Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 51 (15.12.1863)
- Date
- 1863-12-15
- Page
- Seite 785 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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785 Aber die nächste Frage ist: welche sind diese höchsten unwandelbaren RechlSgrundsätze, welche die Religion lehrt und lehre» muß? Wir wollen sie hier kurz aufzählen, um dann noch einige Bemerkungen daran zu knüpfen. Sie sind: 1) die Gleichheit aller vor dem Gesetze; 2) die persönliche Freiheit; 3) der Aufbau des Staates aus der Familie, der Gemeinde, der Nation und die daraus hervorgehende Selbstverwaltung; 4) die Heiligkeit des Eigenthums und des Lebens; 5) die gleiche Verpflichtung zur Erhaltung des Staates, daher allgemeine Wehr- und Steuerpflicht nach Beschaffenheit der Tauglichkeit und des Vermögens; 6) die Rechtspflege durch die natürlichen Richter in Oeffentlichkeit und Mündlichkeit; 7) das Recht der Dürftigen und Leidenden an Versorgung und Hilfeleistung. Dies sind die Fundamentalsätze, welche der Mosaismus für die staatliche Gesellschaft aufstellt und die das Judenthum, soweit die geschichtlichen Verhältniffe es ihm gestatteten, was freilich die Mangelhaftigkeit der Verwirklichung bedingte, auszuführen suchte. Man sieht, es sind keine abstracteu Sätze, die formlos aus einer überschwenglichen Phantasie hervorgegangen, sondern in deren Annahme oder Verwerfung die reellsten Motive für die Gestaltung des Staats- und Volkslebens für alle Zeiten liegen. Wir sagten, die Religion sei in ihrer Consequenz zu diesen Grundsätzen unbedingt genöthigt. Denn wenn die Religion lehrt, daß der Mensch im Ebenbilde Gottes geschaffen, d. h. mit Selbstbewußtsein, freiem Willen und sittlichem Werthe, daß alle Menschen Geschöpfe eines Gottes, Kinder eines Vaters, alle aus einem und demselben Ursprünge sind; wenn sie lehrt, daß Ehe, Familie, Geschlecht, Nation, Staat Institutionen sind, für welche Gott den Menschen geschaffen und in welche er ihn hineingeboren werden läßt: so folgen alle obigen Grundsätze unbedingt und zweifellos und die Religion widerspräche sich selbst, schnitte ihre eigenen Consequenzen ab, d. h. vernichtete ihre Wirkungen und damit sich selbst mit eigener Hand, wenn sie dieselben nicht zöge oder sie nur modificirte. Diese Sätze spricht der Mosaismus größtentheils in bestimmtesten Formeln aus, theils gehen sie aus den von ihm getroffenen Anordnungen hervor. Wir brauchen sie hier nicht von neuem aus der Schrift nachzuweisen, da wir dies an anderen Orten*) und in diesen Blättern schon oft und zur Ge- *) S. die oben angef. Stelle, sowie unsere Vorlesungen über die „Entwickelung der religiösen Idee im nüge gethan. Haben wir doch erst vor kurzem gezeigt, wie das Selfgovernment das wesentliche und dauernde Princip des israelitischen Staats- und Volkslebens durch die Selbständigkeit der Gemeinden in Verwaltung und Gerichtsbarkeit war; verordnete doch der Mosaismus — gegenüber den Kriegerkasten der meisten alten Völker, auch der dorischen Staaten in Griechenland — die allgemeine Wehrpflicht nach bestimmtem Alter und kannte nur eine Art der Besteuerung, die directe aus den Eiu» künften, d. h. damals den Erträgniffen des Jahres; war doch sein Gerichtsverfahren stets mündlich und öffentlich, die Beweisführung durch Zeugen, fern von allem inquisitorischen Verfahren, Folter, Tortur u. dgl.; waren doch die Verwalter der öffentlichen Angelegenheiten stets die in der Gemeinde aus der Wahl als „Weiteste", Vorsteher und Richter Hervorgegangenen; stellte er doch zu Gunsten der Dürftigen und Leidenden gesetzliche Verbindlichkeiten fest, ohne daß der Privatwohlthatigkeit, der freien Ausdehnung dieser Verpflichtungen eine Grenze gezogen worden. Jndcß wußte auch der Mosaismus, daß die Verwirklichung dieser höchsten Rechtsgrundsätze schon in Israel selbst, um wie viel mehr in der ganzen Menschheit, einer langsamen, vieltausendjährigen Entwickelung bedürfen werde. Selbst für die Verbreitung der Gotteslehre, für die Beseitigung des Götzenthums, für die Einführung seiner allgemeinen Institutionen, z. B. des Sabbaths, innerhalb der ganzen Menschenwelt nahm das Judenthum niemals etwas anderes als die Entwickelung des Menschengeschlechts in Aussicht und der Mosaismus richtete sich deshalb zunächst nur an diese kleine unbedeutende Nation. Krieg und Umsturz waren ihm stets feindliche Elemente und Mittel. Von dem Einzüge in Canaan an stand dem Judenthume niemals etwas anderes als die Vertheidigung, die Ausdauer und Beharrlichkeit zu, und es hat fürwahr bewiesen, daß diese zu Bestand und Erhaltung im eigensten Wesen vollständig genügen. War hierin der Mosaismus doch so bis ins einzelnste vorsichtig, daß er z. B. die Reiterei verbot, weil diese den Eroberungstrieb am ehesten weckt und nährt und zugleich zur Schöpfung einer besondern und bevorrechteten Kriegerkaste die nächste Veranlaffung giebt, wie denn die Bezeichnung iniuTg, equites, Ritter erweist. *) Die Judenthume, Christenthume und Islam" und über die „Religion der Gesellschaft". *) Die Aengstlichkeit, mit welcher der Mosaismus über 51*