Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1870)
- Date
- 1870-01-18
- Page
- Seite 45 (sequence 9)
- Language
- German
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45 Handlungen „das Verfahren der Kgl. Regierung für einen Eingriff in die gesetzlichen Rechte der städtischen Behörden und zum Mindesten für kleinlich und nicht zutreffend." Es handle sich nur um eine communale Verwaltungs-Commission, welche mit einem Schulvorstande im Sinne der Schulordnung von 1845 schlechterdings nichts Anderes als den Namen gemein habe, an dem die Regierung früher nie Anstoß genommen habe. Solle jetzt, nachdem die Regierung ihren Irrthum über die Natur dieses Vorstandes cingestanden, der bloße „Name" entscheiden, so mache das den Eindruck eines bloßen Vorwände s. Die Commission empfiehlt die Uebcrwcisung der Petition an die Staats- Oiegierung zur Abhülfe. Berlin, 4. Jan. (Privatmitth.) Das vom Candidaten Herrn Hermann Tietz an das Ministerium des Innern, das Beten der jüdischen Sträflinge betreffende und abschläglich beschiedene Gesuch, über welches in d. Z. berichtet worden, hat derselbe als Petition an das Abgeordnetenhaus gerichtet und wird sie in der Sitzung des Hauses am 7. Januar zur Verhandlung kommen. Die Petitions-Commission des Abgeordnetenhauses theilt die Bedenken des Petenten nicht, sie erachtet vielmehr den ministeriellen Bescheid für gerechffertigt. „Wollte man dem Verlangen des Petenten gemäß — sagt der Berichterstatter — die jüdischen Sträflinge für berechtigt erachten, ihre täglichen Andachten abgesondert von ihren Mitgefangenen zu verrichten, so würde man den Sträflingen aller übrigen Confessionen und Secten eine gleiche Berechtigung nicht versagen können. Hierdurch aber würde, wie durchaus anerkannt werden muß, die Handhabung einer zweckentsprechenden Hausordnung, wenn nicht überhaupt unmöglich, so doch jedenfalls von einer vorgängigen Vermehrung des Beamten-Personals und anderen kostspieligen Einrichtungen abhängig gemacht werden. Durch die Gottesdienste an den Sonnabenden und Festtagen und durch die täglichen gemeinsamen Gebete wird dem Bedürfnisse, soweit ein solches als begründet anzucrkennen ist, in völlig ausreichender Art entsprochen. Wo gleichwohl religiöse Indifferenz und daraus entspringende Jmmoralität hervortreten sollten, würden auch die täglichen rituellen Gebete keine Sinnesänderung erzeugen. Endlich kann keineswegs anerkannt werden, daß die Theilnahme der jüdischen Sträflinge an den täglichen gemeinsamen Gebeten einen Gewissenszwang in sich schließe. Denn jene Gebete haben durchaus keinen speciell confessionellen Charakter und bei der Hcrsagung derselben handelt es sich nicht um einen förmlichen Gottesdienst, sondern um eine bloße sormlose Privatandacht." — Aus diesen Gründen beantragt die Commission, indem sie die Petition zur Kenntniß des Hauses bringt, den Uebergang zur Tagesordnung. Berlin, 9. Jan. (Privatmitth.) Selbstverständlich ist cs, daß die hier neu erscheinenden jüdischen Blätter voll Jnvectiven gegen die „Allg. Zrg. d. Judenth." und ihre Redaction sind. Wer die Leute kennt, von denen sie ausgehen, wundert sich nicht darüber. Ebenso selbstverständlich ist es, daß Sie keine Notiz davon nehmen. Gestatten Tic mir nur, den Ausspruch eines bewährten Mannes, einer gewiß unparteiischen Autorität, hier wiederzugeben. In einem größeren Kreise sagte dieser Tage B e r t h o l d Auerbach: Mit diesen neuen jüdischen Blättern scheint es sich zu verhalten, wie mir den Theatern, die jüngst in Berlin entstanden, nachdem durch die norddeutsche Gewerbeordnung die Bedingung der Concession aufgehoben worden. Dreizehn neue Theater entstanden mit einem Male — aber es sind nichts als Cancantheater, von deren Schwelle Sitte, Anstand, Schamhaftigkeit und Kunst von vornherein weggeblieben sind. Aber auch die Gemeinheit muß ihre Freiheit haben. Db sie auch eine Berechtigung habe, das hängt vom Publicum ab. Schenkt ihnen dieses seine dauernde Theilnahme, so läßt sich nichts weiter darüber sagen. 'Nur darf man nicht meinen, daß derartige Erscheinungen das Publicum verderben: sie können vielmehr, wenn sie bestehen, nur als ein Ausfluß des verdorbenen Publicums angesehen werden. So auch mit diesem neuesten Auskehricht der jüdischen Presse. Hannover, 3. Jan. (Privatmitth.) Einen eclatanten Beweis, wie sehr sich die Zeiten ändern, lieferte kürzlich die Provinciallandschaft der Grafschaft Hoya-Diepholz. Im Jahre 1865 wurde nämlich ein Jude, der Gutsbesitzer Liepmann, welcher ein Gut mit Virilstimme erworben hatte, von der erwähnten Provinciallandschaft als nicht stimmberechtigt zurückgcwiesen, weil er ein Jude sei. Nunmehr ist aber in Nienburg von dem Magistrate ein Jude, der Bürger- J Vorsteher Herr Jonas Valentin daselbst, als Land-