Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 2 (11.1.1870)
- Date
- 1870-01-11
- Page
- Seite 26 (sequence 6)
- Language
- German
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26 zu eröffnen, was er auch zugesagt. Die officiellen Kundthuungen des Comite's werden zur Zeit erfolgen. Die Grundlage für de« „deutsch-israelitischen Gemeindebund" ist bereits gelegt. Nach den Mitteilungen des Vorsitzenden haben nunmehr schon 43 deutsche Gemeinden ihren Beitritt mit einem jährlichen Beitrage von e. 900 Thalern erklärt. Es gehören dazu z. B. Hamburg, Nürnberg, Aachen, Dresden, Hildesheim, Schwerin I Mecklenburgs, Prag, Emden, Leipzig, Potsdam, Braunschweig, Caffel, Breslau, Hannover, Magdeburg, Glogau, Oppeln u. s. w.; von Königsberg ist bereits der Beschluß des Vorstandes erfolgt, und zweifelt man nicht an der Zustimmung der Repräsentanten; ebenso steht der Beitritt Berlins in naher Aussicht. Sicherlich wird diese Mittheilung, sowie die baldige Bekanntmachung der gesammten Liste den Beitritt noch vieler Gemeinden, besonders derer, die bei dem Gemeindetage vertreten waren, bewirken, so daß die Constituirung des deutsch-israelitischen Gemeindebundes im Laufe dieses Jahres durch einen zweiten Gemeindetag geschehen kann. Der erste Gegenstand, welcher die Aufmerksamkeit der Versammlung in Anspruch nahm, war selbstverständlich die genauere Erörterung der dem Gemeindcbunde einwohnenden leitenden Idee und führte diese unmittelbar zu dem Berhältniß zur ALliance israeHte universelle. Man war vollkommen einverstanden, daß beide Vereine durchaus nicht concurriren, oder gar einander entgegentreten, sondern daß vielmehr eine gegenseitige Unterstützung und Förderung geboten sei. Die Alliance hat bis jetzt die beiden Ziele verfolgt, bei vorkommenden Unterdrückungen und Verfolgungen jüdischer Glaubensgenoffen als solcher möglichst zu interveniren und im Oriente Schulen zu gründen. Die Verdienste der Alliance auf diesem Boden, wie sie dieselben bereits erworben, und in Zukunft erwerben wird, sind sehr anerkennenswerth. Sie zu unterstützen und durch die Bildung von Zweigvereinen und den Zutritt Einzelner zu fördern, wird und kann der Gemeindebund überall empfehlen. Die Alliance enthält sich aber ausdrücklich jeder Einwirkung nach innen, jeder Vertiefung in den inneren Bestand der jüdischen Gemeinden, und hat somit auch in den europäischen Staaten, wo die Emaneipation der Juden eine vollendete Thatsache ist, sowie in Nordamerika keinen Gegenstand ihrer Wirksamkeit. Der deutschisraelitische Gemeindebund aber soll eine Bereinigung der jüdischen Gemeinden im gesammten deutschen Vaterlande vorzugsweise zur Hebung und Belebung des Gemeindewesens, zur Herstellung gemeinsamer Institute und zur einheitlichen Behandlung der im Schooße der Gemeinden erstehenden nicht speciell religiösen Fragen sein. Der Gemeindebund hat demnach mit den Zwecken der Alliance an sich gar nichts zu thun, sondern möchte nur bei vorkommender Veranlaffung die Alliance bei einem internationalen Zwecke seinerseits unterstützen; ebenso wenig aber vermag die Alliance die Ziele des Gemeindebundes zu befriedigen, welche letztere dem deutschen Geiste und dem Bedürfniffe der deutschen Gemeinden entsprechen. Die Coexistenz beider Institute hat daher nur Förderliches für beide, und diejenigen, welche behaupteten, daß die Bildung des Gemeindebundes eine Feindseligkeit gegen die Alliance sei, haben absichtlich oder unabsichtlich geirrt. Man weist solche Ansichten oder gar Anschuldigungen nachdrücklich zurück. Ebenso wenig hat der Gemeindebund speciell religiöse Zwecke. Es versteht sich von selbst, daß Alles, was das Judenthum und die Juden betrifft, wenn es sich nicht um politische Verhältniffe handelt, religiöser Natur ist, da einen anderen Zweck der Bestand de^ Judenthums nicht hat. Aber auf diesem Gebiete unterscheiden sich die unmittelbaren und mittelbaren religiösen Angelegenheiten wesentlich. Zu den ersteren gehören vorzugsweise der Cultus und die das Individuum betreffenden religiösen Fragen. Mit diesen hat der Gemeindebund durchaus nichts zu thun, und wird sich mit ihnen nicht beschäftigen. Die Richtungen und Parteien, die sich hier gebildet haben, gehen ihn nichts an, wodurch eben der Gemeindebund auch kein Gegenstand und Werkzeug einer religiösen Partei ist und sein soll. Dahingegen werden seine Zwecke und die Thätigkeit für sie vorzugsweise das gesammte Gemeindewesen, das Armenwesen, das Unterrichtswesen in seinen materiellen Beziehungen u. dgl. sein, also nur von mittelbar religiöser Natur, von so allgemeinen jüdischen Charakter, daß alle religiösen Parteien sich daran betheiligen können, weil sie eben doch Juden sind und den Bestand des Judenthums wollen und erstreben. Hiermit ist der Gedanke des deutsch-israelitischen Gemeindebundes wohl genugsam ausgesprochen, negativ und positiv. Es handelt sich bei ihm nicht um Politik, nicht um specisisch religiöse Fragen, sondern um die Erhaltung und die Einrichtungen der Gemeinden, um Veranstaltungen, die nur durch Vereinigung gemeinsamer Kräfte hergestellt werden können, gemeinsame Maßregeln