Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1870)
- Date
- 1870-01-04
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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5 genannten Districts - CommissLr ausfolgen zu wollen." Pest rc. Eötvös w. p. Ohne uns in eine Kritik dieses Erlaßes einzulaffen, wollen wir nur bemerken, daß die Renitenzen und Proteste gegen die Districtswahlen sich mit jedem Tage häufen und anstatt einzelner Gemeinden liest man jetzt von ganzen Comitaten, die sich gegen die Congreßbeschlüffe aussprechen. In Ungarn, wo es im eigentlichen Sinne kein Gesetz gibt, kann auch von Achtung gegen das Gesetz nicht die Rede sein. Man weiß, wie die Comitate derlei Ministerialverordnungen gleichgiltig ad acta legen! Gesetze können in Ungarn nur vom Reichstage geschaffen werden — und der Reichstag kömmt leider nicht dazu Gesetze zu schaffen! Herr Eötvös greift alles verkehrt an und darum macht er immer Fiasco. So erging es ihm mit dem Schulgesetze und ebenso mit dem Congreße! Allein erst mußte der Grund gelegt, d. h. ein freisinniges Religionsgesetz geschaffen werden, und dann hätte die Simultanschule einen Boden gefunden und der Congreß hätte ohne Kampf Platz gegriffen. Die Verkennung der wahren Sachlage hat dem Lande viel Unheil gebracht. Ein ganzer Mann hingegen ist wahrlich Herr Hasner, der österr. Cultusminister! Selbst seine Feinde gestehen ihm einen seltenen Scharfblick und seltene Fachkenntniffe zu. Leider läßt sich in dem ewig in Zuckungen liegenden Reiche wenig machen, da die edelsten Intentionen vom Nationalitätenhader zu nichts gemacht werden. Man muß Herrn Hasner bewundern, daß er so viel leisten konnte. Als Parallele setze ich hier einen Statthalterei-Erlaß, den die Zeitungen jüngst brachten, bei, der den Geist des österr. Cultusministers vortheil- Haft kennzeichnet.-K. k. mähr. Statthalterei Nr. 17733. „Im Nachhange zu den hierämtlichen Erläßen vom 22. Mär; 1867 Z. 6017 und vom 13. September 1867 Z. 17275 wird dem Gemeinderath bekannt gegeben, daß die Protocolle der zur Feststellung des hebr. Lehrstoffes an die isr. Volksschulen, der Heranbildung hebräischer Religionslehrer und Errichtung von Talmudschulen, im Jahre 1867 abgehaltenen Conferenz israel. Gemeindevorstände, Lehrer und Rabbiner beziehentlich beider Comitc's dem Hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht vorgclegt worden sind. Hierauf hat derHr. Cultusminister eröffnet, daß die Angelegenheit des Religionsunterrichtes in den Schulen durch das Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältniß der Schule zur Kirche erlaffen wurden, ferner durch das Reichs-Bolksschulgesetz vom 14. Mai d. I. auf neue Grundlagen gestellt worden, daß durch die Bestimmungen dieser Gesetze dem Ministerium für Cultus und Unterricht lediglich das oberste Aufsichtsrecht bezüglich des Religionsunterrichtes Vorbehalten, während die Besorgung, Leitung und unmittelbare Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes und der Religionsübungen in den Volksschulen der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft überlaffen worden sei. Hierauf entfalle die Nothwendigkeit, daß das Ministerium über die in der Conferenz bezüglich des Religionsunterrichtes gefaßten Beschlüße, soweit dieselben auf confessionelle (israel.) Volksschulen sich beziehen, eine Entscheidung fälle. — Was dagegen den israel. Religionsunterricht an öffentlichen Volksschulen anbelangt, werde der allgemeine Lehrplan auch auf den Inhalt und Umfang des zu ertheilenden Religionsunterrichtes die nothwendige Rücksicht nehmen. Endlich hat der Herr Minister bemerkt, daß die Frage der Heranbildung hebräischer Religionslehrer und Errichtung von Talmudschulen den Gegenstand einer abgesonderten Verhandlung bildet, und daß die erforderliche Erledigung Nachfolgen werde. Der Gemeinderath wird aufgefordert, diesfalls die Vorstände der im Bezirke befindlichen jüdischen Religionsgenoffenschaft zu verständigen. Brünn, d. 5. Nov. 1869. Vom k. k. Statthalter Poche." Wir glauben, auch in diesem Schriftstück zeigt sich mehr Klarheit, richtige Sachkenutniß und Offenherzigkeit als in dem Schaukelsystem des Herrn v. Eötvös. Die geehrten Leser wißen bereits, daß in Oesterreich durch die geistreiche Schrift des Dr. Fischhof eine im föderalistischen Sinne vorzunehmende Derfaffungsreform sich vorbereitet und daß dadurch der Bestand des Bürgerministeriums gefährdet ist. Sie haben bereits, laßen Sie mich dies hinzufügen, den Tod des Rabbiner Dr. Zipfer mitgetheilt. In Dr. Zipfer verliert Ungarn einen seiner gelehrtesten Rabbinen, deffen Namen weit über die Grenzen seines Vaterlandes vortheilhaft bekannt war. Bei der allgemeinen Unwissenheit, gepaart mit Brutalität und Verachtung alles Wiffens, welche leider in den ungarischen Genwinden das große Wort führen, hatte