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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-01-25 · Heft 4 (25.1.1870) · p. Seite 60

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 4 (25.1.1870)
Date
1870-01-25
Page
Seite 60 (sequence 4)
Language
German
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60 und offen. Man soll nicht von uns sagen, daß wir kleinen Mächten, wie z. B. Rumänien gegenüber, rund heraussprechen. vor einer Großmacht aber schweigen. Unser Blatt brachte vor einiger Zeit, und zwar aus an uns gerichteten Briefen wiederholt Berichte, daß der Generalgouverneur Potapoff nach Wilna Deputirte der jüdischen Gemeinden in Litthauen berufen habe, um über ein Regierungsproject, betreffend die Verbefferung der Lage der dortigen jüdischen Bevölkerung, ihr Gutachten abzugeben, bezüglich Anträge zu stellen. Ueber den Ausfall dieser Berathungen blieben aber alle Briefe aus. Einige deutsche Blätter berichten zwar, daß jene Deputaten als die einzigen Mittel der Hülfe die Freizügigkeir, die Bildung von Unterstützungscomitös und die Beförderung der Auswanderung nach dem Auslande beantragt haben und daß die Regierung nicht ganz ungeneigt sei, dem Folge zu geben. Allein haben wir nur die geringste Garantie dafür, daß dies die wirkliche Absicht der russischen Staatsregierung sei? Solche günstige und Nichts bestimmt zusagende Berichte in die deutschen Blätter zu bringen, hält nicht schwer. Dahingegen sprechen ganz sichere Befehle und Ukase der russischen Regierung für das gerade Gegentheil. Wir haben die gegründetsten Beweise, daß gegenwärtig die russische Regierung ganz wieder in die Behandlung der Juden zurücklenkt, welche der Kaiser Nikolaus zum Gesetz gemacht, und die Alexander II. bei seiner Thronbesteigung wenn nicht ganz aufgehoben, doch sehr gemildert hatte. Man hat jüngst wieder das Austreibungsgesetz 50 Werste von den Grenzen sogar auf die Grenzen der inneren Provinzen, nämlich in Beffarabien, und zwar aus Sitzen, wo die Juden seit Jahrhunderten wohnen, in Anwendung bringen wollen, und diese nur verschoben und nicht aufgehoben. Man hat, wie ein Brief in Nr. 52 d. Z. meldete, das Gesetz über den Aufenthalt und das Schankrecht in den Dörfern mit äußerster Strenge wieder eingeschärft. Man hat endlich, wie ein Brief in Nr. 1 d. Bl. -der auch in die öffentlichen Blätter überging, freilich nach unserem gewöhnlichen Schicksal, ohne daß die Quelle benannr wird! mitgetheilt, die Dienstzeit jüdischer Soldaten um 8 Jahre länger angesetzt als die christlicher, selbstverständlich mit der Verlockung, davon frei zu werden, wenn sie sich taufen lassen, und auch hinsichtlich der Aushebungen die gräßliche Weise wiederhergestellt, wie sie unter der vorigen Regierung verübt ward. Hiernach ist wohl schwerlich anzunehmen, daß die Freizügigkeit gewährt würde, und daß überhaupt die Einwanderung in das Innere Rußlands wünschenswerth sei. Wer übrigens hierüber noch einen Zweifel hätte, den muß ein ofsiciöser Artikel vollständig belehren, der uns entgangen und dessen in keinem deutschen Blatte erwähnt war, der jetzt aber uns zugesandt worden ist. Er ist aus dem Golos Nr. 326 vom 7. Dec. ,25.Nov.» a. pr. wörtlich übersetzt und lautet: „Der Regierungs-Anzeiger giebt ein Verzeichniß der Rechtserweiterungen, welche in den letzten Jahren den Juden in Rußland gewährt worden sind, und begleitet solches mit beifolgenden Bemerkungen. Man kann es nicht unerwähnt lassen, daß die Juden nicht immer von den ihnen gesetzlich ein geräumten Rechten und Freiheiten einen gehörigen Gebrauch gemacht haben; so ist es aus den Acten des Ministeriums des Innern unter Anderm ersichtlich, daß unter dem Schein von Handwerkern, welchen der Aufenthalt im ganzen Reiche gestattet wurde, an vielen Orten auch solche Juden erschienen sind, die weder ein Handwerk verstehen, noch sonst eine bestimmte Beschäftigung Nachweisen können; sie halten Branntweinschenken, auch andre Trinkan stallen u. s. w. Es hat sich auch erwiesen, daß Einige gegen die gesetzliche Bestimmung in den Orten ihres zeitweiligen Aufenthaltes verschiedenartige Handelsgeschäfte betreiben, während ihnen daselbst ausschließlich nur der Handelsbetrieb mit den Erzeugnissen ihres Handwerks freigestellt ist. Andern gelang es sogar, bei den örtlichen Kaufmannscorporationen sich einschreiben zu lassen. In gleicher Weise stellt auch das Verhältniß der ackerbautreibenden Juden eine lange Reihe von Thatsachen dar, die von ihren beständigen und systematisch durchgeführten Mißbräuchen bezüglich der ihnen gewährten Freiheiten Zeugniß ablegen und zwar der Art, daß sich die Regierung durch diese Facta veranlaßt sah, die bewilligten Vergünstigungen zurück zu nehmen und den ackerbautreibenden Juden die Rückkehr in ihre städtischen Verhältnisse, selbst mit Verlust für den Fiscus, und sogar unter Berzichtleistung der zu entrichtenden Steuern, anheimzustellen. Gegenwärtig werden bei den Verwaltungen der Generalgouverneure verschiedene Vorschläge behufs Ordnung der jüdischen Zustände berathen, und schweben auch zwischen dem Ministerium des Innern und dem der Reichs-Domänen Unterhandlungen, welche zum Gegenstände haben, die zur Kategorie der Ackerbautreibenden

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