Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 37 (8.9.1863)
- Date
- 1863-09-08
- Page
- Seite 572 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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572 £;? - 8; ‘•fi r?* '■ > j . den Nebel groß wachsen, ohne auch nur die Aussicht auf Hülfe zu gewähren. „Nach Kurland", so heißt es in einem längeren Artikel über die Judenfrage in dem St. Petersburger Tageblatt „die Stimme" (r^oci.), „nach Kurland sind die Juden zu polnischer Zeit aus den damals polnischen Provinzen eingewandert; sie lebten daselbst ohne eine besondere Gemeinde zu bilden. Bald nach der im Jahre 1796 geschehenen Unterwerfung des Herzogthums Kurland und Semgallen wurde Allerhöchst ein die Juden betreffendes Gesetz bestätigt; wie aus der betreffenden Vorstellung des dirigirenden Senats hervorgeht, hatten die Juden nicht einmal beständige Wohnsitze; es konnten darum von den 4481 Seelen, welche in dem Herzogthum lebten, die Abgaben nicht erhoben werden, denn nur 696 derselben waren zu Städten angeschrieben worden, die anderen lebten auf Gütern oder in Flecken und beschäftigten sich mit gesetzlich verbotenem Handel oder mit Maklergeschäften. Es wurde darum an geordnet, sie zu den Städten anzuschreiben, den städtischen Magistraten unterzuordnen und zur Einholung von Päffen seitens letzterer anzuhalten; gleichzeitig wurde (mittelst von der kurländischen Gouvernements-Regierung am 12. März 1799 sub No. 1271 publicirten Senats -Ukases) angeordnet, die Juden zu den städtischen Wahlen und Wahlämtern zuzulassen, für ihre religiösen Angelegenheiten aber Kahals-Behörden zu bestellen." Seit den vierundsechzig Jahren, welche seit Publication des oben erwähnten Senats-Ukases verstrichen sind, ist die jüdische Bevölkerung Kurlands mindestens um das fünffache gewachsen.*) Mußte schon dieser Umstand allein außerordentlich dazu beitragen, die Stellung der fast ausschließlich auf Handelsgeschäfte angewiesenen jüdischen Bevölkerung zu erschweren und wegen Beschränkung derselben auf eine Provinz ein klägliches Proletariat mit allen im Gefolge desselben befindlichen Uebeln erzeugen, so hat sich die Lage der Juden seit jener Zeit auch rechtlich entschieden ungünstiger gestaltet. In welcher Ausdehnung die Bestimmungen jenes Gesetzes vom 12. März 1799 jemals praktisch geworden, ist uns nicht bekannt. Thatsache ist es, daß die Juden in Kurland seit etwa zwanzig Jahren die ihnen damals zugestandenen Rechte nicht *) Bereits im Jahre 1859 wurde die Anzahl der Juden auf 27,586 angegeben. mehr ausüben und trotzdem, daß sie in den Städten an allen öffentlichen Lasten participiren, keine Repräsentation in der Commune besitzen, und weder ein actives noch ein passives Wahlrecht haben. Im September des vorigen Jahres haben sich in Folge dessen einige hervorragende Glieder der hebräischen Bevölkerung Mitau's an die kurländische Gouvernements-Regierung mit der Bitte um resp. Wiederverleihung der ihnen früher zugctheilten politischen Rechte gewendet; wie verlautet, sind im Laufe des verflossenen Halbjahrs Gutachten der verschiedenen Städte des Landes eingefordert und zum Theil bereits abgegeben worden. Wenn es selbstverständlich als wünschenswerth bezeichnet werden muß, daß die in Rede stehende Angelegenheit nicht ohne Mitwirkung der bei ihrem Austrage interessirten städtischen Corporationen geregelt werde, so können wir doch nicht umhin, darauf hinzuweisen, daß im vorliegenden Falle entschieden zu Gunsten der kurländischen Juden vorgegangen werden muß. Will man es nicht selbst verschulden, daß ein bedeutender Bruchtheil der Bevölkerung Kurlands in eine national-ökonomisch wie politisch für das Wohl des Landes gleich gefährliche Lage geräch, so müssen, wie uns scheint, drei Gesichtspunkte besonders ins Auge gefaßt werden: 1) Die Absperrung der kurländischen Juden muß ein Ende nehmen; nur wenn denselben das ganze Reich geöffnet wird, können sie sich gleichmäßig vertheilen und durch Erleichterung ihrer materiellen Stellung einer höheren, für ihre christlichen Mitbürger förderlichen Gesittung theilhaft werden. Schon die Gleichartigkeit ihrer Beschäftigung macht es zur Calamität, wenn sie auf einen engen Raum beschränkt werden. Ihnen nur die Grenzen Liv- und Estlands öffnen, brächte keinen Gewinn und allein Schaden; wird ihnen aber das ganze große Reich, die Ostseeprovinzen nicht ausgenommen, geöffnet, so läßt sich dagegen eine für alle Theile gedeihliche Entwickelung in der That absehen. Wir wissen sehr wohl, daß diese Anschauungen gerade bei uns auf lebhaften Widerspruch stoßen werden. Wie alle verrotteten Borurtheile, müssen auch die gegen die Juden fallen; ein Blick auf ihre Stellung in Frankreich, England und einem Theile Deutschlands zeigt zur Genüge, daß die Juden, wo sie emancipirt wurden, binnen Kurzem eine höhere sittliche Stufe einnahmen und aufhörten für gemeinschädlich gehalten zu werden. 2) Ist den Juden