Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 2 (11.1.1870)
- Date
- 1870-01-11
- Page
- Seite 23 (sequence 3)
- Language
- German
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23 Urtheile über die Zweckmäßigkeit dieses Verfahrens bei Seite lassend. Zur sestgesetzien Zeit wurde die Versammlung, die aus ungefähr 50—60 Personen bestand, und in welcher sich Männer des verschiedensten Lebensberufes und religiöser Richtung befanden, eröffnet. Als Vorsitzender fungirte der Stadtverordnete Dr. S. Neumann, als Referent Prof. Dr. Lazarus. Der letztere sprach in einfacher Weise über die Geschichte des Unternehmens, die in diese Versammlung mündete, Rachdern ein aus der Mitte der Versammlung gestellter Antrag auf Annahme des Statuts en bloe keine Beistimmung gefunden, trug der Vorsitzende darauf an, die 88 1, 2, 3 und 21 zuerst zu discutiren, um hiermit die eigentlichen Fundamente des Ganzen festzustellen. Die Versammlung war hiermit einverstanden. Allein Herr Bernstein (Rebenstein), Redacteur der Berl. Volkszeitung, erhob die Vorfrage, ob die ganze Versammlung und Berathung nicht aufzuheben sei, weil das Statut nicht den Männern der Wiffenschaft zuvor zur Begutachtung vorgelegt und dieselben zur Versammlung eingeladen worden seien, er vermiffe hier die Herren Zun;, Steinschneider, Cassel, und müffe daher die Versammlung perhorresciren. Er wurde bitter und ausfallend und rief eine unangenehme Scene hervor, welche jedoch die Versammlung nicht abhielt, ihn in der von ihm freimüthig ausgesprochenen Absicht, die Versammlung erfolglos zu machen und zu sprengen, abzuweisen, und mit der Berathung der gedachten Paragraphen vorzugehen. Wir werden auf diesen Zwischenfall zurückkommen, da er doch von Bedeutung ist und auf die Entwickelung der Angelegenheit einigen^ Einfluß üben kann. Die tztz 1, 2 und 3 wurden in der Faffung des Entwurfs nach längerer Discussion, die nichts Wesentliches zu Tage förderte, außer der Mittheilung, daß der Entwurf vom Dr. Laster als Rechtsgelehrten geprüft worden, um ihm die Gestalt zu geben, daß er von juristischer und staatsrechtlicher Seite keinerlei Bedenken habe, angenommen, nämlich: § 1. „Unter dem Namen: „Hochschule für Wiffenschaft des Judenthums" wird zu Berlin eine selbstständige, von den Staats-, Gemeinde- und Synagogen-Behörden unabhängige Lehranstalt begründet. $ 2. „Zweck derselben ist die Erhaltung, Fortbildung und Verbreitung der Wiffenschaft des Judenthums. 8 4. „Zu diesem Behufs werden zunächst Vorlesungen gehalten, welche die gesammte Wiffenschaft des Judenthums umfaffen; mit denselben können Uebungen, Disputatorien verbunden werden. Beides wird durch den Lehrplan näher festgestellt." Nunmehr zog man den 8 21 in Betracht. Er lautete im Entwürfe: „Das Curatorium hat die Lehrer zu verpflichten, und darauf zu achten, daß die Vorträge nicht im Sinne und Interesse einer religiösen Partei, sondern lediglich im reinen Interesse der Wissenschaft des Judenthums, ihrer Erhaltung, Fortbildung und Verbreitung gehalten werden." Jedermann fühlte, daß hier ein Cardin alpunkt des Unternehmens enthalten war. Das Comitä hatte viel darüber debattirt. Da dasselbe von der Absicht ausging, die Anstalt von vorn herein nicht für eine bestimmte Partei zu begründen, nicht auf dem Boden der jetzt im Judenthume vorhandenen Parteien zu errichten, die Beisteuern keiner Partei auszufchließen, sondern der Hochschule einen objectiven Charakter zu verleihen, so war sie auf diese Fassung gekommen. Referent Dr. Lazarus bemerkte, daß die Worte „und darauf zu achten" durch den gedachten Rechtsgelehrten in den Paragraphen gekommen seien, welcher sonst die Kraft des Curatoriums zu gering lassen würde; ferner las er einen Berbesserungsvorfchlag vor, den Herr Dr. Geiger eingesandt, dessen Wortlaut wir aber nicht notirt haben, da derselbe sofort als unklar verworfen wurde. Dr. Phil ippson stellte hierauf den Antrag, 1) die Worte „und darauf zu achten", und 2- „nicht im Sinne und Interesse einer religiösen Partei, sondern" zu streichen, so daß der 8 nunmehr lauten würde: „Das Curatorium hat die Lehrer zu verpflichten, daß die Vorträge lediglich im reinen Interesse der Wiffenschaft des Judenthums, ihrer Erhaltung, Fortbildung und Verbreitung gehalten werden." Dr. PH. motivirte dies ungefähr mit folgenden Sätzen: Der 8 in seiner bisherigen Fassung enthalte etwas Unmögliches und zugleich Gefährliches. Unmögliches, denn die Wissenschaft an sich sei schon Partei, da sie in Geschichte und Kritik, ihren wesentlichsten Bestandtheilen, dem unbedingten Autoritäts- und Buchstabenglauben gegenüberstehe. Es gebe nur eine Wissenschaft, in welcher keine Parteien möglich, in der jede einmal aufgefundene Wahrheit unbestreitbar sei, nämlich die <■?*