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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-10-13 · Heft 42 (13.10.1863) · p. Seite 643

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 42 (13.10.1863)
Date
1863-10-13
Page
Seite 643 (sequence 3)
Language
German
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643 So hat das Judenthum die unmittelbare Verbindung des Menscheu mit Gott auch auf dem Gebiete des persönlichen sittlichen Verhaltens in nachdrücklichster Weise gelehrt, schließt keinen Menschen, und wenn er auch auf das tiefste gefallen, von der Gnade Gottes aus*), zeigt ihm überall die Möglichkeit der Rückkehr, den Weg der Besserung und Läuterung, legt dies aber lediglich in seine eigene Hand, in aufrichtige Reue, in wahrhafte, thatsächliche Umkehr und gesteht ihm die Befreiung von seiner Schuldhaftigkeit nur zu, wenn er in Gedanken, Wort und Thal, in allen seinen Gefühlen und deren Ausprägung durch Handlungeu von der Sünde sich entfernt, sich rein macht und lautert**). — Das Christenthum nennt die Rückkehr zu Gott und die Vergebung der Sünden — Erlösung. Auf die Pforte dieser Erlösung hat es das erschütternde Wort geschrieben: „Wer da glaubt, der wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden"; „wer an ihn glaubet, geht nicht verloren, sondern hat das ewige Leben. Wer an ihn glaubet, wird nicht gerichtet; wer aber nicht glaubet, ist schon gerichtet, weil er nicht geglaubt an den Namen des eingeborenen Sohnes Gottes" (Marc. l6, 16. Joh. 3, 16. 18.). — Und es ist der unumstößliche Lehrsatz der christlichen Kirche aller Confessiouen: „damit der Mensch wirklich eutsüudigt und begnadigt werde, ist von seiten des Menschen nothwendig, daß er an Jesus Christus und seine Lehre glaubt"***). — Die christliche Lehre von der Erlösung geht von der Erbsünde aus, daß also durch die Sünde des ersten Menschenpaares jeder Mensch sündig geboren werde und nun zu diesem seinem sündigen Wesen uoch die eigenen Sünden hinzufügt. Keine Sinnes änderuug, keine Buße, keine Besserung, kein noch so gerechter und frommer Lebenswandel vermögen an sich die Befreiung von der Erbsünde und die Vergebung der eigenen Sünden, die Wiederherstellung der Verbindung mit Gott und die Versöhnung Gottes zu erwirken, sondern um diese zu ermöglichen und herbeizuführen, ließ Gott die zweite göttliche Persönlichkeit, seinen „eingeborenen Sohn" Mensch werden und in diesem Menschen leiden und sterben. Durch diesen Tod ist das Erlösungswerk vollbracht, und wer an diesen Gott Erlöser, an desseu Tod und an die Erlösung durch diesen Tod glaubt, dem werden sowohl die Erbsünde als auch die eigenen Sünden vergeben*). Es ist nicht im entferntesten unsere Absicht und unsere Aufgabe, gegen diese Lehrsätze zu polemisiren. Vielmehr wollen wir nur constatiren, daß das Christenthum die Vergebung der Sünden und die Versöhnung mit Gott allein durch dieses Erlösungswerk seines Stifters ermöglicht und von dem Glauben daran bedingt lehrt. Die Erbsünde ist ihm darum der Eckstein der ganzen Erlösungslehre **), die Menschwerdung Gottes der Mittelpunkt und das Leiden und der Tod dieses Gottes der Ausgangspunkt: Glaubenssätze, die von der Kirche selbst für Geheimnisse, Mysterien, d. h. dem Verstände unbegreiflich erklärt werden, ja, wie wir hinzufügen müssen, der Vernunft geradezu widersprechend, da der Begriff Gort durch sie völlig aufgehoben wird. Allerdings trennt das Christenthum von diesem Glauben die Entfernung von der Sünde und die Erfüllung der göttlichen Gebote nicht, allein es hält die letzteren doch für durchaus ungenügend und unzulänglich ohne den Glauben und muß dies auch, weil ja sonst jenes Erlösungswerk unuöthig *) verscli. 10, 1. drückt dies charakteristisch aus: ym-' «b an« bc inrriL br rtnr?a mn ann ttsn ö^mn ",72 i725tr „Selbst wenn das scharfe Schwert schon auf dem Nacken liegt, verzweifle nicht an der Barmherzigkeit Gottes." **) Jechesk. 18, 20. ***) Wir führen als Belege zwei in den höheren preußischen Lehranstalten eingeführte Lehrbücher, für den katholischen Religionsunterricht von Di-. Dubelmann (Bonn 1862) Theil I S. 84, für die evangelische Religionslehce von vr. Lohmann (Göttingen 1856) S. 55 an. *) Dubelmann S. 83. „Durch das Erlösungswerk hat uns Christus 1) die Befreiung von aller Sünde, von der Gewalt des Teufels und von allen Strafen der Sünde und 2) die Zuwendung aller Gnaden, welche von Gott den Menschen verliehen werden, verdient". **) Die Erbsünde wohnt nach der Lehre der Kirche jedem Menschen durch die Abstammung von dem ersten Menschen inne, und die vermittelnde Ursache dieses sündhaften Zustandes in jedem Menschen ist nicht etwa eine Nachahmung der Sünde Adams durch Übertretung eines göttlichen Gebotes, sondern die Abstammung von dem ersten Menschen. Dubelmann S. 50. Vgl. August, eonsessicr An. 2. Daß die „Erbsünde" durchaus nicht alttestamentarische Lehre ist, erweist sich schon daraus, daß die Kirchenlehrer keine andere Schriftstelle auzuführen wissen als die gelegentlichen Worte 1 Mos. 8, 21: „denn das Bilden des Menschenherzens ist böse von seiner Jugend an", wo aber nicht „das Herz oder Wesen", sondern uur „das Bilden des Herzens", und nicht „von Ge-- burt an", sondern „von Jugend an", als der eigentlichen Zeit des Schwankens und Irrens, steht, und nicht auf die Sünde Adams, sondern auf die große Fluth Bezug genommen ist. 42*

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