Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 5 (1.2.1870)
- Date
- 1870-02-01
- Page
- Seite 84 (sequence 8)
- Language
- German
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84 — die einen wohlthätigen Abzug für die Städte bilden könnte — ist bei dem Verbote des Erwerbes und Besitzes von '.eigenem Grund und Boden und bei den Beschränkungen, denen selbst die Pacht von Besitzungen, Brennereien u. s. w. unterworfen ist — gleichfalls kaum ausführbar, o. Eine der wesentlichsten Ursachen dieser Ueberfüllung ist aber auch in dem bis in die letzten Jahre zu Tage getretenen unverhältnißmäßig starken Anwachsen der Bevölkerung zu suchen, und dieses ist wiederum die Folge des eigenthümlichen Heirathssystems der dortigen jüdischen Bevölkerung. Es werden nämlich bei ihnen häufiger und frühzeitiger Ehen geschloffen, als in anderen Ländern. Hierdurch wird aber nicht nur eine raschere Zunahme der Bevölkerung überhaupt hervorgerufen, vielmehr wird auch mittelbar die Armuth vermehrt, indem bei Schließung der Ehen alle praktischen Rücksichten, vor Allem die Existenzfrage in den Hintergrund treten. Hierdurch entsteht eine unübersehbare Zahl ganz mittelloser Familien, die schon nach wenigen Jahren der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last fallen. 8. Concentration des geschäftlichen Verkehrs auf die von der Eisenbahn berührten Städte. Es bedarf für Diejenigen, welche mit der Art und Weise des Geschäftsbetriebes unter den westrussischen Juden vertraut sind, nicht näheren Nachweises, wie mit dem Eintreten der Eisenbahnen, insbesondere der großen russischen Staatsbahn, der geschäftliche Verkehr in den nicht an dieser Route belegenen Städten — und die Bahn berührt nur wenige Städte — eine empfindliche Störung und Stockung erleiden mußte. Die durch die Eisenbahn hervorgerufene friedliche Revolution aller commerciellen Beziehungen tritt auch hierin zu Tage, daß überall an den größeren, von der Bahn berührten Städten eine Concentration des geschäftlichen Verkehrs sich bemerklich macht, unter dem die kleineren und abgelegenen Städte, je länger eine einzelne Bahn eine Gegend beherrscht, mehr oder minder leiden. Nur zahlreiche das Land durchschneidende Zweig¬ oder Nebenbahnen vermögen die entfernteren Provincial- und Landstädte vor Jsolirung und Verarmung zu schützen. Bedenkt man nun, daß bis zur Stunde kaum eine einzige Nebenbahn in diesen Gegenden die Verbindung mit dem Hauptschienenweg herstellt, erwägt man den Mangel fahrbahrer Landstraßen und Chauffeen, so ergiebt sich, daß eine Bevölkerung, die mit mehr als '0 °/0 auf den Handel angewiesen ist, gerade in Folge der Eisenbahn die größten volkswirthschaftlichen Nachtheile erleiden muß. In der That datirt der gesunkene Wohlstand der kleinen handeltreibenden Städte von dieser Zeit an und hat dem Umsichgreifen der vorjährigen Noch nicht geringen Vorschub geleistet. C. Das Steuer-System. Nicht nur die unzureichenden und mangelnden Verkehrsmittel, auch die Handel und Gewerbe belastenden Abgaben und Steuern halten jeden Aufschwung und jede Entwickelung deffelben nieder. Es liegt in der Statur des eingeführten Steuersystems, daß dasselbe, abgesehen von der übermäßigen Höhe der Abgaben, auch durch die Art und Weise der Belastung vorzugsweise den Handels- und gewerbetreibenden Stand und zwar den mittleren und niederen trifft, und müssen die hieraus erwachsenden Belastungen und Störungen des geschäftlichen Verkehrs selbstverständlich auch bei normalen Zuständen nachtheilig wirken. v. Aeuderuugen der Neuzeit auf dem Gebiete der Gesetzgebung uud Verwaltung. Was oben von der Einführung der Eisenbahnen gesagt worden, daß sie gerade statt der zu erwartenden Förderung der materiellen Interessen ein Sinken des Wohlstandes unter den Inden bewirkt haben, gilt auch von anderen Schritten, durch welche in den letzten Jahren das russische Kaiserreich versucht hat, sich moderner europäischer Cultur zu nähern und sich die Anerkennung der gebildeten Welt verdient hat. Es liegt in der Natur solcher großartigen und weitgreifenden Umgestaltungen des öffentlichen Lebens, solcher Aenderungen auf dem Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung, daß je unerwarteter und unvorbereiteter sie eintreten, die nächstfolgende Uebergangszeit den Charakter eines unsichern und ungewissen Provisoriums trägt, unter dem alle Betheiligten so lange leiden, bis mit der Cousolidirung der neugeschaffenen Verhältnisse auch das Vertrauen auf dieselben erstarkt ist und die segensreichen Folgen der Neugestaltung erst in ihrem ganzen Umfange und nach allen Seiten hin zu Tage treten. Bis dahin aber erscheint das Bestehende aufgelöst, ohne daß es sofort gelingt, Neues an dessen Stelle zu setzen. So hat, um