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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-10-13 · Heft 42 (13.10.1863) · p. Seite 652

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 42 (13.10.1863)
Date
1863-10-13
Page
Seite 652 (sequence 12)
Language
German
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652 Mission überzeugt tyat, erscheint ihr der Kampf gegen sie als eine Fechterübung in leerer Lust. Wir haben Directeres und Positiveres zu thun. Die jüdische Presse kann sich im Gegentheil sagen, daß sie die Schäden, an denen die jüdische Welt noch leidet, überall ausdeckt und dagegen ankämpst, wofür sie von jüdischer Seite schon oft genug angegriffen wurde. Man nennt dies „in den eigenen Eingeweiden wühlen". Wir nennen es die eifrige Bemühung des gewissenhaften Arztes. Donaufürsten thümer. Brüssel, 1. Qctober. (Privatmitth.) Sie haben unlängst, Herr'Redacteur, den energischen Aufsatz wiedergegeben, welchen der hiesige „Levani^ in Folge Ihrer Mittheilungen, die gehässige Maßregel der Regierung des Fürsten Eusa gegen die Juden betreffend, veröffentlicht hatte. Darauf hatte die ,,Yoix de la Roumanie“, ein Blatt, welches mit vielem Geschick die Regierung des Fürsten Cusa vertheidigt, den „Levant“ der „systematischen Anfeindung gegen dieselbe bezüchtigt" und deutlich genug zu verstehen gegeben, daß das bekannte Decret durch Einschreiten des russischen Consuls in Bucharest gleichsam erlassen werden mußte, daß dasselbe übrigens „nur gegen die Masse der aus Russisch- Polen und Galizien einwanderndcn, meist auf sehr niedriger Culturstufe stehenden Juden gerichtet gewesen sei, die Regierung Rumäniens aber keineswegs den liberalen Principien der Toleranz und der Gleichberechtigung der Confessioncn entgegenhandeln wolle u. s. w. u. s. w. Als Bekräftigung dessen las ich wirklich in der Independance beige: der Fürst Cusa habe soeben einen Israeliten, den ersten dieses Glaubens, zum Inspektor im Finanz-Departement angestellt. Also das Problem der Judenanstellung im Staatsdienste in Rumänien auch vor gewissen andern bekannten Staaten gelöst!*) *) Eine Anstellung eines Juden — namentlich im Finanz-Departement — hat unserer Ansicht nach nichts Entscheidendes für die Behandlung der jüdischen Masse. Wir unsererseits meinen, daß, wenn wir einmal zwischen Anstellung im Staatsdienste und bürgerlicher Unfreiheit der großen Masse der Juden einerseits — und bürgerlicher Gleichstellung der Juden ohne Staatsanstellung zu wählen hätten, wir den letztern Zustand bei weitem vorziehen würden! Die Redaction. Noch eins muß ich bemerken: Ihr Blatt berichtete unlängst, ich glaube, nach holländischer Quelle, der berüchtigte mexikanische General Marquez sei ein Jude, mit Namen Markus. Ich muß im Namen des Judenthums dagegen energisch protestiren: dieser Marquez ist, wie bekannt, einer der Häuptlinge der Reactionspartei, welcher am blutgierigsten gegen die Liberalen wüthete, deren Verwundete er niedermetzeln ließ, so daß er in Mexiko mit dem Namen „Leopardo" allgemein bezeichnet ist. Und dieses Ungeheuer sollte dem jüdischen Blute entstammen?*) Jonische Inseln. Korfu, 7. September. Grob. isr.) In den gegenwärtigen Umständen üben unsere Glaubensgenossen mit Ehren den Beruf des Arztes und des Advocaten aus. Sie nehmen einen thätigen Antheil an der Industrie und dem Handel des Landes; aber die jonische Gesetzgebung erlaubt ihnen die Carriere des Anwaltes nicht und versagt ihnen die active und passive Wählbarkeit; außerdem werden sie, obwohl sich kein Gesetz dem widersctzt, nicht zu den öffentlichen Aemtern zugelaffen. In dem jetzigen Königreiche Griechenland genießen sie gemäß der Staatsverfassung aller politischen Rechte. Wenn der 57. Artikel der Eonstitution einen mit dem israelitischen Glauben unverträglichen Eid vorschreibt, so würde diese bedauerliche Einrichtung ohne Zweifel verändert werden, wenn etwa ein Israelit sich als Candidaten für das hellenische Parlament aufstellte. Es ist gewiß, daß die Vereinigung der jonischen Inseln mit Griechenland die Emancipation der jonischen Israeliten vervollständigen wird; die ganze griechische Presse ist in dieser Beziehung einstimmig und man kann überzeugt sein, daß in der neuen Berfassungsurkunde jeder Ausdruck vermieden werden wird, der in irgend einer Hinsicht diese Gleichheit verletzen könnte. Indem Griechenland noch einmal und aus feier- *) Die Notiz ist nicht aus einer holländischen Quelle geflossen, sondern uns von den Verwandten des Markus mitgetheilt worden. Uebrigens sind wir der Geschichte wie der Sittlichkeit schuldig, auch das mitzutheilen, was unserm Stamme nicht zur Ehre gereicht. Dadurch allein erhält unsere Bertheidigung und, zu Zeiten, unsere Apologie erst die rechte Kraft und den Stempel der Wahrhaftigkeit. — Die Redactiou.

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