Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1870)
- Date
- 1870-01-18
- Page
- Seite 40 (sequence 4)
- Language
- German
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40 tung derfHochschule zu sichern vermögen, so ließ I)r. Philippson den in voriger Nummer mitgetheilten Antrag zu § 14, um die Discussion nicht in die Länge zu ziehen, vorläufig fallen, bis reelle Vorkommniffe denselben zur Aufnahme in das Statut nothwendig gemacht haben werden. § 37: „Das Curatorium bildet zugleich den Vorstand des Vereins." — §. 38: „Dasselbe ist Namens des Vereins zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten bevollmächtigt, es vertritt denselben in allen Processen, bei Verträgen, Vergleichen und Rechtsgeschäften aller Art, und ist auch dazu berechtigt, sich jederzeit und zu jeglichem Geschäft durch eins seiner Mitglieder vertreten zu lassen." § 39. „Das Curatorium als Vorstand des Vereins hat alljährlich eine Generalversammlung des Vereins durch Bekanntmachung in drei Berliner Zeitungen und einer jüdischen, oder durch schriftliche Einladung zu berufen, über die Verwaltung des Vereins resp. der Hochschule Rechenschaft abzulegen, und die erforderlichen Wahlen vollziehen zu lassen." § 40. „Zweigvereine für die Erhaltung und Verwaltung der Hochschule können überall gebildet werden. Die Zweigvereine geben sich ihre Statuten nach Maßgabe des gegenwärtigen selbst, unerläßlich ist die Aufnahme des tz 33; sie sind verpflichtet, ihre Einnahmen dem Curatorium nach Ablauf eines jeden Calenderjahres zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder der Zweigvereine haben das Recht, an der in Berlin stattsindenden Generalversammlung mit Sitz und Stimme Theil zu nehmen. Die Einladung geschieht an den Vorstand der Zweigvereine und durch diesen an seine Mitglieder. Die Legitimation der Mitglieder der Zweigvereine ist von den Vorständen derselben auszufertigen, von dem Curatorium zu prüfen." — §§ 41 u. 42 des Entwurfes, welche über die etwaige Auflösung des Vereins handelten, wurden vorläufig gestrichen, weil man die Eventualitäten im Augenblick wirklich noch nicht zu übersehen vermochte, so daß Feststellungen darüber am Angemessensten noch Vorbehalten wurden. — § 43 endlich lautet: „Abänderungen dieses Statuts sind mit Ausschluß der unabänderlichen §§ 1, 2, 3 und 21 nur dann vorzunehmen, wenn sie von dem Curatorium oder 1IU der Vereinsmitglieder beantragt, und dann a) so lange der Verein besteht, drei Monate vor der Generalversammlung zur Kenntniß der Vereinsmitglieder gebracht, und in der Generalversammlung mit drei Viertel Majorität, b) wenn der Verein aufgelöst ist, von 7 Mitgliedern des Curatoriums, beschlossen werden." Es wurde nun noch dem zu wählenden Curatorium die Vollmacht erlheilt, das Statut nach den Forderungen der Staatsregierung, um deren Bestätigung des Statuts zu erlangen, verändern zu können, wenn hierdurch die wesentlichen Bestimmungen desselben nicht alterirt werden. Man schritt nunmehr zur Wahl des Curatoriums. Der Referent des provisorischen Comites, Herr Prof. Lazarus, sprach den Gedanken desselben in offenster Weise aus; es handle sich hier um die Gründung eines Institutes, das über den Parteien stehend, nur dem allgemeinen Interesse des Judenthums dienen solle, und darum müsse man die verschiedenen Parteien vereinigen, ohne einen inhaltlichen Compromiß einzugehen. Das Comits schlage daher vor, vier Vertrauensmänner der „liberalen" und vier Vertrauensmänner der „conservativen" Partei zu wählen und zum neunten Mitgliede einen Mann von echt vermittelndem Geiste zu bestimmen. ComitS und Versammlung sollten Männer hierzu vorschlagen, sich über sie einigen und dann über jeden Einzelnen abstimmen, um die Wahl im Protokoll ganz genau notificiren zu können. Dieser Modus fand vollen Beifall; man einigte sich nach längerer Discussion über die acht Männer, nämlich von liberaler Seite Commercienrath B. Lieb er mann, Prof. vr. Lazarus, Sanitätsrath vr. Neumann und Goldschmidt; von conservativer Seite Wiliam Schönlanke, vr. M. I. Mayer, vr. Paul Meyer, vr. G umbinner, sämmtlich aus Berlin. Zum neunten Mitgliede wurde vr. Philippson aus Bonn vorgeschlagen und dieser Vorschlag wurde seitens der Versammlung mit lebhaftem Bravo begleitet. Sämmtliche Wahlen wurden hierauf einstimmig genehmigt Zu den drei Stellvertretern wurden gewählt: Alexander Wolf, Meyer Cohn und ein Herr, dessen Namen wir leider aus unseren Notizen nicht herauslesen können. Bevor die Wahl vorgenommen worden, hatten die Anwesenden auf die vom Vorsitzenden Herrn vr. Neu-