Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 49 (1.12.1863)
- Date
- 1863-12-01
- Page
- Seite 760 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226364-3226414--21735-3301666- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
760 sichtlich den Verfall des religiösen Lebens unter den I Israeliten begünstigt. I Die religiösen Zustände Israels erinnern auffallend I an die politischen Verhältnisse in Deutschland. Hier! wie dort fehlt die Einheit und die Einigkeit. Bei der! Feier des 18. Octobers war man unwillkürlich veran-! laßt, diese Parallele zu ziehen. In jedem Staate, ja jeder Stadt hielt man es anders mit dieser Feier, so daß dieser Tag das treue Spiegelbild unseres politischen Lebens uns wiedergab. Bei Gelegenheit dieser Feier können wir rühmlich erwähnen die Predigt des Rabbinen Herrn lll. Süskind in Wiesbaden, welche in Inhalt, Form und Stil I den Anforderungen an eine solche Casualrede entspricht. Es erfreute sich auch diese nun im Drucke erschienene Predigt des Beifalls aller Hörer, der christlichen wie der jüdischen. Es drängte sich übrigens an diesem Jobelfeste deutscher Waffen über fremde Gewaltherrschaft die Frage auf: wann werden wir das Siegesfest der Wahrheit über die Lüge, des Rechts über das Unrecht, der Liebe über den Haß feiern? Tprv — Preußen. Aus dem Poseuscheu, im November. (Privatmitth.) Obgleich die während der vorigen Kammersession von dem so regsamen Herrn Prediger Levy zu Birnbaum eingebrachte Petition, in welcher beantragt wurde: „die Aufsicht über den Religionsunterricht in den öffentlichen jüdischen Elementarschulen den christlichen Localinspectoren zu entziehen und der Autonomie der Gemeinden anheimzugeben", von seiten der Slaatsregierung, welcher diese Petition zur Berücksichtigung überwiesen wurde, die vollständige Genehmigung erlangt, indem das „Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen" bereits unter No. 138 eine Ministerialverfügung gebracht hat, wonach die Schulinspectoren angewiesen wurden, bei der Prüfung der jüdischen Jugend in der Religion, auch wenn sie nur alttestamentliche Geschichte und in der Sittenlehre prüfen, Vorsicht zu gebrauchen und bei sich geltendmachendem Widerspruch diese Prüfung gänzlich zu unterlassen, so wird doch von diesem für den jüdischen Religionsunterricht in vieler Beziehung sehr wichtigen Widerspruchsrechte leider noch nicht allenthalben Gebrauch gemacht. So geschah es, daß bei der am 9. October in einer israelitischen Elementarschule durch den christlichen Geistlichen abgehaltenen Schulprüfung nach wie vor in Religion und Religionsgeschichte geprüft und von demselben Fragen gestellt wurden, ohne daß seitens des von den intelligentesten Mitgliedern der Corporation zusammengesetzten Schulvorstandes irgend Widerspruch erhoben, oder von ihm selbst einige Fragen an die Kinder gerichtet worden wären, obgleich demselben, namentlich in dieser Hinsicht, die Mitwirkung bei der Prüfung unverkennbar zusteht. Abgesehen aber davon, daß die zeitherige Jnspection für die Kenntniß des Judenthums und der hebräischen Sprache bei der israelitischen Jugend sich als unzuträglich erwiesen, würden ja die Gemeinden, wenn sie diese ihnen zuständige Befugniß außer Acht lassen und die Aufsicht über den Religionsunterricht nicht selbst in die Hand nehmen, offenbar Gleichgültigkeit und Lauheit nicht nur gegen ihre religiösen Institutionen, sondern auch gegen die von ihnen angestrebte Gleichberechtigung I mit den anderen Culten an den Tag legen und mit ihren verfaffnngsmäßigen Prätensionen im Widerspruch, sich selbst aber — im Lichte stehen. Denn wenn die wenigen so schwer und mühsam abgerungenen Rechte nicht beachtet und benutzt werden, so dürfte mancher treue und freundliche Kämpfer für uns nicht mehr in die Schranken treten wollen. Unter solchen Umständen würden wir aber nimmer aus dem zwitterhaften und gesetzlosen Zustande herauskommen. — Daher finden wir uns veranlaßt, die Corporationen, bei denen öffentliche Schulen vorhanden sind, auf das oben erwähnte Rescript des Ministers aufmerksam zu machen und ihnen die Wahrnehmung ihrer darin zuerkannten Rechte anzuempfehlen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 13. November. In Maros-Basarhely sind, wie die Erd. Posta meldet, die Feindseligkeiten gegen die Juden wieder ausgebrochen und hat eine aufgehetzte Menge die Synagoge am verflossenen Sonntag i morgens vollständig ausgeplündert. —. Eine patriarchalische (Bitte hat sich hier noch immer erhalten, obgleich sie eine gesetzliche Unterlage nicht mehr hat. Es ist die Ucberreichung von Martinigänsen. Es wird dieses Jahr darüber berichtet: