Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1870)
- Date
- 1870-01-18
- Page
- Seite 46 (sequence 10)
- Language
- German
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46 schaftsmitglied gewählt und ist dessen Wahl auch nicht beanstandet worden. Derselbe hat auch bereits seinen Sitz bei der unlängst stattgehabten Sitzung eingenommen. Neulich hat die Landdrostei zu Lüneburg eine für den Bestand der Synagogengemeinden unserer Provinz sehr wichtige Entscheidung getroffen. Im § 35 des Gesetzes vom 30. September 1842 über die Rechtsverhältnisse der Juden ist nämlich bestimmt, daß jeder im Königreiche (also jetzt in der Provinz Hannover) wohnhafte Jude einer Synagogengemeinde angehören müsse. Ob der Ausdruck „wohnhaft" aus das polizeiliche oder auf das juristische Domicil zu beziehen sei, ist schon immer controvers gewesen, obgleich nach Lage der früheren Gesetzgebung diese Frage nur selten von praktischer Bedeutung sein konnte, während nach Einführung der Freizügigkeit dieser Punkt von größerer Bedeutung geworden ist. In Veranlassung einer von einem in Lüneburg sich aufhaltenden, in Hamburg aber polizeilich domicilirteu Juden eingebrachten Beschwerde gegen die Entscheidung des Magisttats zu Lüneburg, durch welche der Beschwerdeführer auf Antrag des Vorstandes der dortigen Synagogengemeinde zur Zahlung des hergebrachten Eintrittsgeldes in die gedachte Synagogengemcinde angehalten wurde, hat nun die Landdrostei zu Lüneburg dahin entschieden, daß der Ausdruck „wohnhaft" auf das polizeiliche Domicil zu beziehen und daß der in Lüneburg nur juristisch und nicht zugleich polizeilich domicilirte Jude zum Eintritt in den dortigen Synagogenverband nicht verpflichtet sei. Österreichischungarische Monarchie. Krakau, im Dec. (Privatmitth.) Am 5. December fand in dem Comite-Saale eine Generalversammlung des Handwerkslehrlings - Unterstützungsvereins statt. Präsident Dr. I. Rappoport begrüßte die Versammlung im Namen der Bereinsleitung. Dann hielt Prediger Dr. S. Dankowic; eine an mehreren Stellen von enthusiastischen Beifallsbezeigungen unterbrochene Rede, in welcher er die Gründungsurkunde und den wohlthätigcn Zweck erklärte. Nachher hielt noch Secretär S. I. Herzog eine vorzügliche Rede. Der Vorstand ließ die Eleven Hervorrufen, welche der Versammlung die von ihnen schön verferttgten Meisterwerke zeigten. Zwei von den Lehrlingen, welche auf Kosten der Chebra, um in ihrem Handwerke vervollkommnet zu werden, nach Wien geschickt werden, hielten Reden voll rührenden Dankes für den Schutz der Chebra, die sie einer unglücklichen Zukunft entrissen. Dann folgte in einem besonderen Zimmer für die Eleven ein Chanukafest wie alljährlich. Nachher wurde beschlossen, daß man den begabteren Kindern den Besuch der israelit. Hauptschule ermöglichen wolle. Am 19. fand die Neuwahl statt. Bei der Probewahl ergaben sich die meisten Stimmen für folgende 5 Herren: H. Lanndau. L. Binnenfeld. B. Goldman. I. Damast. I. Heidenfeld. Wir können dem Vereine zu dem Resultate dieser Neuwahl nur gratuliren. Ueber die ersten drei Herren, die '.wieder gewählt wurden, und deren Thärigkeit im Vorstande rühmlich bekannt ist, brauchen wir wohl kein Wort mehr zu verlieren. Als neugewählt erscheinen die Herren Damask und Heidenfeld, deren Berufenheit zu diesem Ehrenamte außer allem Zweifel steht. J. M. Rumänien. Bukarest, 28. December. Die Einwanderung der Juden ist namentlich in der Moldau fett zwanzig Jahren fortdauernd gestiegen und hat eine solche Höhe erreicht, daß nach statistischen Berichten auf je 27 Rumänen ein Jude kommt. —. In dem Journal des D6bats veröffentlicht Herr Adolph Franck, Professor und Mitglied des Justttuts, folgende Note: „Man erinnert sich der Verfolgungen, welche jüngst in Rumänien gegen die Juden angestellt worden und die Reclamationen aller europäischen Großmächte, besonders Frankreichs, hervorriefen. Jetzt nun haben sich zwei rumänische Israeliten auf edle Weise für diesen barbarischen Vorgang gerächt, dessen Opfer ihre Brüder geworden und der ihnen selbst, trotz ihrer hohen Stellung, bittres Leid bringen mußte. Die Herren Emanuel und Jsaac B. Manoach, die Söhne eines berühmten Banquiers, der 1862 in Bukarest verstorben, haben der rumänischen Universität eine Summe von