Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 5 (1.2.1870)
- Date
- 1870-02-01
- Page
- Seite 89 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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80 21. Lebensjahr überschritten haben und zur Fürther Eultusgemeinde umlagcnpflichtig sind." Der Vorstand der isr. Gemeinde hat diesen Artikel in einem Anhang zum Statut dahin interpretirt, daß der Ausdruck „umlagenpflichtig" nur aus die Verpflichtung, nicht auf die wirkliche Zahlung sich beziehe. Eine von 200 Unterschriften bedeckte Protestation, die in Folge obiger Interpretation des Vorstandes an die kgl. Regierung nach Mittelfranken abging, war auch insofern von Erfolg, als letztere bcschied, daß dem gegen Art. l des Statuts gerichteten Proteste die Berechtigung nicht abgesprochen werden könne, und daher die Wahl zu sistiren, das Statur dagegen einer wiederholten Durchberathung zu unterziehen sei. Das pro und contra des Statuts kann ich desto eher zu beleuchten unterlassen, als dies von nur rein localen Interessen ist, und als solches in einer langen Reihe von sehr heftigen, größtentheils und auch mit Reckt gegen dasselbe gerichteten Aufsätzen von allen Seiten ebenso gründlich wie ausführlich in hiesigen Zeitungen erörtert wurde. So war nun der Zankapfel in die Gemeinde geworfen, der Kampf der Parteien entbrannte immer heftiger. Es wurde nun zunäckst das hiesige Israel. Waisenhaus zum Angriffsobjecte gemacht, und in einer Weise hcrabgewürdigt (man griff die in demselben gehandhabte Ordnung und Reinlichkeit in Bezug auf die Waisenkinder energisch an), daß der derzeitige Waisenvater gegen den Redacteur des Nürnberger Anzeigers, worin die gravirenden Artikel gestanden, Klage wegen Ehrenkränkung bei Gericht einreichte, nachdem die Wahrheit der sowohl von der Administration als von dem Hausarzte der Anstalt gegen die Artikel erlassene Berichtigung angefochten wurde. Sodann beklagte eine Reihe ans Fürth datirter 'Artikel in dem in Bla in; erscheinenden Organ des jüdischen Papstthums sehr bitterlich die große Unzulänglichkeit der den jüdischen Ritus bewahrenden gemeindlichen Anstalten, welche Beschuldigung um so grundloser ist, als gerade die hiesige der Majorität nach neologe Lorstandschaft den berechtigten Wünschen der orthodoxen Partei nicht nur kein Hindcrniß in den Weg legt, sondern denselben, unterstützt durch das Entgegenkommeu des hiesigen Rabbinats, alle Berücksichtigung zu Theil werden läßt. Ob nun die von so beliebt sich der Verfasser jener Artikel fälschlicher Weise zu unterschreiben, angeregten Wünsche, wie die Errichtung einer weiblichen Religionsschule, wo statt unnützer Lappalien, wie etwa nach seiner Ansicht die modernen Sprachen, Orthographie, Handarbeiten :c. sein mögen, nur Ehumesch, Mischua :c. gelehrt werden soll, auch in die Kategorie bescheidener Wünsche zählen, das zu beurtheilen, überlassen wir dem gesunden Menschenverstände Unparteiischer, worunter solche Fanatiker wie t-:k freilich nicht zählen. Bedürfte es eines Beweises, von welch' unseligem Fanatismus angedeutete Artikel durchdrungen sind, so liegt dieser in dem in dir. 1 von 'rrs geschriebenen, worin derselbe wider besseres Wissen sich den Anschein gibt, als würde die Brodnnd Matzenbäckcrei von ein und derselben Person betrieben, trotzdem dies seit einigen Jahren nicht mehr der Fall ist. Sonach nimmt auch dieser Herr zu dem Jesuitismus durch Verdrehung des Thatbestandes seine Zuflucht und anstatt zum friedlicken Einvernehmen zu ermahnen und zu rächen, verlangt derselbe — vollständige Trennung der orthodoxen von der neologen Partei, ohne zu bedenken, daß nur auf dem Boden religiöser Freiheit ein versöhnliches Zusammengehen der verschiedenen Parteien denk- und ausführbar ist. Oiim, wenn tisn dennoch Lust zur Trennung empfindet, so wünschen wir ihm — glückliche Reise, und auch die Orthodoxie wird sich für feinen väterlichen Rath hübsch bedanken, da nach den in Bayern bestehenden Gesetzesparagraphen innerhalb einer Religionsgenossenschast keine verschiedenen Gemeinden anerkannt werden, die sich aus der bereits bestehenden bildende neue Gemeinde zu den Lasten der ersteren beizutragen verpflichtet ist. Wir schließen somit diesen Berickt, hoffend, für die Folge nur Erfreuliches mittheilen zu können, und daß der in unsrer altehrwürdigen Gemeinde seit 342 Jahren herrschende Friede nicht durck Fanatiker gestört, vielmehr erhalten und desto mäcktiger bestehen bleibe. S i g m und Heu m a n n. Oesterreichischungarische Monarchie. Prag, 10. Jan. (Privatmirrh.). Der Rüsttag aus den Monat Schebat ist im Kalender der Prager Juden schaft roth unterstrichen. 'Air diesem Tage werden nämlich nach einer Bestimmung des „hohen Rabbi Löw", lvelcher den Verein der Beerdigungsbrüderschaft ins Leben gerufen, im Locale dieses Vereines und in der .Klaussynagoge Draschah's gehalten, zn welchen kein echter Prager Jude zu gehen verabsäumt. Bis zu dem vor