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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-11-17 · Heft 47 (17.11.1863) · p. Seite 727

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 47 (17.11.1863)
Date
1863-11-17
Page
Seite 727 (sequence 7)
Language
German
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6cn mit D. 2 und 3 des 84. Psalms und in gedrängtester Kürze die Geschichte dessen enthaltend, wodurch Herr Bl. zu dem fraglichen Werke veranlaßt worden.— Den Schluß dieser Habazeloth-Nummer bildet eine Correspondenz aus Iasfa, welche u. a. folgendes Gefchichtchen mitthellt: Zwei Franzosen, welche sich vor mehreren Jahren eine Zeit lang in und bei St. Jean d'Acre aufhielten, eugagirten kurz vor ihrer Abreise einen jungen Bauerburschen aus einem Dorfe unfern des genannten Hafens und nahmen ihn mit sich nach Paris, woselbst er in ihrem Hause so lange Lakaien-Dienste verrichtete, bis er sich die Mittel zur Etablirung eines kleinen Handelsgeschäftes erworben hatte. Dieses brachte aber dem jungen Orientalen so viel Glück, daß er binnen kurzem über ein Vermögen von circa 10,000 Franken disponirte. Plötzlich jedoch wurde er krank und starb, hatte aber vorher seine ganze Habe seinen in der Nähe von St. Jean d'Acre wohnenden Verwandten letztwillig vermacht. Als diese davon Kunde erhielten, hatten sie natürlich nichts Eiligeres zu thun, als einen auserwahlten Vertrauensmann zur Hebung des Geldes nach Paris zu senden. Der Abgesandte reiste ab und kehrte wieder zurück, aber leider! mit der Nachricht, daß er nichts mitbrächte, weil nichts, gar nichts geblieben wäre. Ungefähr ein Jahr darauf hatte dieser Mann einen Zank mit einem andern ans St. Jean, welcher in der Heftigkeit des Wortwechsels ihm vorwarf, daß er Dieb und Räuber wäre, indem er die armen Erben ihres in Paris verstorbenen Landsmannes so frech um ihr Erbgut betrogen hatte. Kaum waren diese Worte zu den Ohren der getauschten Dorfbewohner gedrungen, so forderten sie den so hart Verdächtigten vor den Richterstuhl Meschid Pascha's in Beirut, welcher sich sogleich nach Paris wandte und die amtliche Antwort erhielt, daß von dem daselbst verstorbenen Morgenländer in der That gegen 10,000 Frauken geblieben, dieselben aber langst an einen von den Erben abgesandten und mit den nöthigen Vollmachten versehenen Vertrauensmann gegen Ouittung ausgezahlt wären. Der Verbrecher ward nun zur Rückerstattung des Erbguts, zur Tragung der Kosten und zu sechs Jahren Liman (Zuchthaus) Galeeren verurtheilt. Louis Weyl. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Lehrensteinsfeld (Würtembcrg), 1. November. Der von der königl. würtcmbergischcn Regierung s. Z. dem ständischen Ausschüsse zugcstellte Gesotzesentwnrf über Gleichstellung der Israeliten hinsichtlich der gemeindebürgerlichen Rechte tim Genüsse der staatsbürgerlichen Rechte stehen die Israeliten bereits) soll von der betreffenden Commission bereits bcrathen und auf Annahme des Entwurfs angetragen worden fein. Als neuester Beweis, wie sehr es übrigens unserer Regierung darum zu thun ist, die völlige Gleichstellung der Israeliten in allen Zweigen der Verwaltung zur Anwendung zu bringen, mag der Umstand gelten, daß nach dem würtembergischen Schulwochenblatte in die neulich zusammengetretene Commission zur Bcrathung mehrerer Reformen in unserm Schulwesen, bestehend aus den Referenten der beiden Oberschnlbehörren, den 3 Seminardirectoren, 4 Bezirksbeamren, aus Geistlichen und Lehrern der evangelischen und katholischen Confession — auch ein Mitglied des israelitischen Schnlstandes — nämlich Schullehrer Weil aus Kochenrors von dem königl. CnltuSministerium berufen wurde. Cs ist um so erfreulicher, daß die Wahl diesen wackern, treuen und sehr gebildeten Schulmann getroffen hat, als derselbe durch seine mehr als 30jährige Wirksamkeit im Schuldienste sich die Anerkennung und das Vertrauen seiner Vorgesetzten so erwerben, daß ihm gewiß diese ehrenvolle Auszeichnung vor allen übrigen israelitischen Lehrern des Landes mit Recht gebührt. So steht es mit den politischen Verhältnissen der Israeliten in Würremberg, welche unter der Regierung unseres Königs, den Gott noch lange gesund erhalten möge, mit jedem Tage sich bessern, und es steht die Zeit nicht mehr fern, in welcher alle mittelalterlichen Zurücksetzungen der Israeliten geschwunden sein werden. Was die religiösen Verhältnisse der Israeliten unseres Landes betrifft, so kann man mit großer Befriedigung behaupten, daß in den Gemeinden Würtembergs ein streng religiöser Geist obwaltet. Was auch ein bekanntes Lügenblart vom Gegentheil sagt, so ist es eben seine Eigenthümlichkeit, inpwri rrv für kein religiöses Verbot zu halten. Wenn in diesem Bezirke von 10 Gemeinden alle

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