Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 47 (17.11.1863)
- Date
- 1863-11-17
- Page
- Seite 730 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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730 zur Kenntniß der Behörden gekommen und hat von diesen zunächst das Vormundschaftsgericht zum Einschreiten veranlaßt. Dasselbe ist der Ansicht, daß weder die Eltern noch der betreffende Rabbiner befugt gewesen seien, das Kind, nachdem es einmal die evangelische Taufe empfangen, vor zurückgelegtem 14. Lebensjahre (und auch dann nicht ohne dessen ausdrückliche Zustimmung) zu einer andern Religion übertreten zu lassen, erachtet deshalb die zu diesem Ende vorgenommenen Ceremonien für null und nichtig und das Kind als nach wie vor der evangelischen Kirche angehörig, und hat weiter, mit Rücksicht darauf, daß die Eltern durch die Gestattung dieser Eercmonien bez. durch die abgegebene Erklärung, das Kind im Judenthume erziehen zu wollen, ihre Befugnisse überschritten haben, den Beschluß gefaßt, die väterliche Gewalt des Vaters einzuschränken, dem Kinde einen Curator zu stellen und durch diesen die christliche Erziehung des Kindes bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre leiten und überwachen zu lassen. Nachdem das Bormundschaftsgericht seine nächsten Pflichten erfüllt hat, wird wohl der Fall vor das Forum des Strafrichters gelangen, um darüber zu befinden, inwieweit der betreffende jüdische Cultusdiener sich durch seine Mitwirkung einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat. (Daß der Rabb. l)r. Güdemann dabei bona fide gehandelt, versteht sich von selbst und wird dies wohl auch von dem Gerichte berücksichtigt werden. Man vergesse nicht, daß es sich hierbei nicht etwa darum handelte, Eltern ihre Kinder zu entziehen, sondern diese nach dem Willen der Eltern in deren Religion zu erziehen. Freilich lautet das preußische Gesetz dahin, daß außereheliche Kinder der Religion der Mutter folgen, und diese war damals noch Christin und ließ demnach ihr Kind taufen. Dies hätte Herr Rabb. G. wissen müssen.) Oesterreichischer Kaiserstaat. Lemberg, 20. October. (Privatmitth.) Es gehört zu den erfreulichsten Erscheinungen unserer in so vielfachen Beziehungen zerfahrenen Zeit, daß der uralte und so zu sagen specisische Geist des Judenthums, die Achtung und Verehrung für seine Führer und geistigen Lenker von neuem in voller Kraft und Weihe erwacht und erstarkt ist. Der heilvollen Reform des Juden- *thums, diesem bedeutendsten Wendepunkte feiner Gechichte seit der Zerstreuung, haben wir zumeist diese Erscheinung zu verdanken, an die sich in socialer wie nationaler Beziehung die hoffnungsreichsten Consequenzen knüpfen. Die zeitgemäße Umgestaltung des altehrwürdigen Gottesdienstes war der Ausgangspunkt des socialen Umschwunges, der das in den Traditionen erstarrte Judenthum mit dem Geiste der Zeit versöhnte und, trotzdem er noch seinen Abschluß nicht gefunden, den Anstoß gab zu jener dominirenden Stellung, die unsere Glaubensbrüder heute aus allen Gebieten des Lebens und Wiffens unbestritten behaupten. Kein Wunder also, daß das jüdische Volk, das Volk der Erinnerungen par excellence, den Trägern der resormatorischen Idee, den Männern, die für dieselbe gelebt und gewirkt, seine freudigste, dankbarste Anerkennung entgegenträgt und ihre Festtage als theure Nattonalfeste mitfeiert. Eine Feier dieser Att beging unsere Gemeinde am 17. d., dem 7vsten Geburtstage unseres hochverdienten Mannheimer's. Mannheimer ist der Repräsentant aller Richtungen, die auf dem Gebiete des modernen Judenthums zu Tage getteten. Nach innen wie nach außen war seine Thätigkeit eine glänzende und erfolgreiche. Als Priester Israels in des Wortes edelster Bedeutung gab er den ersten Impuls zur Einführung eines geregelten und geläuterten Gottesdienstes in Oesterreich; als Mann des Wortes und der That trat er mit edlem Muthe für die ewigen und unveräußerlichen Rechte seiner Glaubeusbrüder in die Schranken; als Humanist war er stets bestrebt, auch in den neuen Formen den alten Wohlthätigkeitssinn unseres Stammes zu erhalten. Insbesondere ist es auch die Judenschaft Galiziens, die dem greisen Jubilar tiefen Dank schuldet. Den großen Umschwung im Laufe weniger Decennien, die rasch fortschreitende Reform in einem Lande, das vor nicht allzu langer Zeit jede Neuerung mit dem Bannstrahle verfolgte, verdanken wir zum nicht geringen Theile dem Einftnffe und Beispiele Mannheimer's. Auch in sonstigen privaten wie öffentlichen Angelegenheiten durste jeder Galizianer, insbesondere die zahlreichen Studirenden unserer Provinz gewiß sein, bei ihm Rath und Beistand zu finden. Es ist daher sehr natürlich, daß unsere Gemeinde mit inniger Freude die Gelegenheit ergriff, dem hochverehrten Jubelgreise ihre dankbare Anerkennung zu beweisen. Sowohl von seiten des Gemeindevorstandes als des „Vereins für Bildung und Geselligkeit" wurden demselben Adressen in prachtvoller