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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-12-22 · Heft 52 (22.12.1863) · p. Seite 803

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 52 (22.12.1863)
Date
1863-12-22
Page
Seite 803 (sequence 5)
Language
German
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803 ebeu (30. Juni) eine Denktafel in der Michaeliskirche aufgestellt worden, auf welcher die Namen der gefallenen Vaterlandsvertheidiger, darunter fünf Juden, zu lesen sind, während au demselben Tage der Bürgermeister Bartels de» zurückgekehrteu Kriegern verkündigte: es stehe ihnen nun frei, ins bürgerliche Lebeu zurückzutreten. — Es klingt freilich fabelhaft, ist aber dennoch wahr, daß nicht einmal für die aus dem Kriege zurückgekehrteu Juden eine Ausnahme gemacht wurde und sie sofort, nachdem sie die Uniform ausgezogen halten, allen Gewerbs- und sonstigen Beschränkungen wiederum unterlagen. Schon am 13. December 1813 hatte sich in Altona eine Commission für die aus Hamburg vertriebenen Israeliten constituirt, deren Secretar der Berfasser^dieser Monographie, Herr M. M. Haarbleicher war. Sie miethete sieben große Locale zum Unterbringen der Vertriebenen. Spater bildete sich auch eine „allgemeine" Commission und diese zahlte von ihren Erträgnissen 31,000 Mrk. au die jüdische, die letztere vertheilte im ganzen 70,000 Mrk., indem sie die 40,000 Mrk. aus fpeciell jüdischen Beiträgen namentlich aus London, Kopenhagen und Berlin aufbrachte. Die allgemeine Commission gab 817,000 Mrk. aus. Die jüdische Commission hatte sich deshalb häufig über Ungerechtigkeiten bei der Bertheilunz zu beklagen, namentlich hatte jene eine Sendung von 5,000 L. St., welche londoner Juden gesammelt, aber falsch adressirt hatten, in Beschlag genommen. Der Verfasser, der mit wenigen Worten auf die nach den Freiheitskriegen eingetretene Zeit der Beschränkungen und Ausschließungen, die jetzt auch in Hamburg ihr Ende gefunden, hingewiesen hatte, schließt mit den Worten: „Wie aber diese ganze Epoche dennoch dem Leben der Gemeinde zum großen Nutzen gereichte, wie aller Fortschritt in Armenpflege, öffentlichem Schulwesen, Cultus und Administration in Wohlstand und in bürgerlicher Tüchtigkeit sich in den nächstfolgenden, für Hamburg so wichtigen Jahren hier ganz vorzüglich entwickelte und so vielen von uns die Freuden des Schaffens und Ordnens, des SäeuS, PflegenS und auch des Erntens verschafft hat, dies zu schildern ist nicht die Aufgabe dieser anspruchslosen Monographie. Immerhin gewährt auch ein kurzer Hinblick auf die seitdem durchlebte Periode hohe Befriedigung." — Diese Worte mögen denn auch einem französischen Publicisten, der jüngst die Juden in Hamburg und Leipzig fürchterlich herunterzuhunzeu sich erlaubt hat, weil sie die Schlacht bei Leipzig gefeiert haben, zur Antwort dienen. Der Herr Franzose scheint nicht zu begreifen, daß man sein Vaterland lieben und dessen Befreiung vom Joche eines fremden Usurpators feiern könne, auch wenn man stiefmütterlich behandelt worden ist und zum Theil noch wird. Oder will er den wahren Patriotismus, der sich nicht blos nach seinem persönlichen Schickst mißt, nur für seine Landsleute in Anspruch nehmen? Jüngst lasen wir eine Jubelschrift, die zur Feier eines jüdischen Predigers herausgekommen, und was fanden wir darin? Einen absichtlich herbeigezozenen maßlosen Ausfall auf einen andern amttrenden Rabbiner! Ist dies nicht ein jedes sittliche Gefühl und jeden Takt verletzendes Verfahren? Wann werden einmal die meisten der gegenwärtigen jüdischen Autoren diese herabwürdigende Zanksucht aufgeben?! Literarischer Wochenbericht. Leipzig, im November. Zur neuen Gefammtausgäbe von „Berthold Auerbach's Schriften". — In dem in den deutschen Blättern No. 18 dem Andenken Gabriel Rießer's von Berthold Anerbach gewidmeten Nachrufe heißt es unter gar manchem Vortrefflichen, das der Verf. über den verstorbenen Freund sagt: „Die Culturvölker rings um uns her haben keinen Vertteter der Humanität, der Freiheit, der Vaterlandsliebe, der zugleich Jude ist, Gabriel Rießer an die Seite zu stellen. Die Franzosen und Engländer haben keinen Juden, der so dastehr wie Rießer"*). *) Die Unparteilichkeit und Gerechtigkeit, die unser höchstes Gebot sind, nöthigen uns zu der Bemerkung, daß hier der Freund doch zu viel vom Freunde sagt. Adolf Crömieur verdient sicherlich in diesen Beziehungen Rießer an die Seite gestellt zu werden. Wenn Crömieux nicht sowohl wie Rießer als Schriftsteller wirkte, so ist seine Bedeutung als Advocat und Staatsmann viel größer als die Wichttgkeit, die sich Rießer in diesen Zweigen zu erwerben Gelegenheit hatte. Cremieux gehört zu den französischen Rechtsanwälten ersten Ranges und hat während seines Lebens bis heute unzählige Male seine beredte Stimme für den Schwachen und Unterdrückten erhoben und in den berühmtesten Rechtshändeln siegreich

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