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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-12-08 · Heft 50 (8.12.1863) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 50 (8.12.1863)
Date
1863-12-08
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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27. Jahrgang JW 8«. Allgemeine Zeitung -es Zu-cnthmns. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Heraurgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 8. December 1863. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Dienstag«, in l1/* bi« 2 Bogen. Preis de« Jahrgang« 3 THIr. Halbjährig 1 Thlr. IS Sigr. Bierteljährig 22'/* Sigr. Jnseraie werden mir l t/z Rgr. für die Petilzeile oder deren gianm bereit net. Beilagegebübren betragen für l Bogen 4 Thlr.. für */* Dogen 3 Thlr.. für V. Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen. Postämter nad Zeitung«. Erveditioneu nehmen Bestellungen an; der Hauptexue» dition für beide Letztere hat sich da« Königl. Sachs. Haupt - Zeitung« - Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Welche ist die rechte politische Ansicht? — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Dresden, Naffau- Diez. Oesterreichischer Kaiserfiaat: Prag. Wien. Wien, AuS Ungarn. Schweiz: Genf. Italien: Ferrara. Amerika: New-Dork. Leitende Artikel. Bonn, 26. November. Welche ift die rechte politische Ansicht? Die Meinung, daß Religion und Politik so verschiedene, voneinander völlig getrennte Gebiete seien, wie buchstäblich der Himmel vou der Erde, daß beide miteinander nichts Gemeinsames, keine Berührungspunkte hatten, also von der einen aus auf die andere prüfende Blicke zu werfen völlig unstatthaft sei, kann wohl jetzt als eine veraltete angesehen werden. In der That muß sich jetzt jeder Angehörige eines Staates als Bürger fühlen und es giebt keinen Stand, der sich von den Pflichten und Rechten des Bürgers fern und ftei glauben und halten darf. Nicht der Soldat und nicht der Theologe hört auf Bürger zu fein. Er wird in das Bürgerthum hineingeboren, bevor er Soldat oder Theologe geworden. Und wenn man dem Staate das Recht abspricht, irgend jemanden vom Bürgerthume auszuschließen, so darf man einem Bürger, was er auch sei, das Recht nicht einräumen, sich von der Uebung der Bürgerpflichten auszuschließen. Der Gesichtspunkt ist aber auch ein höherer geworden. Die Politik ift nicht mehr die Staatskunst, mit welcher die äußeren Verhältnisse eines Staates geleitet werden; sie befaßt das ganze Leben des Staates, der bürgerlichen Gesellschaft, des Volkes in seiner Gesammtheit, also auch das innere Leben, die Staatsorganisation, die Zustande des Volkes, die nationalökonomischen, die gesellschaftlichen, die sittlichen. Der Staat ist die Verwirklichung des Rechts geworden. Als solcher wird er angeschaut und dahin wird gestrebt. Es giebt jetzt keine Partei, die diesen Satz in seiner Allgemeinheit zu leugnen wagen würde. Sobald aber Recht und Sittlichkeit in den Begriff des Staates einziehen, sobald erkannt worden, daß die menschliche Gesellschaft, also im einzelnen der Staat, eine Anstalt sei, in welcher Recht und Sittlichkeit verwirklicht werden sollen, in welcher die Menschheit nach diesem höchsten Ziele strebt, und endlich hieran die Ueberzenguug sich knüpft, daß die göttliche Vorsehung darum und dazu diese Anstalt institnirt hat: so kann man nicht mehr sagen, daß die Religion keinen Theil am Staate habe, sich um die bürgerliche Gesellschaft nicht kümmern dürfe und ihr Reich von einer andern Welt sei. Die Religion hat ihr wichtigstes Mo-

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