Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1870)
- Date
- 1870-01-25
- Page
- Seite 62 (sequence 6)
- Language
- German
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62 Anschauung, in der gröbsten Unkenntniß aller volkswirthschaftlichen Grundsätze und der Lage des eigenen Landes wird sich ebensowenig noch einmal in der Welt vorfinden. Aber auch in der Kehrseite dieses Lichtbildes steht diese Debatte einzig da, und das ist das Erfreuliche für uns, nämlich in dem offnen Geständniß, daß die Regierung und die Kammer vollständig machtlos find, ihren gehässigen Wünschen nnd Absichten gegen die Juden Genüge zu thun. Die Deputirten verlangen von der Regierung Maßregeln, und die Regierung erklärt solche für unmöglich; die Regierung verlangt von den Deputirten Gesetzesvorschläge, und diese erklären sich für unfähig hierzu; man geht zur Tagesordnung über, und selbst der Antrag, eine parlamentarische Commission zur Entwerfung eines Gesetzes zu wählen, wird den Sectionen überwiesen. Dieser Ausgang der dreitägigen rumänischen Schlacht muß von uns verzeichnet werden. Man sage nicht, das war viel Geschrei und wenig Wolle, oder wie der Franzose sagt deaueoup de bruit pour une Omelette. Die Sache hat eine liefere Bedeutung: es hat sich hier einmal wieder Haß und Ungerechtigkeit für f bankerott erklären müssen dem europäischen Rechtsbewußtsein gegenüber. Daß nebenbei die rumänischen Redner mit jedem Worte ihre Unwiffenheit und Rohheit selbst bezeugten, ist auch ein Vortheil. Wir bedauern die Nation, aber es ist doch beffer, daß man weiß, was man davon zu halten hat. Erklären wir uns diese Unfähigkeitserklärung seitens der rumänischen Regierung und Gesetzgeber. Von vornherein war die ganze rumänische Judenfrage nur^eine Speculation der Herren Bratiano auf Popularität bei der rumänischen Maffe. Man weckte den Judenhaß im Volke; man ergriff die härtesten Maßregeln, vertrieb, plünderte und chicanirte; man förderte Aufläufe und Hetzen gegen die Juden. Aber dieses Wesen hatte keinen guten Fortgang. Das rumänische Volk zeigte sich durchaus nicht so geneigt und gelehrig, wie man vorausgesetzt, und mißhandelte und schlug todt durchaus nicht so viel, wie man gewünscht. Die Vorfälle machten in der gesammten Welt das größte Auffehen, und da es offenkundig ward, daß das ganze Spiel von den Organen der Regierung selbst betrieben wurde, intervenirten die Schutzmächte wiederholt mit den nachdrücklichsten Protesten; man mußte sich sogar hier und da zu Entschädigungen verstehen. Von der anderen Seite versuchte die Regierung, so weit es irgend die Gesetze gestatteten, die Juden zu maßregeln; aber selbst die feindseligste Auslegung findet hier ihre Schranke, besonders in den Verhältniffen selbst, die bekanntlich starker find als der Mensch. Man wollte daher ein neues Gesetz schaffen, welches mit Austreibung und Ausrottung -gleichbedeutend sei. 33 Deputirte traten 1867 zu diesem Zwecke zusammen. Aber auch hier trug das Extrem sein Correctiv in sich selbst. Die Ausgeburt war zu häßlich, um das Licht der Sonne ertragen zu können. Die Vertreter der Großmächte erklärten sich so entschieden dagegen, daß die Kammer selbst den Entwurf begraben mußte. Hierzu kam noch nun noch ein eigenthümlicher factischer Umstand. Rumänien strebt mit aller Kraft nach Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, ein gewiß würdiges Ziel für eine Nation. Aber um dies zu erreichen, muß ein Staat die Garantien eines geordneten Rechtszustandes und der Herrschaft vernünftiger Gesetzlichkeit geben. In Rumänien wie in den anderen, ftüher unter türkischer Herrschaft, jetzt noch unter türkischer Suzeränität stehenden Ländern giebt es eine Menge eingewanderter Familien aus europäischen Ländern, welche nach alten Verträgen unter dem Schutze und zum Theil unter der Gerichtsbarkeit derA fremden Gesandten und Consuln stehen. So unnatürlich mit der Zeit dieses Verhältniß für das betr. Land und die auswärtigen Staaten"wird, so segensreich und unentbehrlich ist es so lange, als in diesen orientalischen Staaten nicht Gesetze der Gleichberechtigung für alle Angehörigen derselben und Bürgschaften für die consequente Ausführung dieser Gesetze bestehen. Rumänien wünscht diese Rechte der fremden Consuln durch Verträge zu beseitigen; die ftemden Mächte sind dazu geneigt. Da traten die Rumänen mit ihrer Judenverfolgung auf, und weil ein Unrecht, eine Gewaltthat nie isolirt bleibt, sondern die Rechtsunsicherheit für eine Menge anderer Fälle aufdeckt, verlangen die fremden Mächte für das Aufgeben des bisherigen Verhältniffes die Gleichberechtigung der Juden, damit diese den Schutz des Gesetzes für sich hätten, wenn sie den Schutz der auswärtigen Mächte nicht mehr anrufen könnten. In dieses Dilemma haben diese Leute sich selbst gebracht. Fragen wir aber nun noch, woher denn eigentlich bei den rumänischen Wortführern und Gewalthabern dieser zähe Judenhaß? Das rumänische Volk ist , wesentlich ein ackerbauendes; die Rumänen sind Bauern, und die Vornehmen Landbesitzer. Wenn ein solches Land, ergiebig an sich, durch den Mangel aller Communicationsmittel und die Entfernung vom Mittelpunkte