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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-12-08 · Heft 50 (8.12.1863) · p. Seite 768

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 50 (8.12.1863)
Date
1863-12-08
Page
Seite 768 (sequence 2)
Language
German
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768 ment in der Versittlichurig des Menschen, und wenn sie diese insbesondere durch die Lehre von Gott, von der Bestimmung des Menschen nach dem Willen Gottes und von der Nacheiserung Gottes durch den Menschen erstrebt, so ist sie doch bei allen sittlichen Handlungen und bei allen Anstalten, welche Sittlichkeit und Recht zu ihrem Inhalte haben, aufs höchste interessirt und eine Trennung der Gebiete ganz unstatthaft. Zu behaupten, daß das Individuum sittlich fein müsie, die Gesammtheit der Individuen aber, der Staat, kein sittliches Moment habe, ist ebenso widersinnig wie gefährlich. Man muß hier nur immer Religion und Kirche auseinander halten, letztere als eine äußerlich bestehende Anstalt für das religiöse Leben mit persönlichen Trägern und Werkzeugen. Nicht diese von ihrem äußerlichen Standpunkte aus soll den Staat in Betracht ziehen und influiren, wohl aber die Religion. Diese muß uns sowohl allgemeine Gesichtspunkte zur Beurtheilung des politischen Lebens darbieten als auch, indem sie in jedem Individuum lebt, auf seine politische Ansicht und sein politisches Streben Einfluß üben. Soll das politische Leben kein bloßer Act der Klugheit und List, des äußerlichen Vortheils, der äußerlichen Freiheit fein, sondern seine Grundlage in Sittlichkeit und Recht, in der sittlichen und rechtlichen Ueberzeugung haben, so fallt diese Grundlage mit der religiösen zusammen, beide sind eine und dieselbe. Dies war von Beginn an die Lehre des Judenthums; der Mosaismus kannte diese Trennung von Individuum und Gesellschaft, von Recht und Sittlichkeit im Individuum und Recht und Sittlichkeit in der Gesellschaft nicht; waren doch, so lange es ihnen gestattet war, die Lehrer der Juden auch die Richter, und die Zeugnisse der Jahrhunderte sind darüber einig, daß sich die Masse und das Recht dabei wohlbefanden. Der Uebelstand war nur, daß das Leben des Juventhums ins Stocken gerieth und daher das jüdische Recht die Entwickelung, welche ihm die letzten Jahrhunderte vor und die ersten Jahrhunderte nach der Zerstörung Jerusalems gegeben hatten, verlor; die Richter selbst zogen aus ihrem religiösen Charakter einen Geist der Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Gewissenhaftigkeit, wie er sich niemals glänzender bewährt hat. Es ist daher ein Triumph des Judenthums, der sich dem Siege der monotheistischen Anschauung würdig zur Seite stellt, wenn in der Gegenwart die Ansicht und der Begriff des Staates als einer Anstalt des Rechts und der Sittlichkeit und darum als einer religiösen Anstalt immer mehr Platz greift, als eines Instituts, an das nicht allein der Maßstab des Rechts und der Sittlichkeit, wie ihn die Religion darbietet, zu legen ist, sondern das auch dieselbe Grundlage und dasselbe Ziel wie die Religion habe. Was folgt hieraus? Daß eS nicht allein gestattet sondern sogar geboten ist zu fragen, welche Politik vom Standpunkte des Judenthums die rechte und darum auch die richtige sei? Es versteht sich von selbst, daß es sich hierbei nicht um die Tagesereignisse handelt, von denen die allermeisten in localen und momentanen Umstanden wurzeln, sondern um die großen politischen und socialen Fragen und Richtungen der Zeit, wie sie sich auch in großen Parteien darstellen, in mächtigen Kämpfen ausstreiten und wie sie dann wieder in umfassenden und entscheidenden Ereignissen zu Tage treten. Hierzu sind wir als Juden noch besonders verpflichtet. Wir sind Neulinge auf dem Gebiete der Politik. Wenn die Massen der Bürger in den europäischen Staaten erst seit einer kleinen Reihe von Jahrzehnten berufen sind, am politischen Leben nicht blos als Beobachter und in Passivität Theil zu nehmen, so ist dies für die Juden von noch jüngerem Datum. Diese hatten bis vor kurzem in den meisten Staaten sich das staatsbürgerliche Recht erst zu erkämpfen, waren dadurch in einer bestimmten Position festgehalten und können jetzt erst als Bürger ihren Blick frei machen von partikulären Beziehungen. Darum müssen sie um so mehr die Dinge, die sich vor ihnen aufgethan, prüfen, um sich nicht einseitig in das Parteigetriebe unbedingt hereinziehen und auf Consequenzen stoßen zu lassen, denen sie sich nicht anschließen können. Welch andrer Maßstab aber wäre für sie dabei natürlicher und kräftiger als der religiöse? Waren die Juden Jahrtausende auf das religiöse Gebiet beschränkt, hatten sie ihre ganze Existenz auf demselben, so können sie sich innerlich noch gar nicht davon lösen, und kaum könnte ein ganz religionsloses Geschlecht völlig stei davon sein. Stellen wir uns also wirklich die Frage, welche politische Ansicht vom jüdischen Standpunkte die wahre und richtige sei? Dies ist eben das Bedeutsame in der Religion, daß sie, wo sie mit Dingen aus anderen Kreisen in Berührung tritt, alsbald auf einen höhern Standpunkt erhebt, der, von Person, Ort und Zeit ablöst. Fragst du bei dem kleinsten Gegenstände aus dem bürgerlichen Leben, etwa in Handel und Wandel, was die Religion dazu meint, so wird sie dir antworten ohne Berücksichtigung

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