Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 49 (1.12.1863)
- Date
- 1863-12-01
- Page
- Seite 755 (sequence 3)
- Language
- German
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755 ganz absolutes Regiment einzuführen, dieses sowohl dem Gesetze als der Volksfreiheit abzuringen, geht aus vielen Zügen hervor und ist durch die Härte motivirt, die einen Charakterzug bei ihm bildete und die selbst seinen heldenmüthigen Sohn Jonathan wiederholt bedrohte. Seine spätere Regierungszeit ist nichts als ein Kampf, seine Dynastie zu begründen, gegen das Wahlrecht des Volkes, das bei seiner Einsetzung mitgewirkt und dem dieses Recht daher Vorbehalten geblieben. Als nun Saul gefallen war und als berechtigtster Prätendent David anerkannt werden sollte, so trat die Eifersucht der Stämme nachdrücklich hervor, indem dem Stamme Juda, welchem David angehörte, von den übrigen Stämmen dieses Obgewicht noch versagt wurde, so daß schon jetzt eine Trennung stattfand, Juda mit David und die übrigen Stämme mit dem Sohne Saul's gesonderte Reiche bildeten. Glücklicherweise war dieser Jsboseth ein ganz unfähiger Mensch, während David's Persönlichkeit alle Gegner überwinden mußte, und nach sieben Jahren huldigten auch die übrigen Stämme dem David. Der mächtige Einfluß David's und das Gewicht des ihm anhängigen Stammes Juda sicherten zunächst seiner Familie die Thronfolge. Soweit es ihm seine Kriege gestatteten, führte er staatliche Einrichtungen ein, die jedoch über den Kreis von Steuern und Rekrutenstellung selbst unter seinem Sohne Salomon nicht hinausgingen. David beabsichtigte wohl eine straffere Organisation, wie uns die von ihm unternommene Volkszählung verräth, aber er fand dabei im ganzen Volke und selbst bei seinen obersten Beamten einen lebhaften Widerspruch und mußte sie fallen lasten. Häufige Rebellionen zeigen übrigens, daß die königliche Macht noch immer auf vielfachen Widerstand stieß und der Geist der Ungebundenheit im Volke sehr rege war. In der späteren Zeit Salomo's entwickelte sich dies immer lebhafter; man sieht bereits den Stamm Ephraim ungeduldig die Obmacht Juda's tragen. Nach dem Tode Salomo's brach dies in offene Empörung aus; die Stämme fielen vom Hause David's ab, nur Juda und das ihm schon fast einverleibte Benjamin blieben ihm getreu, und so zerfiel das Volk in die beiden Königreiche Juda und Ephraim l etzterer Name wird vorzugsweise für das Zehnstämmereich gebraucht). Der Charakter beider Reiche war sehr verschieden. Während das Reich Juda, indem es am Hause David's festhielt, ein Erbreich wurde, in welchem die Glieder der David'schen Familie aufeinander folgten und uur in wenigen Fällen dem Leben eines Königs auf ungewöhnliche Weise ein Ende gemacht wurde, war das Reich Israel ein Wahlreich, in welchem bei dem Volke das fteie Recht der Köuigswahl stand, wenn es hierzu auch nur selten berufen war, da in der Regel tüchtige Kriegshäuptlinge die vorhergegangene Dynastie stürzten und den durch Mord erledigten Königsstuhl einnahmen. So kam es, daß außer in der Familie Omri niemals ein Enkel die Krone erbte, vielmehr der Sohn eines Königs nach kurzer Regierungszelt gestürzt und getödtet wurde; so schon des ersten Königs Jerobeams Sohn, König Nadab, und des dritten Königs Bäscha's Sohn, Ela, jeder nach zweijähriger Regierung, Simri schon nach sechs Tagen u. s. w. Das Zehnstämmereich war demnach während seines ganzen Bestandes von 975 — 720 den furchtbarsten Zerrüttungen immer wiederholter Bürgerkriege ausgesetzt und mußte darum einem frühzeitigen Untergange anheimfallen; sowie wiederum die Spaltung des kleinen Volkes in diese beiden Reiche und die dadurch bewirkte Schwäche Juda's diesem nur noch eine längere Frist von 130 Jahren gewahrte, bis cs dem chaldäischen Eroberer erlag. Sollte das Königthum des israelitischen Volkes ein durch das religiöse Gesetz beschränktes, eben nur Träger der nationalen Einheit nach außen und höchste Instanz der Gerichtsbarkeit sein, so daß alle Selbständigkeit des Volkes in seinen Stämmen, Städten und Flecken, die ja an dasselbe Gesetz gebunden waren, bewahrt bliebe: so kam es freilich darauf an, wie weit das Gesetz, sich stützend auf die Anbetung des einzigen unkörperlichen Gottes, zur Geltung kam; und je fteier sich die königliche Macht von diesem Gesetze machte, desto despotischer wurde es. Wenn daher die Könige des Zehnstämmereiches schon durch ihre politische Stellung, um das Volk vom Tempel in Jerusalem, also auch von der David'schen Herrschaft fern zu halten, veranlaßt sein mußten, das Heidenthum einzuführen und ihr Volk demselben zuzuwenden; so fanden doch auch die Könige von Juda in dem Streben nach unbeschränkter Macht Motive genug, sich von der Lehre Mosis zu entfernen. Die Perioden der Prävalenz des Heidenthums auch in Juda wurden nur dann und wann durch einen frömmer gesinnten König unterbrochen, der die Attribute und Diener des Heidenthums beseitigte, das Gesetz wieder in sein Recht einsetzte und sich demselben unterwarf. Aber es stand beides nicht allein in dem Belieben des Königs; zum Theil selbst in Israel, besonders aber in Juda lebte mächtig die Anhänglichkeit an die Religion des einigen Gottes und an das vielfach zur Sitte und Lebensnorm 49*