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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-02-08 · Heft 6 (8.2.1870) · p. Seite 109

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 6 (8.2.1870)
Date
1870-02-08
Page
Seite 109 (sequence 9)
Language
German
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109 Gesuch oder jede Beschwerde zuerst an den Landrath, dann an die Provinzialregierung, dann an den Ressortminister und dann an das Staatsministerium gerichtet werden muß, wobei jeder Instanz die Bescheide der früheren vorgelegt werden müffen. Erst wenn alle diese Instanzen Erfolglos waren, kann man sich an das Abgeordnetenhaus wenden, und müssen der Petition jene Bescheide beigelegt sein. Redaction d. A. Z. d. I.) Breölau, 21. Jan. Herr vr. H. Gr ätz, Docent am jüdisch-theologischen Seminar, ist zum außerordentlichen Professor an der hiesigen Universität ernannt worden. Wir haben nunmehr bereits 3 jüdische Professoren an der hies. Universität, den Botaniker vr. Ferd. Cohn und vr. Caro, bekannt als polnischer Geschichtschreiber. Breslau, 21. Jan. (Privatmitth.) Soeben ist der sechszehnte Jahresbericht des jüdisch-theologischen Seminars „Fränckelscher Stiftung" herausgegeben worden. Der Inhalt, aus dem wir die allgemein interessanten Stellen hervorheben werden, besteht in einer detaillirten Uebersicht über die der Seminarbibliothek angehörenden Handschriften und Druckwerke, wovon der zweite Theil im Buchhandel erscheinen wird, und in Nachrichten über das verflossene Studienjahr. Die Herausgabe dieses Catalogs kommt einem längst gefühlten Bedürfnisse entgegen und wird in der gelehrten Welt dankbar ausgenommen 'werden, zumal da die Bibliothek des Seminars Werke und Handschriften enthält, die nur in einem Exemplar oder sehr selten vorhanden sind. Im Vorwort heißt cs: „Mit der Gründung des jüdisch-theologischen Seminars wurde, als der Würde und den Zwecken einer derartigen wissenschaftlichen Anstalt entsprechend, von den Curatoren und dem Director des Seminars die Errichtung einer Bibliothek beschlossen, welche vornehmlich die der jüdischen Wissenschaft angehörenden Werke aufnehmcn soll." Zu diesem Zwecke wurde im Jahr 1854 die ''Bibliothek des in Triest verstorbenen Leon V. Saraval angekauft, welche 63 Nummern hebr. und 6 Nummern nicht hebräischer Manuscripte, sowie 48 Nummern hebr. Editionen des 15. Jahrh. und 1373 Nummern hebr. und nichthebr. später editer Druckwerke enthält. Diese Bibliothek wurde sodann durch Ankäufe und Geschenke beträchtlich vermehrt. Den größten Zuwachs erhielt die Seminarbibliothek durch die Schenkung der Frau vr. Beer in Dresden. Dieselbe übergab im Jahre 1862 den bedeutendsten Theil der Bibliothek ihres seligen Gatten der Seminarbibliothck, während der andere Theil der Universitätsbibliothek in Leipzig zufiel. Der hicher übergebene Theil enthielt 37 Nummern hebr. Manuscripte, 1812 Bände hebr. Werke und 1713 Bände nicht hebr. Werke. Durch weitere Zuwendungen von Gelehrten und Privatleuten zählt laut Protokoll der jüngsten Revision vom Januar 1869 die Seminarbibliothek: an Manuscripten 116 Nummern in 124 Bänden, an hebräischen Druckwerken aus dem 15. Jahrhundert 56 Nummern in 53 Bänden, an Druckwerken aus dem Zeitraum vom 16. Jahrhundert bis in die neueste Zeit hebräische 3691 Nummern in 4263 Bänden und nickthebräische 2774 Nummern tn~4525 Bänden, zusammen 8841 Bände an Druckwerken. — An dem herannahenden Stiftungstage werden die Herren vr. D. Gerson aus Kozmin, vr. N. Glaser aus Nicolsburg, vr. Z. Guttmann aus Beuthen O/Schl. und vr. G. Perlitz aus Smichow bei Prag entlassen werden. Das Seminar zählt nach Abgang der oben genannten 4 Candidaten 50 Hörer, von welchen 7 aus dem westlichen Deutschland, die übrigen sämmtlich aus dem Osten sind. Die Anstalt hat im Laufe des Jahres an Büchern und Stiftungen manche Beweise des Wohlwollens und der ehrenden Theilnahme erhalten. Carlöruhe, 28. Jan. «Privatmitth.) j Der hies. Synagogenrath hat für die aus der Gemeinde Ausgetretenen, sowie für alle hier sich aufhaltenden Fremden, die keine Cultussteuern an ihre betr. badischen Heimathsgemeinden leisten, für den Genüße der Gemeindcanstalten bestimmte Taxen festgesetzt: 1) für Besuch der Synagoge für jede ledige Person, die das 13. Lebensjahr überschritten hat, 10 fl., für Verheirathere, Ehemann und Ehefrau zusammen, 20 fl. für's Jahr, 2) für Besuch der israel. Schule 12 fl. für's Jahr für einen Schüler oder eine Schülerin, 3 ) für die rituelle Benützung des Frauenbades 50 fl. für's Jahr, 4) für jedes Bad im Männerbad 2 fl., 5) für das Setzen eines Grabsteines', je nach dem Vermögender verstorbenen Person, 100—200 fl., neben dem Kaufpreis für Erwerbung eines Grabes, dessen Festsetzung Vorbehalten bleibt, 6) für Oeffnen

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