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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-11-17 · Heft 47 (17.11.1863) · p. Seite 729

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 47 (17.11.1863)
Date
1863-11-17
Page
Seite 729 (sequence 9)
Language
German
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729 Preußen. Bonn, im November. (Privatmitth.) Nach der letzten Zählung stellt sich die jüdische Bevölkerung in Preußen folgendermaßen: «■'«.ihr*». Juden Anzahl Aus loü Localltät. ü t auf 1 der Chr.kom. Olimen, rer Juten. m Chrislen. Juden. Preußen. . . 1178,o» 37,635 31,-« 2,866,866 1,3» Posen .... 532,o» 74,172 166,-5 1,485,550 4,2» Brandenburg 730,-z 30,694 41,-- 2,467,759 1,2» Pommern . 577,«» 12,488 21,«» 1,389,739 0,8- Schlesien . . 736,«' 40,856 55,«« 3,390,695 1,2« Sachsen. . . 461,3» 5,775 I2,s» 1,976,417 0,2- Westfalen . . 369,«s 16,631 45,«« 1,618,065 1,«2 Rheinland . 487,«« 34,248 70,«2 3,215,784 1,«e Hohenzollern 2I,i.-> 958 45,02 64,675 1,«e Jadeqebiet. . 0,25 — —' 15,670 — der gze. Staat 5094,-2 253,457 49,7« 18,491,220 1,37 also auf 74 Einwohner 1 Jude. — Nehmen wir hiervon Gelegenheit, einen Rückblick auf die statistischen Verhältnisse der preußischen Juden seit 1816 zu werfen, wobei wir die officiellen Tabellen von Hoffmann und Dieterici zu Grunde legen. Im 1.1816 Gesmtbevölk. 10,349,031. Juden: 123,937 - 1822 - 1828 . 1834 - 1837 - 1843 - 1862 11,664,133. 12,649,245. 13,509,927. 14,098,125. 15,471,765. 18,747,677. 144,737 160,978 176,460 183, .79 206,529 253,457 Die Seelenzahl der Gesammtbevölkerung stieg also in den 46 Jahren von circa 10 Millionen auf 18 Millionen, die der jüdischen aber von 123,000 auf 250,000, jene vermehrte sich also mnSO°/o, diese um 103"/«. Wäh rend im Jahre 1816 auf 84 Einwohner 1 Jude kam, ist dies gegenwärtig schon bei 74 der Fall. Die Haupt sachliche Ursache dieser stärkern Vermehrung liegt nicht etwa in größerer Einwanderung seitens der ^Juden, auch nicht in der größern Zahl der Gebur ten, die im Gegentheil bei den Juden um etwas geringer ist, sondern, wie schon Hoffmann nachgewiesen, in der geringeren Sterblichkeit, besonders unter den Kindern, wie auch schon die Zahl der Todtgeborenen bei den Juden eine geringere ist. Ausführlich behandelten wir diesen Gegenstand in unserer Schrift: „Wie sich der Statistiker Staatsrath rc. Dr. I. G. Hoffmann verrechnet. Leipzig, Baumgärtner, 1842". Beiläufig bemerken wir, daß hieraus auch hervorgeht, welchen geringen numerischen Abbruch den Juden durch die Taufe geschieht, ein Umstand, der namentlich seit dem Anfang der vierziger Jahre sich immer günstiger gestaltet hat. Berlin, 5. November. fPrivatmitth.) Zu den eigenthümlichen Persönlichkeiten, welche in dem neuen Abgeordnetenhause erscheinen werden, gehört auch der Schulrath Dr. Wantrup zu Danzig, den Elbing gesendet. Er gehört zu den enragirtesten Judenfeinden. Nicht allein, daß er in allen seinen öffentlichen Reden auf die Juden schimpft, die „Volkszeitung" erzählt auch, daß er Soldaten jüdischen Glaubens auf der Straße zugerufen: „Jtzigleben, wie stehts dir schön!" Das Herz des Herrn SchulrathS fließt also von der Liebe zu seinen jüdischen Mitbürgern so über, daß er sich darob eines Benehmens schuldig macht, wie es eines gebildeten Menschen, eines promovirten Gelehrten und eines königl. Schulraths gewiß höchst würdig ist. Wir haben uns daher auf dergleichen Diatriben im Abgeordnetenhause gelegentlich wohl gefaßt zu machen, und werden ihm darin, wenn auch in ernsterer Weise, die bekannten Führer rer reactionären Partei, die endlich wieder in die Pforten des Hauses eingedrungen, beistehen. Jndeß können wir im voraus den Herrn Wantrup auf den „Kladderadatsch" verweisen. Magdeburg, 4. November. Die „Magd. Ztg." enthält Folgendes: Hier ist folgender interessanter Rechtssall vorgekommen: Bor einigen Monaten heirathete ein Jude ein Christenmädchen, nachdem dasselbe wenige Tage zuvor in aller Form zum Judenthume übergetreten war. Die Braut hatte aber bereits zu Anfang des vorigen Jahres außerehelich geboren und das Kind in der evangelischen Kirche taufen lassen. Als nun jetzt zu der Eheschließung geschritten werden sollte, bewirkte die Mntter zugleich mit dem ihrigen auch den Uebertritt des Kindes zum Judenthum, d. h. sie ließ ihm in der hergebrachten Form (nur die Beschneidung unterblieb aus leiblichen Gründen) die Taufe mit fließendem Wasser geben. Daraus erkannte der Mann dasselbe als das seinige an, legitimirte es durch die nachfolgende Ehe und gab die Erklärung ab, daß er es in der israelitischen Religion zu erziehen beabsichtige. Der Fall ist 47

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