Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-01-11 · Heft 2 (11.1.1870) · p. Seite 25

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 2 (11.1.1870)
Date
1870-01-11
Page
Seite 25 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226744-3226747--27965-3301763
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

25 weil sie die vorzunehmende Wahl der neun ersten Curatoren und ihrer drei Stellvertreter betreffen. § 12: „Die Amtsdauer des ersten Cnratoriums ist auf fünf Jahre festgestellt" wurde angenommen, sowie das erste Alinea des 8 13: „Von den Mitgliedern des Cnratoriums müssen mindestens sieben in Berlin ansässig sein." Dagegen wurde das zweite Alinea dieses Paragraphen wesentlich modificirt. Es lautet: „Ausgeschlossen von der Mitgliedschaft des Curatoriums sind 1) die Lehrer der Hochschule, 2) die Rabbiner und geistlichen Beamten sowohl der Hauptgemeinde, als etwaiger Separatgemeinden, wie z. B. gegenwärtig der Reform-Gemeinde, Schochare-Hatob, Adaß Jsroöl." Auf den Antrag des Prof. vr. Lazarus wurde „die angestellten Lehrer der Hochschule" statt „die Lehrer d. H." beliebt, und nach längerer Discussion die Kategorie 2 so gestellt: „Die in Function stehenden Rabbiner und Cultusbeamten der Gemeinden und Religionsgenossenschaflen", mit Hinweglaffung aller Exemplification sowie der Beschränkung auf Berlin. Zu diesem Paragraphen beantragte vr. Philipps o n folgenden Zusatz: „Außer Liesen eigentlichen Mitgliedern des Cura- Loriums sollen, wenn in einer preußischen Provinz in einem österreichischen Kronlande oder in einem anderen Staate entweder 20,000 Thlr. zu den Fonds oder 1000 Thaler jährliche Beitrage oder eine entsprechende aus Fonds und jährlichen Beiträgen bestehende Summe gewährt worden, die resp. Spender das Recht haben, einen Vertreter bei dem Curatorium zu wählen, der Sitz und Stimme in demselben besitzt: 1) bei Anstellung der Lehrer; 2) bei Feststellung des Lehrplans; 3) bei Vertheilung von Stipendien." vr. PH. motivirte seinen Antrag: Die Versammlung beabsichtige sicherlich, daß die zu errichtende Hochschule nicht allein die auswärtigen Geldkräfte beanspruche, sondern auch die Bedürfnisse und Zustände der gesammten Glaubensgenossenschaft wenigstens in Deutschland im Auge habe. In unserer Zeit wolle sich aber niemand bevorinunden lassen, und wer mit thaten solle, wolle auch mit rathen. Das Curatorium müsse allerdings für seine specielle Thätigkeit feinen Hauptsitz in Berlin haben, aber in gewissen wichtigsten Angelegenheiten müsse das Ausland, wenn man hiermit alles, was nicht Berlin ist, im Augenblick bezeichnen wolle, seinen Vertreter im Curatorium haben, nm seine Bedürfnisse zum Ausdrucke zu bringen. Sonst würde man die Hochschule für eine lediglich berliner Anstalt ansehen, für welche in finanzieller Beziehung Berlin allein zu sorgen hätte. An diesem entscheidenden Punkt sei die Versammlung jetzt angelangt, und deshalb bitte er, seinen Zusatz anzunehmen. Aus der Mitte der Versammlung sprach man sich sofort für die Richtigkeit dieser Bemerkung aus, konnte aber, weil der Antrag einen ganz neuen Gesichtspunkt eröffnete, nicht sofort darüber schlüssig werden. Da die Zeit bereits vorgerückt war, wurde beschlossen, die Versammlung zu vertagen und die Verhandlung in einerabermaligen Sitzung mit obigem Zusatze zu beginnen. (Fortsetzung folgt.» Zum deutsch-israelitischen Gemeindebunde. i. Am ersten und zweiten Januar fand in Leipzig eine Vorberathung für den leitenden Ausschuß. welchen der Gemeindetag zur Herstellung einer Vereinigung israelitischer Gemeinden in Deutschland gewählt, statt. An dieser Berathung nahmen die Herren Kohner, Rachod, Prof. vr. Fürst, vr. Goldschmidt aus Leipzig, Adv. Lehmann aus Dresden, Prof. vr. Lazarus aus Berlin, vr. Ludwig Philippson aus Bonn Theil. Es galt theils die Mittel und Wege zu besprechen, um den Gedanken des Gemeindebundes bald und umfänglich zu verwirklichen, theils die Zwecke und Ziele, die leitenden Ideen und das vorliegende Material so zu berathen, daß bestimmter gefaßte Anträge einer baldigen Versammlung des leitenden Comitö's zur Beschlußnahme vorgelegt werden können. Weder die Berathung selbst, noch die folgende Besprechung kann daher als officiell angesehen werden; wir glauben jedoch die Resultate dieser Berathung hier um so mehr andeuten zu können, als die Versammlung den Herausgeber dieser Zeitung ersuchte, für die Angelegenheiten des Gemeindetages und Gemeindebundes eine stehende Rubrik in der A. Z. d. I.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.