen. Der Königl. Polizeipräsident Hr. v. Wurmb hat sich bereit erklärt, die zu sammelnden Gelder entgegen zu nehmen und an unfern Consul Weber in Beirut übermitteln zu lasten. Hr. Cohn wird auch in den anderen europäischen Staaten für den humanen und gemeinnützlichen Zweck Sammlungen veranlasten, denen wir überall den besten Erfolg wünschen. Berlin, 28. Jan. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 27. Januar kam unter Anderem 'olgende Petition zur Berathung: „Der Gastwirth Rosenthal zu Simmenau, Kreis Kreuzburg, und Genossen beschweren sich in chrer Petition vom 22. Jan. 1869, welche, in der vorigen Session des Landtages eingereicht', nicht zur Berathung gelangt und jetzt wiederholt ist, darüber, daß die in Simmenau wohnenden jüdischen Grundbesitzer zu den Kosten des Neubaues der dortigen evangelischen Kirche beitragen müßten, während dortige Grundbesitzer katholischer und altlutherischer Confession nicht herangezogen würden. Unter Hinweisung auf einen, bei gleicher Verfassung früher ergangenen Bescheid der königlichen Regierung zu Oppeln: daß die Verpflichtung der jüdischen Grundbesitzer in § 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 begründet sei, beantragen die Petenten die Aufhebung dieses eben citirten § 3." Die Commission beantragt: die Petitionen des Gastwirchs Rosenthal und Genosten der königlichen Staats-Regierung mit der wiederholten Aufforderung zu überweisen, die Initiative zu ergreifen, um im Wege der Gesetzgebung die in Beziehung auf die Beitragspflicht zu Parochiallasten bestehende Rechtsungleichheit zwischen Juden und Christen zu besettigen. vr. Kosch erklärt sich lebhaft für diesen Antrag: diese Abgaben, zu denen oft die Juden noch immer herangezogen werden, sind nichts weiter, als die alten Äudensteuern aus der Zeit, wo die Juden vollständig recht- und schutzlos waren. Daß diese Zustände noch immer bestehen, ist um so verwunderlicher, als doch wohl die Bundesgesetzgebung chnen wenigstens den Worten nach ein Ende gemacht hat. Hierauf wird der Commissions-Antrag ohne weitere Debatte angenommen. (Bei dieser Gelegenheit wollen wir auf Folgendes aufmerksam machen. Es sind neuerdings wieder einige Petitionen jüdischer Gemeinden und Privaten von der Petitionscommission des Abgeordnetenhauses bei Seite gelegt worden, weil die Petenten den Jnstanzenzug noch nicht durchgemacht, und weil die Belege nicht hinzugefügt worden. In ersterer Beziehung machen wir darauf aufmerksam, daß jedes

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