Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 42 (13.10.1863)
- Date
- 1863-10-13
- Page
- Seite 642 (sequence 2)
- Language
- German
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642 4 und langer als alle leibliche Strafe. Wehe dem Kinde, wo eS nicht also ist! Da tritt die Religion Israels zu ihm und spricht: „Kehre um, bereue und beffere dich, thue das Bose nicht wieder, schaffe das Unrecht aus deiner Hand, und dir ist vergeben, dein Gott ist versöhnt mit dir". In der That war und ist das Judenthum die Religion der Versöhnung und ihr einfacher Lehrsatz war stets: Gott ist allbarmherzig, und wenn du von der Sünde lassest und das Unrecht, das du begangen, wieder gut machst, so ist deine Schuldhaftigkeit ausgelöscht und Gott mit dir versöhnt. Daher ziehen sich die Worte der oben angeführten Verkündigung wie ein rother Faden durch die ganze heilige Schrift*) und liegen z. B. dem ganzen Buche Jonah zu Grunde. So spricht auch Jefaias (55, 7): „Der Frevler verlasse seinen Weg, der Mann der Sünde seine Gedanken; er kehre zum Ewigen, der wird sich seiner erbarmen, zu unserm Gotte, denn der ist reich im Vergeben". Ebenso der Psalmist (32, 5. vgl. Ps. 51): „Meine Sünde that ich dir kund, meine Schuld verdeckt' ich nicht, ich sprach: auch meine Miffethat will ich dem Ewigen bekennen — da vergabst du meine Sündenschuld". Der locus clsssicus ist bekanntlich hierüber das Capitel 18 des Jecheskel, aus welchem wir nur V. 21—23 anführen: „So der Frevler zurückkehrt von all seinen Sünden, die er vollführte, und all meine Satzungen wahret und Recht und Gerechtigkeit übet, so wird er leben, nicht sterben. All seiner Miffethat, die er vollführte, wird ihm nicht gedacht, durch seine Gerechtigkeit, die er übte, wird er leben. Sollt' ich denn Wohlgefallen am Tode des Frevlers haben? spricht der Herr, der Ewige; nicht daß er zurückkehrte von seinem Wandel und lebe?" — Das Juden- 1hum begnügte sich mit der Aufstellung dieses Lehrsatzes nicht, sondern um seinen Bekennern ein concretes Mittel der Mahnung und Anleitung, aus der Sünde und Sündhaftigkeit zur Läuterung und zur Versöhnung mit Gott zu kommen, zu verschaffen, setzte es den Versöhnungstag mit seinen VorbereituugStagen, dem Drommetenfeste und den Bußtagen, ein. Die Bedeutung, welche diese vom religiös-sittlichen Standpunkte aus höchst wirkungsreiche Institution hat, liegt in der Zurückgezogenheit von allem weltlichen Leben an diesem Tage, in der alleinigen Beschäftigung mit gottesdienstlichen, insbesondere das Bekenntniß der Sünde, die Reue und die Umkehr tragenden Verrichtungen und in dem für diesen Tag vorgeschriebenen Fasten, wozu die von dem Drommetenfeste bezweckte Selbsterkenntniß und die für die Bußtage verordnete Versöhnung mit seinen Nebeumeuschen vorbereiten soll. Die Religion wollte also hiermit ihren Bekennern die Mittel darbieten, durch welche sie bei aufrichtiger Benutzung zur Versöhnung mit Gott, zur Ausgleichung ihrer Schuldhaftigkeit, zur Läuterung gelangen können. Ausdrücklich aber hat sie sich zu aller Zeit dagegen verwahrt, daß die bloße Werkheiligkeit, die bloße Uebung der Ceremonien, das bloße leibliche Kasteien die göttliche Versöhnung erwirke. Haben dies die Talmudisten schon durch die Wahl des Haphthorastückes für den Bersöhnungstag Jes. 57, 14.—58, 14, worin der Prophet dem Fasten alle Kraft abspricht, wenn nicht die Hinwegschaffung alles Unrechts und die Uebung der wahren Menschenliebe damit verbunden ist, erwiesen, so lehren sie es auch selbst in unzweideutigen Ausdrücken. Sie sagen, daß Sünden gegen die Nebenmenschen nicht versöhnt werden können, wenn nicht eine Versöhnung des Beleidigten, eine Entschädigung des Geschädigten vorangegangen ist*); daß, wenn der Sünder im Sinne habe, er könne sündigen, der Versöhnungstag versöhne, und dann könne er wieder sündigen, der Versöhnungstag nicht versöhne **) u. dgl. m. Andererseits dehnen sie aber auch die Versöhnung des sündhaften Menschen mit Gott ans. Sie legen den Leiden und Schmerzen des Menschen eine ausgleichende, versöhnende Kraft bei, ebenso dem Tode des Bußfertigen. Sie sagen charakteristisch: „Kehre einen Tag vor deinem Tode um"***), um sowohl auszudrücken, daß, da der Mensch den Tag seines Todes nicht vorauswiffe, er jeden Tag seines Lebens zur Umkehr vom Bösen und zur Rückkehr zu Gott verwenden solle, als auch, daß er zu jeder Zeit dazu befähigt fei und ihm der Weg zur Versöhnung alle Zeit offen gehalten werde. *) 5 Mos. 4, 31. Joel 2, 13. Jonah 4, 2. Ps. 86, 15. 103, 8. 111, 4. 112, 4. 116, 5. 145, 8. Nech. 9, 17. 9, 31. 2 Chron. 30, 9; auch die Synagoge erkannte diesen Ansspruch als Bekenntnißwort an und stellte ihn an die Spitze aller Bußgebete. *) Unter vielen Stellen nur diese Lliscbo. Jom. Abschnitt 8, 9: a^Tisan ot *pN vorth an« paia ni^aonan ns s-sxt’O ns -aap **) Ebendas, rra •pp*’22» T1« msse» «wnur npsn ar> p»« ' isap a^sam avn rrvn» ♦ haran •*isap a^-nsarn ***) Pirk. Aboth II, 15.