Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1870)
- Date
- 1870-01-04
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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7 angestellt; vielmehr ihnen ausdrücklich von der Regierung zur Bedingung gemacht, daß sie sich die Kündigung gefallen lassen müssen, sobald die jüdische Gemeinde einen jüdischen Lehrer berufen wolle. Aus diesem Grunde verlassen die meisten christlichen Lehrer solche Stellen und da der Mangel an Lehrern im Allgemeinen und an jüdischen insbesondere, da sich immer mehr anderen Branchen zuwenden oder nach Amerika auswandern, sehr groß ist, so vergrößert sich immer mehr die Zahl jüdischer Schulen ohne Lehrer. Karlsruhe. 22. December. Die „Bad. Landeszeitung" berichtet über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die von Bedeutung für das innere Leben der Confessio nsge meinden ist. Auf Grund der Nerfassung und des Gesetzes von 1860 wurde nämlich ausgesprochen, daß schon die bloße Erklärung des Austritts aus einer kirchlichen Genossenschaft (ohne Eintritt in eine andere) genüge, um sich von allen Rechten und Pflichten der Genossenschaft loszulösen und daß von Seiten des Staates keinerlei Zwang geübt werden könne zu Gunsten der kirchlichen Genossenschaft. Der specielle Fall betraf Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinde Karlsruhe, orthodoxer Richtung, welche chren Austritt nicht allein aus der Gemeinde, sondern auch aus dem Religionsverband der Juden des Landes erklärt haben, um ganz frei nach ihren strengeren Anschauungen sich einzurichten. Hier zeigt sich also, daß das Gesetz von 1860, wie jedes Freiheitsgesetz, allen Richtungen zu gut kommt. Der Grundsatz dieser absoluten Gewissensfreiheit ist jetzt zum ersten Mal klar in das Leben eingeführt und wird eine große Umwälzung zunächst in den jüdischen Confessionsgemeinden Hervorrufen, in welchen eine bedeutende Steuerlast für den Cultus besteht. Eigenchümlich ist in dem speciellen Fall, daß es die strenggläubige Partei ist, welche sogar aus dem Judenverband des Landes auszuscheiden erklärt. Hechingen, 19. Dec. (Eingesandt.) Bei der gestern Abend stattgefundenen Generalversammlung der hiesigen Museumsgesellschaft, worin weit der größte Theil der Mitglieder Christen sind, wurde die Anschaffung der Zeitung des „Judenthums" mit großer Majorität beschlossen. Einzelne Clericale beantragten hierauf die Anschaffung der Freiburger Kirchenzeitung, was, um auch diese zu befriedigen und zu beruhigen, genehmigt wurde. Gewiß auch wieder ein Zeichen der Toleranz. M. H. Merchingen (Baden), 15. Dec. Die „Neue Badische Landeszeitung" schreibt von hier: Seit dem 23. v. M. besieht hier eine gemischte Volksschule, hervorgehend aus der bisherigen evangelischen und öffentlichen israelitischen Volksschule. Aengstliche, vom Einflüsse langjähriger Gewohnheit beherrschte Gemüther suchten noch in der zwölften Stunde gegen die Errichtung der einheitlichen Schule dadurch zu wirken, daß sie verbreiteten, es könne der Religionsunterricht und die Sabbathfeier im Lehrplan nicht diejenige Würdigung finden, wie solche im beiderseitigen Interesse der Consessionsgemeinden gewünscht wird, auch müßten die Verhältnisse der bisher in getrennten Schulen unterrichteten, aus verschiedenen Lebenskreisen enmommenen Schuljugend zu heterogen erscheinen, daß nicht Unbilden :c. daraus zu befürchten wären. Diese Befürchtungen haben sich nicht verwirklicht. Ich freue mich vielmehr constatiren zu können, daß die kleine Schulbevölkerung in größter Eintracht beisammen lebt, daß eine neue Thätigkeit, ein Wissenseifer dieselbe beseelt, und viele der bis jetzt in getrennten Schulen gewesenen Schüler in den Freistunden sich auffuchen, um ihre Aufgaben gemeinschaftlich zu machen. Die Lehrer, von der erhöhteren Bedeutung der gemischten Schule durchdrungen, wirken mit anerkennenswerthem Fleiße und es gebührt endlich dem Ortsschulrathe das Verdienst, den Lehrplan mit der Einsicht geordnet zu haben, daß der Religionsunterricht, ohne irgendwie zu stören, den beiden Confessionstheilen gerecht wird. Dieses günstige Resultat der gemischten Schule hier, ist auch den aufmerksamen Freunden der Schule nicht fremd geblieben und stimmt dieselben zur Freude. Man kommt zur Einsicht, daß die gemischte Volksschule dem Principe des Rechtsstaats gerecht wird, daß sie ein Fortschritt auf dem Gebiete des socialen Lebens ist, welches „gleiches Recht für Alle" zur Devise hat; daß dieses dem Kinde in der Schule eingepflanzte Rechtsbewußtsein geeignet ist, den Jüngling